Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 12.07.2006 - 13 W 1460/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BRAGO § 13 Abs. 5; ; ZPO § 91 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 13 Abs. 5; ZPO § 91 Abs. 1
Dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 13 Abs. 5 BRAGO - Fortsetzung eines Rechtsstreits nach Unterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gegenpartei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung des Begriffs "dieselbe Angelegenheit" i. S. von § 13 Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Fortsetzung eines Rechtsstreits nach Unterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gegenpartei
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 19.01.2006 - 17 O 3450/92
- OLG Nürnberg, 12.07.2006 - 13 W 1460/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.03.2006 - VII ZB 69/05
Anwaltsgebühren vor und nach Aussetzung eines Rechtsstreits
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.07.2006 - 13 W 1460/06
Ein solches Vorgehen und die dadurch verursachten Kosten wären nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig gewesen (vgl. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO), weil es nicht erforderlich gewesen wäre, dem Prozeßbevollmächtigten anläßlich der Aussetzung des Verfahrens den ursprünglich erteilten Auftrag zu entziehen (BGH NJW 2006, 1525).
- BGH, 11.08.2010 - XII ZB 60/08
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei Anfechtung eines Prozessvergleichs …
Rn. 19 cc) Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber klargestellt, dass die in§ 16 Satz 2 BRAGO (bzw. § 8 Abs. 1 Satz 2 RVG) genannten Fälle, in denen die Vergütung des Rechtsanwalts fällig wird, ohne dass sein Auftrag erledigt wäre, keine Erledigung im Sinne von § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO darstellen (BGH Beschluss vom 30. März 2006 - VII ZB 69/06 - NJW 2006, 1525; vgl. auch Finanzgericht des Saarlandes, AGS 2008, 290 Tz. 16; OLG Nürnberg OLGR Nürnberg 2006, 911;… Schneider in Schneider/Wolf AnwaltKommentar RVG 5. Aufl. § 15 Rdn. 275 f). - FG Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 13 KO 1170/10
Keine zusätzliche Vergütung bei unterbrochenen, ruhenden oder aus sonstigen …
Diese Kosten wären nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig gewesen (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO), weil es nicht erforderlich gewesen wäre, dem Prozessbevollmächtigten allein wegen des zunächst nicht weiter betriebenen Verfahrens den ursprünglich erteilten Auftrag zu entziehen (vgl. BGH-Beschluss vom 30. März 2006 VII ZB 69/05, NJW 2006, 1525; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juli 2006 13 W 1460/06, Juris). - OLG Saarbrücken, 25.05.2012 - 9 W 293/11
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen für …
Der Rechtszug - und damit die gebührenrechtliche Angelegenheit des in der Instanz tätigen Rechtsanwalts - ist vielmehr erst nach dem Erlass der die Instanz abschließenden Entscheidung beendet (…Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 19. Aufl., § 15, Rz. 34; zum alten Recht: OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2006, 911; OLG Hamm, Rpfleger 1989, 525; Madert, AGS 1995, 94; siehe auch FG Baden-Württemberg, EFG 2011, 373).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".