Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 05.11.1979 - 13-VII-77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035
Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise …
1. Die Ermächtigungsgrundlage des Art. 18 Abs. 3 BayWG stellt eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen durch die Kreisverwaltungsbehörde dar (vgl. BayVerfGH, E.v. 5.11.1979 - Vf.13-VII-77 - BayVBl 1980, 589 = juris Rn. 49 m.w.N.; E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGH 43, 67, 73 jeweils zu Art. 22 BayWG a.F.).So kann es in nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand besonders schützenswerten Gebieten gerechtfertigt und notwendig sein, sie für Erholungszwecke nur insoweit zu erschließen, als es die Ziele des Naturschutzes erlauben (vgl. BayVGH, E.v. 5.11.1979 - Vf. 13-VII-77 - BayVBl 1980, 589 = juris Rn. 62).
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
Rn. 28 1. Die Ermächtigungsgrundlage des Art. 18 Abs. 3 BayWG stellt eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen durch die Kreisverwaltungsbehörde dar (vgl. BayVerfGH, E.v. 5.11.1979 - Vf.13-VII-77 - BayVBl 1980, 589 = juris Rn. 49 m.w.N.; E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGH 43, 67, 73 jeweils zu Art. 22 BayWG a.F.).So kann es in nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand besonders schützenswerten Gebieten gerechtfertigt und notwendig sein, sie für Erholungszwecke nur insoweit zu erschließen, als es die Ziele des Naturschutzes erlauben (vgl. BayVGH, E.v. 5.11.1979 - Vf. 13-VII-77 - BayVBl 1980, 589 = juris Rn. 62).
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
Rn. 24 1. Die Ermächtigungsgrundlage des Art. 18 Abs. 3 BayWG stellt eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen durch die Kreisverwaltungsbehörde dar (vgl. BayVerfGH, E.v. 5.11.1979 - Vf.13-VII-77 - BayVBl 1980, 589 = juris Rn. 49 m.w.N.; E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGH 43, 67, 73 jeweils zu Art. 22 BayWG a.F.).So kann es in nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand besonders schützenswerten Gebieten gerechtfertigt und notwendig sein, sie für Erholungszwecke nur insoweit zu erschließen, als es die Ziele des Naturschutzes erlauben (vgl. BayVGH, E.v. 5.11.1979 - Vf. 13-VII-77 - BayVBl 1980, 589 = juris Rn. 62).
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