Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 25.07.2002 - 13 U 979/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
VOB/B § 13 Nr. 1
- IWW
- afs-rechtsanwaelte.de
Verstoß gegen DIN-Normen führt nicht zwangsläufig zu Baumangel
- baurechtstipps.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Trotz Verstoßes gegen die Regeln der Technik liegt kein Baumangel vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit des Werkes nicht beeinträchtigt ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 13 Nr. 1
Kein Mangel, wenn keine Gebrauchsnachteile vorliegen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht immer Haftung bei Verstoß gegen Regeln der Technik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
VOB/B § 13 Nr. 1
Kein Mangel i.S.d. § 13 Abs. 1 VOB/B ohne Gebrauchsnachteile - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Werkvertrag; Mängelgewährleistung ; Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik; Tatsächlich nachweisbares Risiko; Gebrauchsnachteile
Besprechungen u.ä. (2)
- baurechtstipps.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Trotz Verstoßes gegen die Regeln der Technik liegt kein Baumangel vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit des Werkes nicht beeinträchtigt ist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist jeder Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ein Mangel? (IBR 2002, 602)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 19.02.2002 - 9 O 7278/00
- OLG Nürnberg, 25.07.2002 - 13 U 979/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1538
- MDR 2002, 1309
- NZBau 2002, 673
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97
Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2002 - 13 U 979/02
DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben (BGH NJW 1998, 2814 = LM § 633 BGB Nr. 105 Bl. 2). - BGH, 09.07.1981 - VII ZR 40/80
Umfang des Leistungsverweigerungsrechts wegen mangelhafter Werkausführung bei …
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2002 - 13 U 979/02
Den Beweis einer auch langfristig ungefährdeten Gebrauchstauglichkeit hat bei einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln allerdings der Auftragnehmer, hier die Klägerin, zu führen (…Beck'scher VOB-Komm./Ganten, § 13 Nr. 1 Rn. 96, 97;… Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., § 13 VOB/B Rn. 20; vgl. auch BGH BauR 1981, 577, 579).
- OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 22 U 154/14
Auslegung eines Werkvertrages hinsichtlich der geschuldeten Werkleistung
Wegen des "verdeckten bzw. nicht sichtbaren Arbeitens im unbekannten Bereich", der zuvor nicht hinreichend untersucht worden ist, ist hier eine riskante und daher jedenfalls mangelhafte Methode (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2011, I-23 U 218/09, BauR 2011, 1980; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2002, 13 U 979/02, NJW-RR 2002, 1538;… Kniffka/Koeble, a.a.O., Teil 6, Rn 19/38 mwN) ausgeführt worden, welche die Feuchtigkeitsursachen nicht vollständig und dauerhaft beseitigt hat (vgl. zusammenfassend 102 BA). - OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 84/10
Pflicht des Architekten zur Berücksichtigung von Grundwasserständen
Hierfür trägt der Beklagte die Beweislast, weil er sich auf eine Ausnahme von einer an sich gegebenen Planungspflicht beruft (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 25.07.2002 - 13 U 979/02).Hierfür trägt der Beklagte die Beweislast, weil er sich auf eine Ausnahme von einer an sich gegebenen Planungspflicht beruft (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 25.07.2002 - 13 U 979/02).
- OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01
Baurecht: Risiken im Gebrauch können Werkmangel sein
Dabei kommt es nicht darauf an, ob bei einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ein Mangel nicht vorliegt, wenn dieser Verstoß nicht mit einem Schaden oder einem tatsächlich nachweisbaren Risiko verbunden ist, mithin irgendwelche Gebrauchsnachteile auch langfristig nicht erkennbar sind (so OLG Nürnberg NZBau 2002, 673; vgl. demgegenüber OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146, 147;… Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl., § 633 Rn. 6).
