Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 11.04.2019 - 13 WF 81/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Zwangsvollstreckung in Umgangssachen - Unzulässige Wertfestsetzung von Gerichtsgebühren für Ordnungsgeldverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 2026
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 01.08.2018 - 3 W 1010/18
Unzulässige Streitwertfestsetzung
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2019 - 13 WF 81/19
Auch der zu beseitigender Rechtsschein einer unzulässigen Wertfestsetzung kann die Beschwerde nach § 59 Abs. 1 S 1 FamGKG eröffnen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, NJW-Spezial 2017, 221; OLG Nürnberg MDR 2019, 61, jew. m.w.N.).Die Beschwerde ist nach § 59 Abs. 1 S 1 FamGKG statthaft und zulässig, da der angefochtene Beschluss auch ohne Bindungswirkung jedenfalls einen zu beseitigenden Rechtsschein einer - auch für die Rechtsanwaltsgebühren - maßgeblichen Wertfestsetzung setzt (vgl.Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, NJW-Spezial 2017, 221; OLG Nürnberg MDR 2019, 61, jew. m.w.N.).
- OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20
Zivilprozessrecht
Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG darf das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren aber erst dann endgültig festsetzen, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2019 - 13 WF 81/19- juris; vgl. OLG Frankfurt, AGS 2007, 256ff; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 499 OLG Jena, MDR 2010, 1211). - OLG Brandenburg, 09.09.2021 - 13 WF 151/21
Erfüllung eines Auskunftsanspruchs und Beleganspruchs Umfang einer …
§ 55 FamGKG eröffnet dem Gericht eine Festsetzungskompetenz nur für wertabhängige Gerichtsgebühren (Senat, NZFam 2019, 455). - OLG Jena, 17.02.2025 - 1 WF 306/24
Selbständigkeit als Entschuldigungsgrund für Verstoß gegen Umgangsvereinbarung
Hingegen statuiert das FamGKG für Vollstreckungen nach Buch 1 Abschnitt 8 des FamFG in Anlage 1 Hauptabschnitt 6 Festgebühren (vgl. 1600 ff KV FamGKG), (OLG Brandenburg Beschluss vom 11.04.2019 - 13 WF 81/19, BeckRS 2019, 6495 Rn. 5, beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 24.06.2021 - 16 WF 79/21, NJ 2021, 412, beck-online). - OLG Dresden, 12.08.2024 - 4 W 483/24
Streitwertbestimmung angesichts der Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes …
Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG darf das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren aber erst dann endgültig festsetzen, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2019 - 13 WF 81/19- juris; vgl. OLG Frankfurt, AGS 2007, 256ff; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 499 OLG Jena, MDR 2010, 1211). - OLG Brandenburg, 25.08.2023 - 13 WF 134/23
Festsetzung Verfahrenswert für Zwangsgeldverfahren im Rahmen eines …
Die Beschwerde ist nach § 59 Abs. 1 S 1 FamGKG statthaft und zulässig, da der angefochtene Beschluss auch ohne Bindungswirkung jedenfalls einen zu beseitigenden Rechtsschein einer - auch für die Rechtsanwaltsgebühren - maßgeblichen Wertfestsetzung setzt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. April 2019 - 13 WF 81/19 -, Rn. 4, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, NJW-Spezial 2017, 221 ; OLG Nürnberg MDR 2019, 61 , jew. m.w.N.).
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