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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.01.2020 - 13 WF 4/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2402
OLG Brandenburg, 31.01.2020 - 13 WF 4/20 (https://dejure.org/2020,2402)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2020 - 13 WF 4/20 (https://dejure.org/2020,2402)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 13 WF 4/20 (https://dejure.org/2020,2402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 545
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2020 - 13 WF 4/20
    Die Frage, inwiefern ein Beteiligter Anlass für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens hatte, ist in Fällen wie dem vorliegenden ein Gesichtspunkt, der im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG von maßgeblicher Bedeutung sein kann (vgl. BGH, FamRZ 2014, 744, Rn. 17 m.w.N.).

    Die Frage, inwiefern ein Beteiligter Anlass für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens hatte, ist in Fällen wie dem vorliegenden ein Gesichtspunkt, der im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG von maßgeblicher Bedeutung sein kann (vgl. BGH, FamRZ 2014, 744, Rn. 17 m.w.N.).

  • LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung des gesetzlichen Vertreters des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2020 - 13 WF 4/20
    Bei einem in der Sache erfolgreichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren widerspricht es billigem Ermessen, einem Kindesvater die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn dieser berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft haben durfte und vor Kenntnis des Abstammungsgutachtens nicht sicher sein konnte, ob er der Vater des beteiligten Kindes ist (vgl. OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, JurBüro 2012, 602;… Musielak/Borth/Grandel, FamFG, 5. A., § 183, Rn. 3 m. w. N.).

    Bei einem in der Sache erfolgreichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren entspricht es nach Auffassung des Senats nicht billigem Ermessen, einem Kindesvater die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn dieser berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft haben durfte und vor Kenntnis des Abstammungsgutachtens nicht sicher sein konnte, ob er der Vater des beteiligten Kindes ist (vgl. OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, JurBüro 2012, 602;… Musielak/Borth/Grandel, FamFG, 5. A., § 183, Rn. 3 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 13.01.2025 - 6 WF 155/24

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Eine Beteiligung des Kindes an den Kosten des Abstammungsverfahrens ist jedoch regelmäßig unbillig, da es selbst nicht zur Unsicherheit über die Vaterschaft beigetragen oder Anlass zur Verfahrenseinleitung gegeben hat (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 13 WF 4/20 -, BeckRS 2020, 1648; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 26. Februar 2024 - 2 WF 182/21 -, BeckRS 2024, 21269 Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2023 - 13 WF 1/23

    Anfechtung einer Vaterschaft; Kostentragung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren; …

    Die Frage, inwiefern ein Beteiligter Anlass für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens hatte, ist in Fällen wie dem vorliegenden ein Gesichtspunkt, der im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG von maßgeblicher Bedeutung ist (…BGH FamRZ 2014, 744 Rn. 17 mwN; Senat, Beschluss v. 31.01.2020, 13 WF 4/20, FamRZ 2021, 545).

    Bei einem - wie vorliegend - in der Sache erfolglosen Vaterschaftsanfechtungsverfahren entspricht es billigem Ermessen, einem Vater die gesamten Verfahrenskosten dann nicht aufzuerlegen, wenn er berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft haben durfte und vor Kenntnis des Abstammungsgutachtens nicht sicher sein konnte, ob er der Vater des beteiligten Kindes ist (BGH FamRZ 2014, 744; Senat FamRZ 2021, 545; OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen FamRZ 2022, 1125; 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 2012, 602; OLG Frankfurt BeckRS 2017, 102813).

    Berechtigte Zweifel an der Vaterschaft sind zu bejahen, wenn die Mutter Mehrverkehr während der Empfängniszeit einräumt (BGH FamRZ 2014, 744), wenn die Mutter dem später festgestellten biologischen Vater mehrfach vorgeschlagen hatte, eine sogenannte offene Beziehung zu führen und sich in sozialen Medien als "single" ausgegeben hat (OLG Brandenburg FamRZ 2021, 545), wenn die Mutter während der Empfängniszeit auch mit einem Expartner engen Kontakt pflegte, und der später festgestellte Vater mit ihr ausdrücklich verabredet hatte, kein gemeinsames Kind zu zeugen (OLG Brandenburg, BeckRS 2014, 2325), oder wenn die Beziehung zur Mutter während der Empfängniszeit nicht durchgängig bestand und die Mutter kurz nach der Beendigung der Beziehung mit dem Mann eine Lebensgemeinschaft eingegangen ist, den sie vor der gesetzlichen Empfängniszeit kennengelernt hatte (OLG Frankfurt BeckRS 2017, 102813).

  • OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 10 WF 45/22

    Antrags auf Vaterschaftsfeststellung; Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; …

    Eine Beteiligung des Kindes an den Kosten seines Abstammungsverfahrens ist regelmäßig unbillig, da das Kind selbst nicht zur Unsicherheit über die Vaterschaft beigetragen oder Anlass zur Verfahrenseinleitung gegeben hat (OLG Brandenburg - 4. Familiensenat -, Beschluss vom 31.01.2020 - 13 WF 4/20, BeckRS 2020, 1648 Rn. 15; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.01.2017 - 1 WF 182/16, BeckRS 2017, 102813, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 24.04.2025 - 13 WF 25/25

    Auferlegung der Kosten nach der Antragsrücknahme in einem …

    In derartigen Fällen entspricht eine Belastung des Kindes mit den daraus entstehenden Kosten regelmäßig nicht der Billigkeit (Senat FamRZ 2021, 545;… OLG Naumburg a. a. O.; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2017, 102813;… MüKoFamFG/Schindler a. a. O. § 81 Rn. 19a).
  • OLG Braunschweig, 05.02.2026 - 1 WF 4/26

    Annahme der Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung in einem …

    Vielmehr entspricht es in Vaterschaftsfeststellungsverfahren in der Regel der Billigkeit im Sinne von § 81 Abs. 1 FamFG, die Gerichtskosten einschließlich der Kosten der Begutachtung beiden Eltern zur Hälfte aufzuerlegen, wenn der Antragsgegner berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft haben durfte (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.02.2014, XII ZB 15/13, juris Rn. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.01.2020, 13 WF 4/20, juris Rn. 11 ff.;… Sternal/Weber, FamFG, 22. Auflage 2025, § 81 Rn. 34).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 10 WF 105/21

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Kosten eines Abstammungsverfahrens; …

    Ebenso kann es liegen, wenn die Mutter dem Mann mehrfach Vorschläge unterbreitet hat, eine "offene Beziehung" zu führen und sie sich im Nutzerprofil eines Online-Portals als Single angegeben hat und mehrere Hundert Anfragen von Männern erhalten hat (so die Fallgestaltung in OLG Brandenburg - 4. Familiensenat - , Beschluss vom 31.01.2020 - 13 WF 4/20, BeckRS 2020, 1648 Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2024 - 2 WF 182/21

    Kostenentscheidung in einem erfolgreichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Eine Beteiligung des Kindes an den Kosten des Abstammungsverfahrens ist jedoch regelmäßig unbillig, da es selbst nicht zur Unsicherheit über die Vaterschaft beigetragen oder Anlass zur Verfahrenseinleitung gegeben hat (vgl. OLG Brandenburg BeckRS 2020, 1648).
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