Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.06.2021 - 13 W 36/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 89a Abs. 3 GWB; § 567 ZPO; § 33 RVG
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts für die einem Nebenintervenienten zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen einer Kartellschadensersatzklage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 89a Abs. 3 ; ZPO § 567 ; RVG § 33
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts für die einem Nebenintervenienten zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen einer Kartellschadensersatzklage
- rechtsportal.de
GWB § 89a Abs. 3 ; ZPO § 567 ; RVG § 33
Anfechtbarkeit von Entscheidungen nach § 89a Abs. 3 GWB - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nebenintervenient kann Gegenstandswertfestsetzung nicht anfechten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 09.03.2020 - 13 O 4/19
- OLG Celle, 17.06.2021 - 13 W 36/20
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20
Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in …
Auszug aus OLG Celle, 17.06.2021 - 13 W 36/20
Der Gebührenanspruch des Prozessbevollmächtigten des Nebenintervenienten wird durch eine Festsetzung nach § 89a Abs. 3 GWB nicht beeinflusst (…Bornkamm/Tolkmitt in Langen/Bunte, GWB, 13 Aufl. 2018, § 89a Rn. 23;… Immenga/Mestmäcker/Karsten Schmidt, 6. Aufl. 2020, GWB § 89a Rn. 25;… Wiedemann KartellR-HdB, § 59 Einführung, Rechtsweg, Zuständigkeit Rn. 104, beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20 -, Rn. 31, juris).Rn. 41 e) Die im Beschwerdeverfahren zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20 -, juris) führt zu keiner anderen Beurteilung.
- BGH, 13.11.2008 - IX ZB 231/07
Rechtsfolgen eines Besetzungsmangels in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Celle, 17.06.2021 - 13 W 36/20
Hingegen ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, Rn. 12, juris).
- OLG Stuttgart, 14.03.2023 - 2 W 3/23
Lkw-Kartell, Nebenintervention - Nebenintervention im …
Rn. 12 Entgegen der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 17. Juni 2021 - 13 W 36/20) ist die Festsetzung des Gegenstandswerts für die einem Nebenintervenienten zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren gemäß § 89a Abs. 3 GWB mit der Beschwerde anfechtbar.Dass der Gebührenanspruch des Prozessbevollmächtigten des Nebenintervenienten gegen seinen Mandanten durch eine Festsetzung nach § 89a Abs. 3 GWB nicht beeinflusst wird, ändert nichts an der Anwendbarkeit von § 33 Absatz 1 RVG (a.A. OLG Celle, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 13 W 36/20, juris Rn. 20).
- OLG Celle, 09.11.2021 - 13 U 120/16
Antrag auf Streitwertfestsetzung von Streithelfern in einem …
Der Gebührenanspruch des Prozessbevollmächtigten des Streithelfers wird durch eine Festsetzung nach § 89a Abs. 3 GWB nicht beeinflusst (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 13 W 36/20, Rn. 20, juris;… Bornkamm/Tolkmitt in Langen/Bunte, GWB, 13 Aufl. 2018, § 89a Rn. 23;… Immenga/Mestmäcker/Karsten Schmidt, 6. Aufl. 2020, GWB § 89a Rn. 25;… Wiedemann KartellR-HdB, § 59 Einführung, Rechtsweg, Zuständigkeit Rn. 104, beck-online; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20, Rn. 31, juris). - OLG Stuttgart, 02.02.2026 - 2 W 29/25
Festsetzung des Gegenstandswerts einer Nebenintervention bei einer …
Dass der Gebührenanspruch des Prozessbevollmächtigten des Nebenintervenienten gegen seinen Mandanten durch eine Festsetzung nach § 89a Abs. 3 Satz 1 GWB nicht beeinflusst wird, ändert dabei entgegen einer obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle, Beschluss vom 17.06.2021 - 13 W 36/20, juris Rn. 20) nichts an der Anwendbarkeit von § 33 Abs. 1 RVG.Rn. 20 2. Soweit der Senat abweichend von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 17.06.2021 - 13 W 36/20, juris Rn. 20) auf die Statthaftigkeit der Beschwerde gemäß § 33 Abs. 3 RVG gegen eine Entscheidung nach § 89a Abs. 3 GWB erkennt, ist deswegen die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen.
- OLG Stuttgart, 21.05.2026 - 2 W 41/25 Sie ist gemäß § 33 Absatz 3 Satz 1 RVG ein statthaftes Rechtsmittel gegen eine Entscheidung nach § 89a Absatz 3 GWB, weil es sich bei dieser Entscheidung um einen besonderen Anwendungsfall der Wertfestsetzung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Absatz 1 RVG handelt (… OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 14. März 2023 - 2 W 3/23 , juris Rn. 13 und vom 2. Februar 2026 - 2 W 29/25 ; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 13 W 36/20, juris Rn. 20).
- LG Stuttgart, 26.01.2022 - 30 O 294/17
Anwendung des § 89a Abs. 3 GWB bei einer durch mehrere Rechtsträger einer …
Rn. 5 1. Der Antrag der Klägerin auf Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 89 a Abs. 3 GWB ist statthaft und zulässig (§ 33 Abs. 1 RVG; LG Stuttgart…, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 30 O 26/17 , Rn. 4 - juris; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20 ; aA OLG Celle, Beschluss vom 9. November 2021 - 13 U 120/16 (Kart); Beschluss vom 17. Juni 2021 - 13 W 36/20).
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