Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 WF 185/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1873
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 31.05.2006 - 5 WF 113/06
Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 WF 185/10
Es entspricht grundsätzlich nicht dem Kindeswohl, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung zur Aufenthaltsbestimmung ohne schwerwiegende Gründe abzuändern (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 1478 m.w.N.).Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass alle Kinder seit Mitte Oktober 2010 nicht mehr im mütterlichen Haushalt leben und dass es grundsätzlich nicht ihrem Wohl entspricht, die bereits vollzogene einstweilige Anordnung ohne schwerwiegende Gründe abzuändern (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 1478 m.w.N.).
- BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 WF 185/10
Die Trennung des Kindes von den sorgeberechtigten Eltern darf gemäß § 1666 a Abs. 1 BGB nur erfolgen, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht hat, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise - auch nicht durch öffentliche Hilfe - begegnet werden kann (BVerfG, FamRZ 2002, 1021).
- OLG Koblenz, 26.03.2021 - 13 UF 111/21 Denn es entspricht grundsätzlich nicht dem Kindeswohl, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung zur Aufenthaltsbestimmung ohne schwerwiegende Gründe abzuändern (OLG Brandenburg, Beschl. v. 25.05.2011 - 13 WF 185/10; OLG Celle, Beschl. v. 19.07.2012 - 15 UF 81/12).
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