Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.11.2002 - 13 Verg 8/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Vergabeverfahren: Errechnung des Gesamtauftragswerts bei Bauaufträgen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berechnung des maßgeblichen Gesamtauftragswertes im Sinne von § 2 Nr. 4 Vergabeverordnung (VgV); Summe aller für die Erstellung einer baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer als Gesamtauftragswert
- oeffentliche-auftraege.de
Schwellenwert: Berechnung bei einem Bauauftrag
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Berechnung des maßgeblichen Gesamtauftragswertes im Sinne von § 2 Nr. 4 Vergabeverordnung (VgV); Summe aller für die Erstellung einer baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer als Gesamtauftragswert
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Beschlusses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berechnung des Gesamtauftragswertes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auftragswertermittlung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schwellenwert wird ohne Umsatzsteuer und ohne Baunebenkosten ermittelt! (IBR 2003, 37)
Verfahrensgang
- VK Niedersachsen, 05.07.2002 - 26045-VgK-3/02
- OLG Celle, 14.11.2002 - 13 Verg 8/02
Wird zitiert von ... (2)
- VK Münster, 15.11.2006 - VK 13/06
Berechnung des Gesamtauftragswertes
Der insoweit maßgebliche Gesamtauftragswert errechnet sich aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, wobei zum Gesamtauftragswert u.a. nicht die Baunebenkosten gehören, OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2002, 13 Verg 8/02; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB/A, 10. Auflage, § 1a Rd. 12, 13; Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB- Kommentar, 2. Auflage, § 1a Rd. 26. - VK Sachsen, 12.07.2007 - 1/SVK/049-07
Bestimmung der Gesamtauftragssumme
Dabei errechnet sich der Gesamtauftragswert aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, allerdings abzüglich der Baunebenkosten der Kostengruppe 700 der DIN 276. VK Münster, Beschluss vom 15.11.2006 - VK 13/06 ; OLG Stuttgart, B. v. 12.8.2002 - Az.: 2 Verg. 9/02; OLG Celle, B. v. 14.11.2002 - Az.: 13 Verg 8/02).
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