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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,33381
OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04 (https://dejure.org/2004,33381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.10.2004 - 13 W 58/04 (https://dejure.org/2004,33381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 13 W 58/04 (https://dejure.org/2004,33381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung einer unvertretbaren Handlung: Titulierte Pflicht des Wohnungseigentümers zur Mängelbeseitigung, mieterseitige Verweigerung der Mitwirkung und Darlegungslast des Schuldners

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung einer unvertretbaren Handlung bei einer titulierten Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 03.07.2002 - 19 W 18/02

    Kein Zwangsgeld, wenn Erfüllung der titulierten Pflicht unmöglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04
    Rn. 7 Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach § 888 ZPO, da die mangelbehaftete Wohnung vermietet ist und daher zur Vornahme der Mängelbeseitigung das Betreten von Räumen erforderlich ist, die im Besitz eines Dritten sind, dessen Einverständnis fehlt (…Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 888 Rz. 2;… Schilken in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 888 Rz. 8; OLG Köln v. 3.7.2002 - 19 W 18/02, MDR 2003, 114 = OLGReport Köln 2002, 415; OLG Düsseldorf v. 13.3.2002 - 3 W 404/01, OLGReport Düsseldorf 2002, 412 = NJW-RR 2002, 163).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2002 - 3 W 404/01

    Mittel der Zwangsvollstreckung, wenn die Handlung nicht ausschließlich vom Willen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04
    Rn. 7 Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach § 888 ZPO, da die mangelbehaftete Wohnung vermietet ist und daher zur Vornahme der Mängelbeseitigung das Betreten von Räumen erforderlich ist, die im Besitz eines Dritten sind, dessen Einverständnis fehlt (…Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 888 Rz. 2;… Schilken in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 888 Rz. 8; OLG Köln v. 3.7.2002 - 19 W 18/02, MDR 2003, 114 = OLGReport Köln 2002, 415; OLG Düsseldorf v. 13.3.2002 - 3 W 404/01, OLGReport Düsseldorf 2002, 412 = NJW-RR 2002, 163).
  • AG Bremen, 29.12.2016 - 9 C 447/13

    Vorschussleistung ist gesondert zu beantragen!

    § 888 ZPO wäre aus rechtlichen Gründen nur einschlägig, wenn die Mangelbeseitigung die Zutrittsduldung eines Dritten voraussetzen würde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 13 W 58/04) oder zwingend Gemeinschaftseigentum Dritter betroffen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2002 - 3 W 404/01).
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