Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 20.02.1990 - 6-VII-89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 20.09.1989 - 6-VII-89
- VerfGH Bayern, 20.02.1990 - 6-VII-89
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 10
Wird zitiert von ... (11)
- VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92 Fehlte es daran, so verstieße die abgeleitete Rechtsvorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) und wäre schon aus diesem Grunde nichtig, ohne daß es noch darauf ankäme, ob durch sie in der Bayerischen Verfassung verbürgte Grundrechte verfassungswidrig eingeschränkt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 43, 67/73 m.w.N.; 43, 107/120; 46, 45/50).
- VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von …
Ist die Popularklage aber - wie hier - in zulässiger Weise erhoben, so erstreckt der Verfassungsgerichtshof die Überprüfung der angefochtenen Vorschriften auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.2.1990 VerfGHE 43, 67/73;… BayVBl 2021, 548 Rn. 32;… vom 28.9.2021 BayVBl 2021, 843 Rn. 30; jeweils m. w. N.). - VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035
Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise …
1. Die Ermächtigungsgrundlage des Art. 18 Abs. 3 BayWG stellt eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen durch die Kreisverwaltungsbehörde dar (…vgl. BayVerfGH, E.v. 5.11.1979 - Vf.13-VII-77 - BayVBl 1980, 589 = juris Rn. 49 m.w.N.; E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGH 43, 67, 73 jeweils zu Art. 22 BayWG a.F.).Der Verordnungsgeber konnte dies in seine Erwägungen bei Erlass der angefochtenen Regelung einbeziehen, da der Gesichtspunkt der Praktikabilität des Verwaltungsvollzugs eine verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht unzulässige Erwägung des Normgebers ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.2.1988 - Vf. 16-VII-86 - VerfGHE 41, 17, 24; E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGHE 43, 67, 78).
Auch im Rahmen des Gleichheitssatzes ist ihm ein gewisser Prognose- und Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BayVerfGH, E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGHE 43, 67, 79;… BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10.06 - BVerwGE 129, 116 = juris Rn. 29).
- VerfGH Bayern, 30.06.1998 - 9-VII-94
Die Einschränkung des Grundrechts auf Naturgenuß nach Art. 141 Abs. 3 S. 1 …
Auf jeden Fall aber sind einem Recht aus Art. 141 Abs. 3 Satz 1 Verf-BY Schranken gesetzt, die sich aus seinem Wesen und seinem Zweck ergeben und die den Anwendungsbereich dieser Verfassungsnorm maßgebend bestimmen (vgl. VerfGH 43, 67/75 ff.).Je nachhaltiger das Grundrecht eingeschränkt wird, desto stärker müssen die dafür sprechenden Interessen des Gemeinwohls sein (vgl. VerfGH 43, 67/75 ff. m.w.N.; vgl. auch Meder, RdNrn. 10 ff. zu Art. 141).
Soweit es zur Erhaltung der Natur in einem derart schützenswerten Bereich notwendig ist, durfte diesem wichtigen Interesse der Allgemeinheit grundsätzlich Vorrang beigemessen werden; die uneingeschränkte Ausübung des Grundrechts auf Genuß der Naturschönheiten und auf Erholung in der freien Natur mußte demgegenüber zurücktreten (vgl. VerfGH 43, 67/78).
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
Rn. 28 1. Die Ermächtigungsgrundlage des Art. 18 Abs. 3 BayWG stellt eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen durch die Kreisverwaltungsbehörde dar (…vgl. BayVerfGH, E.v. 5.11.1979 - Vf.13-VII-77 - BayVBl 1980, 589 = juris Rn. 49 m.w.N.; E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGH 43, 67, 73 jeweils zu Art. 22 BayWG a.F.).Der Verordnungsgeber konnte dies in seine Erwägungen bei Erlass der angefochtenen Regelung einbeziehen, da der Gesichtspunkt der Praktikabilität des Verwaltungsvollzugs eine verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht unzulässige Erwägung des Normgebers ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.2.1988 - Vf. 16-VII-86 - VerfGHE 41, 17, 24; E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGHE 43, 67, 78).
