Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zwangsvollstreckung einer unvertretbaren Handlung: Titulierte Pflicht des Wohnungseigentümers zur Mängelbeseitigung, mieterseitige Verweigerung der Mitwirkung und Darlegungslast des Schuldners
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsvollstreckung einer unvertretbaren Handlung bei einer titulierten Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Mängelbeseitigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 23.09.2004 - 3 O 415/00
- OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 03.07.2002 - 19 W 18/02
Kein Zwangsgeld, wenn Erfüllung der titulierten Pflicht unmöglich
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04
Rn. 7 Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach § 888 ZPO, da die mangelbehaftete Wohnung vermietet ist und daher zur Vornahme der Mängelbeseitigung das Betreten von Räumen erforderlich ist, die im Besitz eines Dritten sind, dessen Einverständnis fehlt (…Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 888 Rz. 2;… Schilken in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 888 Rz. 8; OLG Köln v. 3.7.2002 - 19 W 18/02, MDR 2003, 114 = OLGReport Köln 2002, 415; OLG Düsseldorf v. 13.3.2002 - 3 W 404/01, OLGReport Düsseldorf 2002, 412 = NJW-RR 2002, 163). - OLG Düsseldorf, 13.03.2002 - 3 W 404/01
Mittel der Zwangsvollstreckung, wenn die Handlung nicht ausschließlich vom Willen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04
Rn. 7 Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach § 888 ZPO, da die mangelbehaftete Wohnung vermietet ist und daher zur Vornahme der Mängelbeseitigung das Betreten von Räumen erforderlich ist, die im Besitz eines Dritten sind, dessen Einverständnis fehlt (…Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 888 Rz. 2;… Schilken in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 888 Rz. 8; OLG Köln v. 3.7.2002 - 19 W 18/02, MDR 2003, 114 = OLGReport Köln 2002, 415; OLG Düsseldorf v. 13.3.2002 - 3 W 404/01, OLGReport Düsseldorf 2002, 412 = NJW-RR 2002, 163).
- AG Bremen, 29.12.2016 - 9 C 447/13
Vorschussleistung ist gesondert zu beantragen!
§ 888 ZPO wäre aus rechtlichen Gründen nur einschlägig, wenn die Mangelbeseitigung die Zutrittsduldung eines Dritten voraussetzen würde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 13 W 58/04) oder zwingend Gemeinschaftseigentum Dritter betroffen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2002 - 3 W 404/01).
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