Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138
Ehegattenmithaft bei Umschuldungskreditkette zur Finanzierung des Aufwandes gemeinsamer Lebensführung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darlehen - Sittenwidrigkeit wegen krasser finanzieller Überforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung Mitdarlehensnehmer / Mithaftender; Eigenes Interesse an der Kreditaufnahme; Krasse finanzielle Überforderung; Sittenwidrigkeit eines früheren Vertrages; Aufklärungspflichten der Bank bei Umschuldung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 23.12.2003 - 10 O 232/03
- OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.03.2004 - XI ZR 114/03
Haftung der Ehefrau bei finanziertem Erwerb eines PKW
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
Das bedeutet indessen keine Abweichung von den allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen, zu denen die Berücksichtigung des Wortlauts - als Ausgangspunkt jeder Auslegung - und der Interessenlage der Vertragspartner gehört (in diesem Sinne klarstellend jüngst: BGH, Urteil vom 23.03.2004 - XI ZR 114/03 -, WM 2004, 1083 = ZIP 2004, 1039).Bei Konsumentenkrediten zur Anschaffung von Gegenständen der gemeinsamen Lebensführung (wie z.B. eines zur Bewältigung und Gestaltung des gemeinsamen täglichen Lebens eingesetzten Pkws, unabhängig davon, welcher Ehepartner Käufer, Halter und Fahrer sein soll, vgl. Senatsbeschluss vom 27.10.2003 - 13 W 52/03 - Urt. des BGH vom 23.03.2004 - XI ZR 114/03 -, a.a.O.) kann die Bank in der Regel davon ausgehen, dass der Kredit den gemeinsamen Interessen beider Ehegatten dient.
Auch bei der Anschaffung größerer Hausratsgegenstände wird der Kaufvertrag vielfach nur von einem der Ehegatten abgeschlossen, ohne dass das Interesse auch des anderen Ehepartners an dieser Anschaffung und ihrer Kreditierung zweifelhaft sein kann (BGH, WM 2004, 1083 = ZIP 2004, 1039).
Im Rahmen der Vertragsfreiheit bleibt es grundsätzlich jedem voll Geschäftsfähigen unbenommen, sich in eigener Verantwortung zu Leistungen zu verpflichten, die ihn finanziell völlig überfordern (BGH, WM 2004, 1083 = ZIP 2004, 1039).
- BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87
Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
So ist die Bank - jedenfalls bei den hier gegebenen üblichen Ratenkrediten mit Restschuldversicherung (…zu Ausnahmen s. etwa BGH, Urt. v. 04.12.1990 - XI ZR 340/89 -, NJW 1991, 832, 834 und Urt. v. 09.03.1989 - III ZR 269/87 -, NJW 1989, 1667, 1668) - nicht gehalten, den Kreditbewerber von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der gewählten Kreditart hinzuweisen.Die Bank ist nicht gehalten, ihm ungefragt den günstigsten Kredit anzubieten (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - III ZR 269/87 -, NJW 1989, 1667, 1668 f., vgl. auch Urt. v. 04.12.1990 - XI ZR 340/89 -, NJW 1991, 832, 834;… Urt. v. 07.04.1992 - XI ZR 200/91 -, NJW 1992, 1820).
- BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97
Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
Allein der Umstand, dass mit einem (neuen) Kredit überwiegend ein nur von dem Ehepartner aufgenommener Altkredit abgelöst wurde, besagt nicht, dass der in den neuen Kredit einbezogene andere Ehepartner nicht ein ebensolches Interesse an der mit einer (erneuten) Krediterhöhung verbundenen Umschuldung (unter Ablösung des Altkredits) hatte, weil bereits der Altkredit für gemeinsame Zwecke der Ehepartner wie die Gründung eines gemeinsamen Hausstandes oder andere gemeinsamen Zwecken dienende Anschaffungen bestimmt war und verwendet worden ist (z.B. BGH, WM 1998, 2366 = NJW 1999, 135).Selbst wenn die durch die Mitverpflichtung krass überforderte Ehefrau aus dem neuen Kredit keine unmittelbaren geldwerten Vorteile erlangt hat, kann der Bank kein bewusster und leichtfertiger Verstoß gegen die guten Sitten angelastet werden, sofern sie nach den ihr bekannten Verhältnissen davon ausgehen konnte, dass jedenfalls der alte Kredit, für den die Ehefrau noch keine Mitverpflichtung übernommen hatte, auch jener unmittelbar zugute gekommen ist und nunmehr - sei es auch nur wegen Überschreitung des angemessenen Lebensstandards - eine Umschuldung unter Erhöhung des Kreditvolumens notwendig wurde (BGH, WM 1998, 2366 = NJW 1999, 135).
- BGH, 04.12.1990 - XI ZR 340/89
Sittenwidrigkeit eines Kontokorrentkredits mit variablen Zinssatz und festen …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
So ist die Bank - jedenfalls bei den hier gegebenen üblichen Ratenkrediten mit Restschuldversicherung (zu Ausnahmen s. etwa BGH, Urt. v. 04.12.1990 - XI ZR 340/89 -, NJW 1991, 832, 834 …und Urt. v. 09.03.1989 - III ZR 269/87 -, NJW 1989, 1667, 1668) - nicht gehalten, den Kreditbewerber von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der gewählten Kreditart hinzuweisen.Die Bank ist nicht gehalten, ihm ungefragt den günstigsten Kredit anzubieten (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - III ZR 269/87 -, NJW 1989, 1667, 1668 f., vgl. auch Urt. v. 04.12.1990 - XI ZR 340/89 -, NJW 1991, 832, 834;… Urt. v. 07.04.1992 - XI ZR 200/91 -, NJW 1992, 1820).
- BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91
Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
Die Bank ist nicht gehalten, ihm ungefragt den günstigsten Kredit anzubieten (…BGH, Urt. v. 09.03.1989 - III ZR 269/87 -, NJW 1989, 1667, 1668 f., vgl. auch Urt. v. 04.12.1990 - XI ZR 340/89 -, NJW 1991, 832, 834; Urt. v. 07.04.1992 - XI ZR 200/91 -, NJW 1992, 1820). - BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
Ob ein einkommens- und vermögensloser Ehepartner ein eigenes Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Verwendung der Kreditvaluta mitentscheiden darf, richtet sich nach den für die finanzierende Bank erkennbaren Verhältnissen auf Seiten der Mitdarlehensnehmer (BGH, WM 2002, 1649 = NJW 2002, 2705). - BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01
langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
Grundsätzlich schuldet die Bank ihrem Kunden weder bei Abschluss noch aufgrund eines Darlehensvertrages eine Beratung; dazu, dass sich eine solche sekundäre Schutz- und Beratungspflicht auch nicht mit der Rechtsfigur eines aus langjähriger Geschäftsverbindung abzuleitenden allgemeinen Bankvertrages begründen lässt, sei ergänzend auf das Urteil des BGH vom 24.09.2002 - XI ZR 345/01 - (WM 2002, 2281 = NJW 2002, 3695) verwiesen. - BGH, 26.02.2002 - XI ZR 226/01
Sittenwidrigkeit eines zum Zwecke der Umschuldung von Altverbindlichkeiten …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
Im Rechtsstreit der Bank auf Rückzahlung des neuen (letzten) Darlehens obliegt es dem Kreditnehmer, die Sittenwidrigkeit der vorausgegangenen Kreditverträge darzulegen und ggf. zu beweisen (BGH, WM 2002, 955 = BKR 2002, 392, m.w.Nachw.). - OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
Die Bank prüft im Übrigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers nur im eigenen Interesse; eine insoweit etwa vernachlässigte oder unsorgfältige Prüfung begründet daher auch keine vorvertragliche Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer (Senat, OLGR 1999, 330 = WM 1999, 1817 = ZIP 1999, 1794, m.w.Nachw.).
- OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11
Mithaftung des Ehegatten bei Ablösung eines allein vom anderen Ehegatten für den …
Wird das Darlehen zur Ablösung einer Kraftfahrzeugfinanzierung verwendet, an welcher der mitverpflichtete Ehegatte bis dahin nicht beteiligt war, so ergibt sich ein - die Annahme einer bloßen Mithaftung ausschließendes oder die Vermutung der Sittenwidrigkeit entkräftendes - Eigeninteresse des mitverpflichteten Ehegatten nicht schon daraus, dass das Fahrzeug weiterhin für die gemeinsamen Bedürfnisse der Familie genutzt werden soll (Abgrenzung zu BGH, NJW-RR 2004, 924; Abweichung von OLG Köln, OLGR 2004, 385 und OLG Koblenz, WM 2005, 693).Anders als bei der kreditfinanzierten Anschaffung eines solchen Fahrzeugs (dazu BGH, NJW-RR 2004, 924) begründet dies aber kein hinreichendes Eigeninteresse der Beklagten (vgl. OLG Koblenz, WM 2005, 693, zitiert nach juris, Tz. 28; a.A. OLG Köln, OLGR 2004, 385, 386).
- OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
Verbraucherdarlehensvertrag: Verbundenes Geschäft mit Restschuldversicherung; …
Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nahm in jüngerer Zeit die Tendenz zu, einen Verbund abzulehnen (OLG Köln, Urteil vom 14.01.2009, WM 2009, 793; Urteil vom 19.08.2009, 13 U 26/09, K 26, Bl. 181 d. A.; Urteil vom 21.07.2004, OLGR 2004, 385; OLG Oldenburg, Urteil vom 15.01.2009, BKR 2009, 115; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2009, 14 U 32/07, K 24, Bl. 181 d. A.). - OLG Düsseldorf, 18.01.2012 - 6 W 221/11
Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz im …
Besondere Hinweispflichten der Antragsgegnerin im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit einer derartigen Vorgehensweise oder auf die sich daraus ergebenden Kosten bestehen grundsätzlich nicht (OLG Köln, Urteil vom 21. Juli 2004 - 13 U 8/04 = OLGR 2004, 385 ff. = juris Rn 13 m.w.N.). - OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07
Zur Haftung der darlehensgebenden Bank wegen unterlassener Aufklärung
Eine insoweit versäumte oder unsorgfältige Prüfung begründet daher keine Haftung gegenüber dem Kreditnehmer (vgl. Senat WM 1999, 1817; Senat 13 U 8/04 - Urt. v. 21.07.2004 - ).
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