Auch im Rahmen des Gleichheitssatzes ist ihm ein gewisser Prognose- und Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BayVerfGH, E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGHE 43, 67, 79;… BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10.06 - BVerwGE 129, 116 = juris Rn. 29).
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
Rn. 24 1. Die Ermächtigungsgrundlage des Art. 18 Abs. 3 BayWG stellt eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen durch die Kreisverwaltungsbehörde dar (…vgl. BayVerfGH, E.v. 5.11.1979 - Vf.13-VII-77 - BayVBl 1980, 589 = juris Rn. 49 m.w.N.; E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGH 43, 67, 73 jeweils zu Art. 22 BayWG a.F.).Der Verordnungsgeber konnte dies in seine Erwägungen bei Erlass der angefochtenen Regelung einbeziehen, da der Gesichtspunkt der Praktikabilität des Verwaltungsvollzugs eine verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht unzulässige Erwägung des Normgebers ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.2.1988 - Vf. 16-VII-86 - VerfGHE 41, 17, 24; E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGHE 43, 67, 78).
Auch im Rahmen des Gleichheitssatzes ist ihm ein gewisser Prognose- und Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BayVerfGH, E.v. 20.2.1990 - Vf. 6-VII-89 - VerfGHE 43, 67, 79;… BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10.06 - BVerwGE 129, 116 = juris Rn. 29).
- BayObLG, 22.12.1992 - 3 ObOWi 99/92 Deshalb müssen Beschränkungen zum Schutz der Natur erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein ( BayVerfGH 30, 152/161; 32, 92/98 und 130/138, 139; 43, 67/77).
Gleichbehandlung und Ungleichbehandlung verletzen den Gleichheitssatz nur dann, wenn jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt ( BayVerfGH 34, 131/133; 43, 67/79).
Dem Verordnungsgeber muss im Rahmen des Gleichheitssatzes ein gewisser Prognose- und Beurteilungsspielraum eingeräumt werden ( BayVerfGH 43, 67/79).
- VerfGH Bayern, 13.05.2009 - 19-VII-08
Popularklage hinsichtlich Genehmigungsvorbehalt für das Tauchen mit Atemgerät
Diese Verfassungsnorm gewährleistet als Grundrecht den Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur in einem umfassenden Sinn und ohne Beschränkung auf besondere Naturschönheiten oder auf die nähere Umgebung des Erholungsuchenden (vgl. VerfGH vom 20.2.1990 = VerfGH 43, 67/75). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2001 - 1 C 10604/00
Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung (RVO) betreffend das Bootsverkehrverbot auf …
Zwar steht mithin außer Zweifel, dass es im Konflikt zwischen den Zielen des Natur- und Artenschutzes einerseits und der Erholung sowie des Sports andererseits ggf. auch notwendig werden kann, besonders gefährdete Bereiche der Natur vom menschlichen Zugang freizuhalten, wenn anders die schützenswerten natürlichen Lebensgemeinschaften nicht bewahrt werden können (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 20. Februar 1990, NVwZ-RR 1991, 10, 12 - im Hinblick auf Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BayVerf). - VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
Unzulässige und unbegründete Popularklage
Die Zulassungsbescheide, die längst bestandskräftig sein dürften und im Übrigen bei der üblicherweise anzunehmenden Berücksichtigung der Wahl des Teilnehmers ausschließlich begünstigende Verwaltungsakte sind, würden durch eine Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Norm nicht berührt (vgl. VerfGH vom 20.2.1990 = VerfGH 43, 67/80;… Wolff, a. a. O., RdNr. 80 zu Art. 98; Meder, RdNr. 34 zu Art. 98). - VerfGH Bayern, 17.03.1993 - 13-VII-91
Verstoß der Verordnung des Landratsamts Starnberg über Kennzeichnung von …
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