Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.01.2015 - 13 WF 26/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 58 FamFG, §§ 58 ff FamFG, § 237 FamFG, § 99 Abs 1 ZPO
Familienverfahren: Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde in einer Abstammungssache bei verbundener Unterhaltssache - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ff FamFG § 58; ZPO § 99 Abs 1
Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Unterhaltsverfahren nach § 237 FamFG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Unterhaltsverfahren nach § 237 FamFG
Verfahrensgang
- AG Mayen, 24.11.2014 - 8c F 137/14
- OLG Koblenz, 13.01.2015 - 13 WF 26/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1424
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11
Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der …
- BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12
Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2015 - 13 WF 26/15
Auf den Beschwerdewert nach § 61 FamFG von über 600 EUR kommt es bei Abstammungssachen ebenfalls nicht an, da in der Hauptsache eine nicht vermögensrechtliche Streitigkeit der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorliegt und folglich die isolierte Beschwerde gegen die Kostenentscheidung ebenfalls keine vermögensrechtliche Streitigkeit ist (so entgegen der zuvor überwiegenden Meinung BGH FamRZ 2013, 1876).
- KG, 26.08.2015 - 3 WF 120/15
Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einer Unterhalts- und …
Diese vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze gelten nicht nur in den Fällen, in denen ein Teil einer einheitlichen Kostenentscheidung isoliert anfechtbar und der andere Teil nicht isoliert anfechtbar ist, sondern auch für die Fälle, in denen gegen eine einheitliche Kostenentscheidung unterschiedliche Rechtsmittel gegeben sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 10 WF 237/11- juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2011 - II-1 WF 260/10 -, juris: ebenfalls für ein Nebeneinander beider Rechtsmittel; dagegen OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 13 WF 26/15 -, juris: nur die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG ist statthaftes Rechtsmittel).
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