Rechtsprechung
| EuGH, 05.07.1978 - 137/77 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Verordnung Nr. 827/68 Art. 2 Abs. 2; ; Richtlinie Nr. 72/462/EWG Art. 12; ; Richtlinie Nr. 72/462/EWG Art. 23; ; Richtlinie Nr. 72/462/EWG Art. 24; ; Richtlinie Nr. 72/462/EWG Art. 26
- EU-Kommission
Stadt Frankfurt / Neumann
GEMEINSAME AGRARPOLITIK - ANGLEICHUNG DER GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN - EINFUHREN AUS DRITTLÄNDERN - VIEHSEUCHENRECHTLICHE KONTROLLEN - GEBÜHREN - RICHTLINIE 72/462 - ANWENDUNG IM WEGE DER ANALOGIE - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Stadt Frankfurt / Neumann
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GEMEINSAME AGRARPOLITIK - ANGLEICHUNG DER GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN - EINFUHREN AUS DRITTLÄNDERN - VIEHSEUCHENRECHTLICHE KONTROLLEN - GEBÜHREN - RICHTLINIE 72/462 - ANWENDUNG IM WEGE DER ANALOGIE - UNZULÄSSIGKEIT - [RICHTLINIE 72/462 DES RATES , ARTIKEL ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 13.12.1973 - 37/73
Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.
Auszug aus EuGH, 05.07.1978 - 137/77
28. Juni 1968 (ABl. L 172/1) noch um den Betrag der allgemeinen Kostensteigerung erhöht werden?" Die vorgelegten Fragen und die Begründung des Vorlagebeschlusses vermitteln den Eindruck, daß das Bundesverwaltungsgericht davon ausging, Wildbret falle nicht unter die in Anhang II zum EWG-Vertrag enthaltene Liste landwirtschafdicher Erzeugnisse und könne daher keiner Marktorganisation unterliegen; somit sei das Problem der Vereinbarkeit der Gebührenerhebung für viehseuchenrechtliche Untersuchungen bei der Einfuhr aus Drittländern nach den Grundsätzen zu untersuchen, die für die Auswirkungen der Einführung des Gemeinsamen Zolltarifs auf diese Erhebung gälten, so wie sie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Dezember 1973 (verbundene Rechtssachen 37 und 38/73 - Sociaal Fonds voor Diamantarbeiders - Slg. 1973, 1609) ausgelegt habe.Aufgrund des Urteils des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1973 (Diamantarbeiders II, verb. Rechtssachen 37-38/73, Slg. 1973, 1609) vertritt die Klägerin des Ausgangsverfahrens die Auffassung, daß gegen"1 die grundlegenden Normen der Artikel 3 Buchstabe b, 110 ff. EWG-Vertrag und des Gemeinsamen Zolltarifs verstoßen werde, wenn Artikel 36 der Richtlinie 72/462 die Mitgliedstaaten ermächtigte, nach ihrem Ermessen Gebühren bei der Einfuhr von frischem Fleisch zu erheben und die Gebühren der Höhe nach festzulegen.
Rechtssachen 37-38/73, Slg. 1973, 1609) und vom 5. Februar 1973 (Van Gend en Loos, Rechtssache 26/62, Slg. 1963, 6) ergebe sich aber, daß es mit Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs allen Mitgliedstaten verboten sei, schon bestehende Abgaben einseitig zu erhöhen.
