Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Kosten der Streithilfe: Entscheidung über die Kosten des nicht als Streithelfer im Hauptverfahren beteiligten Nebenintervenienten des selbstständigen Beweisverfahrens
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ZPO § 70; ZPO § 101
Rechtsfolgen des Beitritts des Streitverkündungsempfängers im selbständigen Beweisverfahren hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kosten der Streithilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen des Beitritts des Streitverkündungsempfängers im selbständigen Beweisverfahren hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Kosten des Streithelfers (IBR 2012, 1158)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 17.10.2011 - 12 O 2535/11
- OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
- BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1280
- BauR 2012, 997
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.07.2009 - VII ZB 3/07
Möglichkeit einer Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage im Beschluss vom 23.07.2009 ausdrücklich offen gelassen (BGHZ 182, 150 unter II. 2b) bb)).Sie werden dann von der darin zu treffenden Kostenentscheidung mit umfasst (BGHZ 182, 150; BGH BauR 2004, 1485; BauR 1989, 601, 603).
Rn. 26 Ist ein Nebenintervenient des selbständigen Beweisverfahrens auch im Hauptsacherechtsstreit beigetreten, so ist in diesem in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 101 Abs. 1 ZPO auch über seine Kosten im selbständigen Beweisverfahren mit zu entscheiden (BGHZ 182, 150).
- BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Liegt Parteiidentität vor, ist dem Erfordernis identischer Streitgegenstände auch dann genügt, wenn einer von mehreren Gegenständen des selbständigen Beweisverfahrens Gegenstand des späteren Hauptsacheverfahrens ist (BGH BauR 2007, 747; BauR 2004, 1809).Ist nur eine von mehreren Parteien des selbständigen Beweisverfahrens Partei des Hauptsacheverfahrens, so sind zwar die gesamten Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens Gegenstand der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren (BGH BauR 2004, 1809).
- OLG Celle, 20.06.2003 - 6 W 49/03
Zulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung des Erlasses einer Kostenentscheidung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Gemäß einer Entscheidung des OLG Celle (NJW-RR 2003, 1509) habe das Gericht die Kosten der auf Antragsgegnerseite im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelferin auch dann zu titulieren, wenn - wie vorliegend - die Streithelferin im Hauptsacheverfahren nicht beigetreten war.Rn. 20 b) Das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 2003, 1509) und ihm folgend das Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 2010, 1679) haben einen solchen Automatismus angenommen, weil es sich bei dem selbständigen Beweisverfahren und einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren um eine Einheit handle, da die Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren gemäß § 493 Abs. 1 ZPO einer solchen im Hauptsacheverfahren gleichstehe und § 101 ZPO nicht danach differenziere, in welchem der beiden Verfahren die Kosten entstanden seien.
- BGH, 04.10.1990 - IX ZB 78/90
Wiedereinsetzung bei Versäumung des Beitritts vor Rechtskraft des Urteils
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Rn. 31 Zudem trägt die hier vertretene Auffassung dem Umstand Rechnung, dass der Beitritt im selbständigen Beweisverfahren auch vor dem Land- oder Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Stuttgart, MDR 2012, 186; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1613;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 70 Rn. 1), der Beitritt zu einem dort geführten Hauptsacheverfahren hingegen schon (BGH NJW 1991, 229). - OLG Nürnberg, 10.02.2011 - 13 W 139/11
Selbstständiges Beweisverfahren: Anwaltszwang für den Streithelfer vor dem …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Rn. 31 Zudem trägt die hier vertretene Auffassung dem Umstand Rechnung, dass der Beitritt im selbständigen Beweisverfahren auch vor dem Land- oder Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Stuttgart, MDR 2012, 186; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1613;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 70 Rn. 1), der Beitritt zu einem dort geführten Hauptsacheverfahren hingegen schon (BGH NJW 1991, 229). - OLG Stuttgart, 06.10.2011 - 10 W 38/11
Selbstständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht: Anwaltszwang für den …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Rn. 31 Zudem trägt die hier vertretene Auffassung dem Umstand Rechnung, dass der Beitritt im selbständigen Beweisverfahren auch vor dem Land- oder Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Stuttgart, MDR 2012, 186; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1613;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 70 Rn. 1), der Beitritt zu einem dort geführten Hauptsacheverfahren hingegen schon (BGH NJW 1991, 229). - OLG Karlsruhe, 16.07.1999 - 19 W 45/99
Selbständiges Beweisverfahren: Antrag auf Fristsetzung durch Streithelfer?