- OLG Koblenz, 16.01.2013 - 5 U 748/12
Umfang der Gewährleistung eines Fliesenlegers in einem VOB -Vertrag
Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ist nämlich unbeachtlich, wenn mit diesem Verstoß keine nachweisbaren Risiken verbunden sind, also irgendwelche Gebrauchsnachteile nicht erkennbar sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2009 - 5 U 70/08; OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 1538 ). - OLG Koblenz, 28.10.2005 - 10 U 382/05
Leistungsbeschreibung verstößt gegen DIN-Norm: Keine Hinweispflicht
Dies gilt umso mehr, als ein Mangel dann nicht vorliegt, soweit mit dem Verstoß gegen die "anerkannten Regeln" der Technik ein tatsächlich nachweisbares Risiko nicht verbunden ist, mithin irgendwelche Gebrauchsnachteile nicht erkennbar sind (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg, MDR 2002, 1309).Der folgenlose Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik begründet aber keinen die Gewährleistungspflicht auslösenden Mangel (OLG Nürnberg, MDR 2002, 1309).
- OLG Koblenz, 20.12.2012 - 1 U 926/11
Welche Pflichten hat ein mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt?
Die Beklagten können nicht damit gehört werden, dass im vorliegenden Fall eine solche Neuerrichtung unbillig wäre, da die Regeln der Technik nur noch einen reinen Selbstzweck darstellen würden, da im vorliegenden Fall der Kläger keinerlei Gebrauchsnachteile oder Funktionsbeeinträchtigungen zu befürchten habe (OLG Nürnberg, MDR 2002, 1309; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.08.2005, 19 U 55/05; OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2005, 10 U 382/05). - OLG Köln, 03.06.2014 - 22 U 185/11
Unbespielbarer Sportplatz ist mangelhaft!
Eine Beeinträchtigung des Werts oder der Gebrauchstauglichkeit der Bauleistung ist hingegen nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 07.03.2002 - VII ZR 1/100, NZBau 2002, 571 f.; OLG Celle…, Urteil vom 11.06.2008 - 14 U 213/07, BauR 2008, 1637, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.1995 - 22 U 46/95, NJW-RR 1996, 146 [147];… Werner/ Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage 2013, Rdn. 1963;… Kniffka, Bauvertragsrecht, 2012, § 633 Rdn. 7, 41; Quack, IBR 2001, 705; anders nur OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2002 - 13 U 979/02, NZBau 2002, 673). - LG Stuttgart, 12.06.2015 - 24 O 521/13
VOB-Vertrag: Mangelhaftes Wärmedämmverbundsystem bei zweilagiger Verklebung
Mit anderen Worten liegt ein Mangel i.S.d. § 13 Nr. 1 VOB/B - ausnahmsweise - dann nicht vor, wenn mit einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ein tatsächlich nachweisbares Risiko nicht verbunden ist, mithin irgendwelche Gebrauchsnachteile auch langfristig nicht erkennbar sind (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2002, 13 U 979/02, juris). - OLG Stuttgart, 11.08.2005 - 19 U 55/05
VOB-Vertrag: Nichteinhaltung der DIN 18195 bei der Ausführung einer …
Rn. 10 b) Im Übrigen weist das Landgericht zutreffend darauf hin, dass auch bei einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ein Mangel im Sinne des wirksam vereinbarten § 13 Nr. 1 VOB/B nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht vorliegt, weil mit der konkreten Ausführung ein auch tatsächlich nachweisbares Risiko nicht verbunden ist, mithin irgendwelche Gebrauchsnachteile nicht erkennbar sind (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2002 - 13 U 979/02, NJW-RR 2002, 538). - OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 5 U 70/08
Kein Mangel trotz Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik!
Rn. 47 In dem genannten Beschluss hat der Senat ebenfalls auf seine Auffassung hingewiesen, dass ein Mangel trotz eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik nicht bejaht werden kann, wenn mit diesem Verstoß keine nachweisbaren Risiken verbunden, also irgendwelche Gebrauchsnachteile erkennbar sind (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2002, 13 U 979/02, NJW-RR 2002, 1538 m.w.N.;… Ganten, a.a.O. Rz 80 zu § 13 Nr. 1). - LG Cottbus, 28.07.2022 - 4 O 4/21
- OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 70/08
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