Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.07.1999 - 13 W 20/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,50164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 W 33/09
Wettbewerbsverstoß: Entscheidungszuständigkeit der Kammer für Handelssachen für …
Die Entscheidung über einen Ordnungsmittelantrag wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung obliegt dagegen der Kammer ( so auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 6.7.1999, Aktz.13 W 20/99 Tz.14, zitiert nach juris ). - OLG Düsseldorf, 03.05.2022 - 20 W 20/22
Sofortige Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss; Fehlerhafte Besetzung des …
Auch die Entscheidung über einen Ordnungsmittelantrag wegen Verstoßes gegen eine allein vom Vorsitzenden auf der Grundlage von § 944 ZPO erlassene einstweilige Verfügung obliegt der Kammer unter Mitwirkung der Handelsrichter (OLG Hamburg, WRP 2010, 421; OLG Frankfurt, Beschluss v. 6. Juli 1999, Az. 13 W 20/99;… a.A. BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 41. Edition, Stand: 1. Juli 2021, § 349 Rdnr. 22;… MüKo-Stackmann, ZPO, 6. Auflage 2020, § 349 Rdnr. 24).
dejure.org
Übersicht OLG Frankfurt
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.