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| OLG Koblenz, 20.04.2020 - 13 WF 241/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 1855
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.09.2013 - XI B 111/12
Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen nach Erledigung des Rechtsstreits in …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2020 - 13 WF 241/20
Die Verhängung eines Ordnungsmittel gegen einen zum Gerichtstermin ordnungsgemäß geladenen Zeugen ist aufgrund des repressiven Charakters und der Präventivwirkung eines Ordnungsmittels auch dann zulässig, wenn sich später herausstellt, dass es der Aussage des Zeugen zur Beendigung des Rechtsstreits nicht bedarf (Anschluss an OLG Celle, MDR 2016, 547, und BFH/NV 2013, 1944).
- OLG Koblenz, 15.01.2025 - 3 W 3/25
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen ordnungsgemäß geladenen und im Termin …
Folglich sei es für eine Entscheidung nach § 380 ZPO auch unter Berücksichtigung des repressiven Charakters und der Präventivwirkung des Ordnungsmittels ohne Einfluss, wenn sich die Vernehmung des Zeugen im Prozess erübrige (vgl. u. a. BFH, Beschluss vom 11.09.2013, XI B 111/12, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.04.2020, 13 WF 241/20, BeckRS 2020, 31314; OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2016, 8 W 15/16, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.04.1983, 17 W 14/83, juris;… Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 380 ZPO, Rn. 1). - OLG Koblenz, 02.09.2024 - 3 W 322/24
Verhängung von Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen bei …
Folglich sei es für eine Entscheidung nach § 380 ZPO auch unter Berücksichtigung des repressiven Charakters und der Präventivwirkung des Ordnungsmittels ohne Einfluss, wenn sich die Vernehmung des Zeugen im Prozess erübrige (vgl. u. a. BFH, Beschluss vom 11.09.2013, XI B 111/12, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.04.2020, 13 WF 241/20, BeckRS 2020, 31314; OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2016, 8 W 15/16, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.04.1983, 17 W 14/83, juris;… Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 380 ZPO, Rn. 1). - LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - L 17 SF 70/21
Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Zeuge - Ladung mit Hinweis auf …
Es bleibt deshalb bei dem Ordnungsgeld, wenn die unterbliebene Zeugenaussage sich im Nachhinein erledigt hat oder wenn sich später herausstellt, dass es auf die Aussage des Zeugen gar nicht ankommt (vgl. BFH, Beschluss vom 11. September 2013 - XI B 111/12 - OLG Koblenz, Beschluss vom 20. April 2020 - 13 WF 241/20 -, jeweils Juris).
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