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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.07.2006 - 13 W 1460/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13735
OLG Nürnberg, 12.07.2006 - 13 W 1460/06 (https://dejure.org/2006,13735)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.07.2006 - 13 W 1460/06 (https://dejure.org/2006,13735)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 13 W 1460/06 (https://dejure.org/2006,13735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAGO § 13 Abs. 5; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 13 Abs. 5; ZPO § 91 Abs. 1
    Dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 13 Abs. 5 BRAGO - Fortsetzung eines Rechtsstreits nach Unterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gegenpartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Begriffs "dieselbe Angelegenheit" i. S. von § 13 Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Fortsetzung eines Rechtsstreits nach Unterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gegenpartei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.2006 - VII ZB 69/05

    Anwaltsgebühren vor und nach Aussetzung eines Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.07.2006 - 13 W 1460/06
    Ein solches Vorgehen und die dadurch verursachten Kosten wären nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig gewesen (vgl. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO), weil es nicht erforderlich gewesen wäre, dem Prozeßbevollmächtigten anläßlich der Aussetzung des Verfahrens den ursprünglich erteilten Auftrag zu entziehen (BGH NJW 2006, 1525).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 60/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei Anfechtung eines Prozessvergleichs …

    Rn. 19 cc) Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber klargestellt, dass die in§ 16 Satz 2 BRAGO (bzw. § 8 Abs. 1 Satz 2 RVG) genannten Fälle, in denen die Vergütung des Rechtsanwalts fällig wird, ohne dass sein Auftrag erledigt wäre, keine Erledigung im Sinne von § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO darstellen (BGH Beschluss vom 30. März 2006 - VII ZB 69/06 - NJW 2006, 1525; vgl. auch Finanzgericht des Saarlandes, AGS 2008, 290 Tz. 16; OLG Nürnberg OLGR Nürnberg 2006, 911;… Schneider in Schneider/Wolf AnwaltKommentar RVG 5. Aufl. § 15 Rdn. 275 f).
  • FG Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 13 KO 1170/10

    Keine zusätzliche Vergütung bei unterbrochenen, ruhenden oder aus sonstigen …

    Diese Kosten wären nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig gewesen (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO), weil es nicht erforderlich gewesen wäre, dem Prozessbevollmächtigten allein wegen des zunächst nicht weiter betriebenen Verfahrens den ursprünglich erteilten Auftrag zu entziehen (vgl. BGH-Beschluss vom 30. März 2006 VII ZB 69/05, NJW 2006, 1525; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juli 2006 13 W 1460/06, Juris).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2012 - 9 W 293/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen für …

    Der Rechtszug - und damit die gebührenrechtliche Angelegenheit des in der Instanz tätigen Rechtsanwalts - ist vielmehr erst nach dem Erlass der die Instanz abschließenden Entscheidung beendet (…Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 19. Aufl., § 15, Rz. 34; zum alten Recht: OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2006, 911; OLG Hamm, Rpfleger 1989, 525; Madert, AGS 1995, 94; siehe auch FG Baden-Württemberg, EFG 2011, 373).
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