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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4635
OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,4635)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.02.2002 - 13 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,4635)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 13 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,4635)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens: Kostenentscheidung nach Rücknahme eines in Unkenntnis zwischenzeitlicher Zuschlagserteilung gestellten Nachprüfungsantrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Erstattung der notwendigen Auslagen eines Vertreters für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung; Eigene Tragung von Auslagen bei der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags trotz vorheriger Erteilung des Zuschlags an ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostenentscheidung nach Rücknahme durch den ASt. und Verletzung von Verfahrensvorschriften durch den AG

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB; § 80 Abs. 1 S. 4 VwVfG
    Kostenverteilung bei Antragsrücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128
    Erstattung der notwendigen Auslagen des Auftraggebers nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Erstattung der notwendigen Auslagen eines Vertreters für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung; Eigene Tragung von Auslagen bei der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags trotz vorheriger Erteilung des Zuschlags an ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberecht - Rücknahme des Nachprüfungsantrags und notwendige Auslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2002, 627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02
    Rn. 5 Die Kostenentscheidung, zu der die Auferlegung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Auftraggeberin und die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts gehört, kann nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB auch isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2001 - 13 Verg 5/01; OLG Düsseldorf, Baurecht 2000, 1626, 1627).
  • OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01

    Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02
    Die bestehende Lücke ist vielmehr durch eine entsprechende Anwendung der §§ 269 Abs. 3 ZPO, 155 Abs. 2 VwGO zu schließen (vgl. BayObLG, NZBau 2000, 99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 1 Verg 5/01).
  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der …

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02
    Die bestehende Lücke ist vielmehr durch eine entsprechende Anwendung der §§ 269 Abs. 3 ZPO, 155 Abs. 2 VwGO zu schließen (vgl. BayObLG, NZBau 2000, 99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 1 Verg 5/01).
  • OLG Celle, 18.04.2001 - 13 Verg 5/01

    Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02
    Rn. 5 Die Kostenentscheidung, zu der die Auferlegung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Auftraggeberin und die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts gehört, kann nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB auch isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2001 - 13 Verg 5/01; OLG Düsseldorf, Baurecht 2000, 1626, 1627).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Ob von einem Unterliegen auch dann gesprochen werden kann, wenn der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurücknimmt und sich dadurch in die Position des Unterlegenen begibt (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 29. Mai 2001 - 1 Verg 5/01, veröffentlicht in Juris; OLG Celle, OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 197 f.), kann vorliegend dahingestellt bleiben.
  • OLG Celle, 09.04.2009 - 13 Verg 7/08

    Anforderungen an den Nachweis der Eignung eines Bieters; Ausschließung des …

    offen gelassen: Senat, Beschluss v. 12. Februar 2001 - 13 Verg 2/02).
  • OLG Celle, 14.07.2003 - 13 Verg 12/03

    Aufteilung der Kosten eines Vergabeverfahrens; Berücksichtigung der Erreichung …

    Rn. 2 Die sofortige Beschwerde ist zulässig, denn die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB auch isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. April 2001 - 13 Verg 5/01 und 13. Februar 2003 - 13 Verg 2/02 sowie vom 6. Juni 2003 - 13 Verg 5/03; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1627; OLG Jena, 30. Januar 2002 - 6 Verg 9/01).
  • BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines …

    Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465).
  • VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02

    Vergabe reprographischer Dienstleistungen; Anforderungen an die Darlegungspficht …

    Für darüber hinausgehende Erwägungen, wie sie die Antragstellerin geltend macht, bleibt daneben kein Raum (so im Ergebnis auch: OLG Düsseldorf ­ Beschluss vom 15.05.2002 ­ Az: Verg 10/02): Soweit die Antragstellerin insoweit auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 13.02.2002 ­ Az: 13 Verg 2/02) bezieht, ist diese Entscheidung mit dem hier streitigen Fall nicht vergleichbar: Sie betraf eine Fall der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags, der deshalb eingeleitet worden war, weil die Vergabestelle der Antragstellerin trotz erfolgter Nachfrage nicht mitgeteilt hatte, dass der Zuschlag bereits erteilt worden war.
  • VK Schleswig-Holstein, 19.10.2005 - VK-SH 25/05

    Antragsrücknahme: Wer trägt außergerichtlichen Kosten der Beteiligten?

    Die entsprechende Anwendung dieser Vorschriften wird wegen der gerichtsähnlichen und kontradiktorischen Ausgestaltung des Vergabeverfahrens dann als geboten angesehen, wenn es nicht sach- und interessengerecht wäre, wenn sich ein Antragsteller, der nach Einreichung des Nachprüfungsantrags die fehlenden Erfolgsaussichten erkennt, stets durch eine Rücknahme der drohenden Verpflichtung, die notwendigen Auslagen des Antragsgegners zu tragen, entziehen könnte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2002, 13 Verg 2/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Verg 1/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01).
  • VK Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - VK-SH 4/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Es wäre nämlich nicht sach- und interessengerecht, wenn sich ein Antragsteller, der nach Einreichung des Nachprüfungsantrags die fehlenden Erfolgsaussichten erkennt, stets durch eine Rücknahme der drohenden Verpflichtung, die notwendigen Auslagen des Antragsgegners zu tragen, entziehen könnte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2002, 13 Verg 2/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Verg 1/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01).
  • VK Schleswig-Holstein, 11.07.2003 - VK-SH 18/03

    Anträge zulässig trotz Fristablauf

    Nach überwiegender Auffassung (so nur BayObLG, Az. Verg 4/03, Beschluss vom 15.04.2003; OLG Celle, Az. 13 Verg 2/02, Beschluss vom 13.02.2002; OLG Naumburg, Az. 1 Verg 5/01, Beschluss vom 29.05.2001; OLG Düsseldorf, Az. Verg 33/01, Beschluss vom 19.02.2001) steht jedoch die Rücknahme eines Nachprüfungsantrages einem Unterliegen i.S.v. § 128 Abs. 4 Satz 2 gleich, so dass die Antragstellerin die notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin zu erstatten hat.
  • VK Schleswig-Holstein, 21.12.2004 - VK-SH 35/04

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme

    Es wäre nämlich nicht sach- und interessengerecht, wenn sich ein Antragsteller, der nach Einreichung des Nachprüfungsantrags die fehlenden Erfolgsaussichten erkennt, stets durch eine Rücknahme der drohenden Verpflichtung, die notwendigen Auslagen des Antragsgegners zu tragen, entziehen könnte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2002, 13 Verg 2/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Verg 1/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01).
  • VK Schleswig-Holstein, 01.07.2003 - VK-SH 20/03

    Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung erstattungsfähig

    Die überwiegende Teil der Rechtsprechung (so nur OLG Celle, Az. 13 Verg 2/02, Beschluss vom 13.02.2002; OLG Düsseldorf, Az. Verg 1/01, Beschluss vom 09.08.2001 sowie Az. Verg 33/01, Beschluss vom 19.02.2002; BayObLG, Az. Verg 4/03, Beschluss vom 15.04.2003) sieht jedoch auch für den Fall der Antragsrücknahme eine Erstattungspflicht, da die Rücknahme des Antrages einem Unterliegen i.S.v. §§ 128 Abs. 3 Satz 1, 128 Abs. 4 Satz 2 GWB gleichkommt.
  • VK Sachsen, 05.11.2002 - 1/SVK/096-02

    Bieterschützende Vorschriften: § 30 VOB/A

  • VK Hamburg, 30.08.2005 - VgK 2/05

    Kosten bei Antragsrücknahme

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