- EuGH, 25.01.1977 - 46/76
Bauhuis
Auszug aus EuGH, 05.07.1978 - 137/77
Damit erübrige sich eine Erörterung der Frage, ob die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 25. Januar 1977 - Bauhuis/Niederländischer Staat, Rechtssache 46/6 - Slg. 1977, 5) auch für die Kontrollen im Warenaustausch mit Drittländern gelte, was zu dem Ergebnis führe, daß diese Gebühren unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als Abgaben gleicher Wirkung zu qualifizieren seien. - EuGH, 28.06.1978 - 70/77
Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 05.07.1978 - 137/77
Mit der Bestimmung, daß die Kosten für die in Rede stehenden viehseuchenrechtlichen und Genußtauglichkeitskontrollen den bezeichneten Wirtschaftsteilnehmern aufzuerlegen sind, verbieten die genannten Vorschriften - wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77 (Simmentbai) festgestellt hat - nicht, daß die Auferlegung im Wege der Festsetzung von Gebühren erfolgt, sofern diese die tatsächlichen Kosten der Kontrollen nicht übersteigen. - EuGH, 14.12.1972 - 29/72
Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 05.07.1978 - 137/77
Die Beklagte des Ausgangsverfahrens fügt hinzu, die Aussagen in der Rechtssprechung des Gerichtshofes, daß Ausnahmen eng auszulegen seien (Marimex II, Rechtssache 29/72, Slg. 1972, 1309; Kommission/Großherzogtum Luxemburg und Königreich Belgien, Rechtssachen 90 und 91/63, Slg. 1964, 1329), stünden stets im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft, also mit Fällen, die grundsätzlich anders lägen als die vorliegende Rechtssache.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
Amministrazione delle finanze gegen Armando und Ottavio Leonelli. - Gebühren für …
1 - Urteil vom 5. Juli 1978 in der Rechtssache 137/77, Stadt Prankfurt/Main/Firma Max Neumann, Slg. 1978, 1623. - Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1979 - 153/78
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
Die gleiche Auffassung hat der Gerichtshof in den Rechtssachen 137/77 (Stadt Frankfurt (Main)/Neumann - Slg. 1978, 1623) und 138/77 (Ludwig/Freie und.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1978 - 137/77 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Stadt Frankfurt am Main gegen Max Neumann.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 05.07.1978 - 138/77
Ludwig / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1978 - 137/77
In der Rechtssache 138/77 ist Revisionsklägerin die Firma Hermann Ludwig, die 1974 eine Sendung Rindsgulasch in Dosen aus Ungarn in die Bundesrepublik einführte.Für Gulasch, um das es in der Rechtssache 138/77 geht, enthält Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch das Verbot, bei Einfuhren aus dritten Ländern Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle zu erheben.
Somit komme ich zur ersten vom Bundesverwaltungsgericht in der Rechtssache 137/77 und der einzigen in der Rechtssache 138/77 vorgelegten Frage, ob die Bestimmungen der Richtlinie 72/462/EWG über Untersuchungen auf Wildbret und auf Dosenfleisch entsprechend anzuwenden sind.
In der Rechtssache 138/77.
- EuGH, 20.02.1975 - 64/74
Reich / Hauptzollamt Landau
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1978 - 137/77
9 bis 11 des Urteils, sowie die Rechtssache 64/74, Reich/Hauptzollamt Landau , Slg. 1975, 261, Randnr. 3 des Urteils). - EuGH, 16.03.1971 - 48/70
Bernardi / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1978 - 137/77
Die Rechtsprechung des Gerichtshofes enthält meines Erachtens eine allgemeine Regel und eine Ausnahme: Die allgemeine Regel besagt, daß die Anwendung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts nicht auf einen Fall ausgedehnt werden darf, der außerhalb des ausdrücklichen Geltungsbereichs der Bestimmung liegt (vgl. Rechtssache 21/64, Macchiorlati/Hohe Behörde , Slg. 1965, 242, 262, und Rechtssache 48/70, Bernardi/Europäisches Parlament , Slg. 1971, 175, Randnrn. - EuGH, 29.11.1973 - 31/71
Gigante / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1978 - 137/77
Die Ausnahme besagt, daß eine Analogie zulässig ist, wenn Rechtsvorschriften eine offensichtliche Lücke enthalten, die es zu füllen gilt (vgl. verb. Rechtssachen 15/64 und 60/65, Moreau/Kommission , Slg. 1966, 685, 698; die Rechtssache 31/71, Gigante/Kommission , Slg. 1973, 1353, Randnrn. - EuGH, 13.12.1973 - 37/73
Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1978 - 137/77
Das Bundesverwaltungsgericht ging deshalb davon aus, daß die maßgeblichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts sich in der Entscheidung des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 37 und 38/73 (Diamantarbeiders/Indiamex , Slg. 1973, 1609) fänden; danach durften bei Fehlen eines solchen Verbots die Mitgliedstaaten vom Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs an bei Einfuhren aus dritten Ländern nicht einseitig neue Abgaben einführen oder zu diesem Zeitpunkt bestehende Abgaben erhöhen, sondern sie sind nur berechtigt, die letzteren zu den seinerzeit geltenden Sätzen weiter zu erheben.
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