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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.04.2010 - 13 W 5/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12497
OLG Hamburg, 29.04.2010 - 13 W 5/10 (https://dejure.org/2010,12497)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.04.2010 - 13 W 5/10 (https://dejure.org/2010,12497)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. April 2010 - 13 W 5/10 (https://dejure.org/2010,12497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 381, 380, 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO

  • Justiz Hamburg

    Zustellung: Erforderlichkeit der Zustellung eines Ordnungsgeldbeschlusses an den Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 189
    Adressat für die Zustellung eines Ordnungsmittelbeschlusses gegen die nicht erschienene Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Adressat für die Zustellung eines Ordnungsmittelbeschlusses gegen die nicht erschienene Partei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 11 Ta 184/09

    Persönliches Erscheinen einer juristischen Person - Ordnungsgeld gegen Partei - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2010 - 13 W 5/10
    Die Frage, an wen zuzustellen ist, muss deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen beantwortet werden (so auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.09.2009, 11 Ta 184/09, juris, Rn. 12).

    Der Senat sieht keinen Grund, sie im Rahmen der Zustellung eines Ordnungsgeldbeschlusses ausnahmsweise nicht anzuwenden (so auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.09.2009, 11 Ta 184/09, juris, Rn. 11).

    Dieser letzte Aspekt verbietet es zudem, aus der Regelung des § 141 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach die Ladung der Partei selbst mitzuteilen ist, darauf zu schließen, dass auch der Ordnungsgeldbeschluss unmittelbar an die Partei zuzustellen ist (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.09.2009, 11 Ta 184/09, juris, Rn. 12; a. A. OLG Köln…, Beschluss vom 15.11.2006, 22 W 65/06, juris, Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 28.07.2008, 8 Ta 134/08, juris, Rn. 2).

  • OLG Köln, 15.11.2006 - 22 W 65/06

    Persönliche Zustellung des Ordnungsgeldbeschlusses wegen Nichterscheinens der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2010 - 13 W 5/10
    Etwas anderes folgt insbesondere nicht aus § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO, der auf die für einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen geltenden Vorschriften verweist (entgegen OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2006, 22 W 65/06, juris, Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 28.07.2008, 8 Ta 134/08, juris, Rn. 2; LAG Nürnberg…, Beschluss vom 10.07.2008, 2 Ta 115/08, juris, Rn. 6; OLG Hamburg OLGR 2003, 50, 51).

    Dieser letzte Aspekt verbietet es zudem, aus der Regelung des § 141 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach die Ladung der Partei selbst mitzuteilen ist, darauf zu schließen, dass auch der Ordnungsgeldbeschluss unmittelbar an die Partei zuzustellen ist (LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 24.09.2009, 11 Ta 184/09, juris, Rn. 12; a. A. OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2006, 22 W 65/06, juris, Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 28.07.2008, 8 Ta 134/08, juris, Rn. 2).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2008 - 8 Ta 134/08

    Zustellungsadressat eines Ordnungsgeldbeschlusses gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2010 - 13 W 5/10
    Etwas anderes folgt insbesondere nicht aus § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO, der auf die für einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen geltenden Vorschriften verweist (entgegen OLG Köln…, Beschluss vom 15.11.2006, 22 W 65/06, juris, Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.07.2008, 8 Ta 134/08, juris, Rn. 2; LAG Nürnberg…, Beschluss vom 10.07.2008, 2 Ta 115/08, juris, Rn. 6; OLG Hamburg OLGR 2003, 50, 51).

    Dieser letzte Aspekt verbietet es zudem, aus der Regelung des § 141 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach die Ladung der Partei selbst mitzuteilen ist, darauf zu schließen, dass auch der Ordnungsgeldbeschluss unmittelbar an die Partei zuzustellen ist (LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 24.09.2009, 11 Ta 184/09, juris, Rn. 12; a. A. OLG Köln…, Beschluss vom 15.11.2006, 22 W 65/06, juris, Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.07.2008, 8 Ta 134/08, juris, Rn. 2).

  • OLG Köln, 11.03.2004 - 5 W 146/03

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei bei Stellung eines Vertreters

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2010 - 13 W 5/10
    Die Verhängung eines Ordnungsgeldes kann zwar ermessensfehlerhaft sein, wenn die nicht erschienene Partei ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt, dies setzt aber voraus, dass ein solches Urteil tatsächlich ergeht (vgl. OLG Köln NJW-RR 2004, 1722, 1723).
  • OLG Hamburg, 10.10.2002 - 1 W 40/02

    Lauf der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen einen gegen den Geschäftsführer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2010 - 13 W 5/10
    Etwas anderes folgt insbesondere nicht aus § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO, der auf die für einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen geltenden Vorschriften verweist (entgegen OLG Köln…, Beschluss vom 15.11.2006, 22 W 65/06, juris, Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 28.07.2008, 8 Ta 134/08, juris, Rn. 2; LAG Nürnberg…, Beschluss vom 10.07.2008, 2 Ta 115/08, juris, Rn. 6; OLG Hamburg OLGR 2003, 50, 51).
  • LAG Nürnberg, 10.07.2008 - 2 Ta 115/08

    Ordnungsgeld - Zustellungsadressat

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2010 - 13 W 5/10
    Etwas anderes folgt insbesondere nicht aus § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO, der auf die für einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen geltenden Vorschriften verweist (entgegen OLG Köln…, Beschluss vom 15.11.2006, 22 W 65/06, juris, Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 28.07.2008, 8 Ta 134/08, juris, Rn. 2; LAG Nürnberg, Beschluss vom 10.07.2008, 2 Ta 115/08, juris, Rn. 6; OLG Hamburg OLGR 2003, 50, 51).
  • OLG Bremen, 13.02.2012 - 5 W 6/12

    Adressat der Zustellung eines Ordnungsgeldbeschlusses gem. § 141 Abs. 3 ZPO

    Ein Ordnungsgeldbeschluss gemäß § 141 Abs. 3 ZPO ist nicht an die anwaltlich vertretene Partei selbst, sondern an deren Prozessbevollmächigten zuzustellen (im Anschluss an OLG Hamburg, Beschluss vom 29.04.2010, Az. 13 W 5/10).

    Der Senat schließt sich der eingehend und überzeugend begründeten Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg vom 29.04.2010 (Az 13 W 5/10 - mit Nachweisen auch zur Gegenmeinung) an.

  • LAG Hamm, 15.11.2010 - 1 Ta 591/10

    Ordnungsgeld bei Nichterscheinen der Partei wegen Arbeitsunfähigkeit

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend angenommen hat, ist Arbeitsunfähigkeit nicht mit Reise- und Verhandlungsunfähigkeit gleichzusetzen (BFH 27.08.2010 - III B 104/09 - juris; Hanseatisches OLG 29.04.2010 - 13 W 5/10 - juris; Korinth ArbRB 2007, 252, 254 m.w.N.).
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