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Zutreffend führt das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW-RR 2001, 214) aus, es gebe keinen Rechtsgrundsatz, wonach Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Falle einer unbegründeten Inanspruchnahme durch einen Dritten in jedem Falle zu erstatten sind. - BGH, 10.01.2007 - XII ZB 231/05
Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Liegt Parteiidentität vor, ist dem Erfordernis identischer Streitgegenstände auch dann genügt, wenn einer von mehreren Gegenständen des selbständigen Beweisverfahrens Gegenstand des späteren Hauptsacheverfahrens ist (BGH BauR 2007, 747; BauR 2004, 1809). - BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Sie werden dann von der darin zu treffenden Kostenentscheidung mit umfasst (BGHZ 182, 150; BGH BauR 2004, 1485; BauR 1989, 601, 603). - BGH, 11.05.1989 - VII ZR 39/88
Formularmäßiger Gewährleistungsausschluß bei Lieferung einer Wärmepumpe für ein …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Sie werden dann von der darin zu treffenden Kostenentscheidung mit umfasst (BGHZ 182, 150; BGH BauR 2004, 1485; BauR 1989, 601, 603). - OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
Kostenentscheidung im sechsstelligen Beweisverfahren hinsichtlich der Kosten …
- BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12
Ergänzung der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren: Entscheidung über die …
Während die überwiegend vertretene Ansicht einen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers unabhängig von seinem Beitritt auch im Hauptsacheverfahren zuerkennt (OLG Hamm, NJW 2013, 2130; OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, 1680 f.; OLG Düsseldorf, BeckRS 2009, 04787; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1509, 1510;… Seibel, Selbständiges Beweisverfahren, § 494a Rn. 85 ff.;… MünchKommZPO/Schulz, 4. Aufl., § 101 Rn. 19;… Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 101 Rn. 2;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 4;… BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, Stand: 1. April 2013, § 101 Rn. 25;… Schneider in Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl., § 101 Rn. 2;… Ulrich, Selbständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen, 2. Aufl., 5. Kap., Rn. 230; Mayr, IBR 2012, 1158 - nur online; Kießling, NJW 2001, 3668, 3670; Ghassemi-Tabar/Eckner, MDR 2012, 1136, 1141), hält die Gegenansicht einen Beitritt im Hauptsacheverfahren stets für erforderlich (…Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 101 Rn. 2;… Hk-ZPO/Gierl, 5. Aufl., § 101 Rn. 8; wohl auch Fischer, LMK 2009, 290816; Cuypers, MDR 2004, 314, 317). - BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
Kostenregelung im selbstständigen Beweisverfahren
Sind nicht alle Antragsgegner des selbstständigen Beweisverfahrens auch Parteien des Hauptsacheverfahrens, so sind die außergerichtlichen Kosten der allein am selbstständigen Beweisverfahren beteiligten Antragsgegner von der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren nicht erfasst (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, BGHZ 182, 150 Rn. 17; OLG Nürnberg, IBRRS 2012, 0847). - OLG Hamm, 21.02.2013 - 17 W 3/13
Entscheidung über die Kosten des Nebenintervenienten im selbständigen …
Dabei hat es zur Begründung auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 14.2.2012, 13 W 2249/11, umfassend Bezug genommen.Rn. 13 Die Argumentation, dass eine Entscheidung über den prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Hauptsacherechtsstreit nur für und gegen die in den hierfür geltenden Vorschriften über die Kostenentscheidung genannten Beteiligten ergehen könne und daher eine Stellung als Partei oder Nebenintervenient in diesem Hauptsacherechtsstreit voraussetze, woran es bei einer nur im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen, am Hauptsacheverfahren aber nicht beteiligten Partei fehle, weil das gem. § 66 ZPO erforderliche rechtliche Interesse in Beweisverfahren und Rechtsstreit unterschiedlich zu bewerten sein könne (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.02.2012, 13 W 2249/11, BeckRS 2012, 05221), verkennt die Bedeutung des Grundsatzes der Kostenparallelität.
- LG München I, 02.02.2017 - 11 OH 5865/13
Zwischenurteil über Zulässigkeit einer Nebenintervention im Beweisverfahren
Darum war im Fall BGH 5.12.2015 (VII ZB 15/12) die Vorinstanz sogar der Ansicht: Eine analoge Anwendung von § 66 Abs. 1 ZPO stehe der Annahme entgegen, dass der Beitritt automatisch auch für das nachfolgende Hauptsacheverfahren gelte (so OLG Nürnberg 14.2.2012, 13 W 2249/11). - OLG Hamm, 03.12.2024 - 24 U 26/22
Pflasterklinker muss nicht besonders schmutz- und algenresistent sein!
Eine Entscheidung über die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten der Nebenintervention im Hauptsacheverfahren setzt nicht voraus, dass der Nebenintervenient dem Hauptsacheverfahren gesondert beitritt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - VII ZB 15/12 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 2013 - I-17 W 3/13 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 20. Juni 2003 - 6 W 49/03 - zitiert nach juris;… Koenen, in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 4. Auflage 2022, S. Gerichtliche Durchsetzung Rn. 59;… Praun, in: Kleine-Möller/Merl/Glöckner, Handbuch Baurecht, 6. Auflage 2019, § 19; vgl. aber OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 13 W 2249/11 - zitiert nach juris).
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