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   EuGH, 05.07.1978 - 138/77   

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https://dejure.org/1978,1399
EuGH, 05.07.1978 - 138/77 (https://dejure.org/1978,1399)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.1978 - 138/77 (https://dejure.org/1978,1399)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 1978 - 138/77 (https://dejure.org/1978,1399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ludwig / Freie und Hansestadt Hamburg

    GEMEINSAME AGRARPOLITIK - ANGLEICHUNG DER GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN - EINFUHREN AUS DRITTLÄNDERN - VIEHSEUCHENRECHTLICHE KONTROLLEN - GEBÜHREN - RICHTLINIE 72/462 - ANWENDUNG IM WEGE DER ANALOGIE - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Ludwig / Freie und Hansestadt Hamburg

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung einer Verordnung; Entsprechende Anwendung einer Verordnung auf die Einfuhr von zubereitetem Fleisch mit der Folge der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einführung von gesundheitlichen Kontrollen; Frage der Vereinbarkeit von ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; RL 72/462 Art. 12 Abs. 1; ; RL 72/462 Art. 7; ; VO 805/68 Art. 1; ; VO 805/68 Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GEMEINSAME AGRARPOLITIK - ANGLEICHUNG DER GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN - EINFUHREN AUS DRITTLÄNDERN - VIEHSEUCHENRECHTLICHE KONTROLLEN - GEBÜHREN - RICHTLINIE 72/462 - ANWENDUNG IM WEGE DER ANALOGIE - UNZULÄSSIGKEIT - [RICHTLINIE 72/462 DES RATES , ARTIKEL ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus EuGH, 05.07.1978 - 138/77
    Eine analoge Anwendung sei auch ausgeschlossen, weil der Grundsatz des freien Warenverkehrs einen der tragenden Grundsätze des EWG-Vertrages bilde, von dem nur in geregelten Ausnahmen abgewichen werden dürfe, die im übrigen eng auszulegen seien (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 12. Februar 1974, Sotgiu, Rechtssache 152/73, Slg. 1974, 153, und vom 21. Juni 1974, Keyners, Rechtssache 2/74, Slg. 1974, 631).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 05.07.1978 - 138/77
    Eine analoge Anwendung sei auch ausgeschlossen, weil der Grundsatz des freien Warenverkehrs einen der tragenden Grundsätze des EWG-Vertrages bilde, von dem nur in geregelten Ausnahmen abgewichen werden dürfe, die im übrigen eng auszulegen seien (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 12. Februar 1974, Sotgiu, Rechtssache 152/73, Slg. 1974, 153, und vom 21. Juni 1974, Keyners, Rechtssache 2/74, Slg. 1974, 631).
  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus EuGH, 05.07.1978 - 138/77
    Diese Auslegung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, den der Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 (verbundene Rechtssachen 117/76 und 16/77, Ruckdeschel und Diamalt, Slg. 1977, 1753) anerkannt habe, der ein ungeschriebener Rechtssatz des Gemeinschaftsrechts sei und besage, daß weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandelt werden dürfe.
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 05.07.1978 - 138/77
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteile vom 25. Januar 1977 - Bauhuis, Rechtssache 46/76 - Slg. 1977, 5, und vom 12. Juli 1977 - Kommission/Königreich der Niederlande, Rechtssache 89/76 - Slg. 1977, 1355) gehe hervor, daß Gebühren, die aus Anlaß von gesundheitsbehördlichen Kontrollen erhoben würden, die aufgrund des Gemeinschaftsrechts durchgeführt werden müßten, keine Abgaben mit zollgleicher Wirkung seien, wenn ihr Betrag die tatsächlichen Kosten der jeweiligen Kontrolle nicht übersteige.
  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 05.07.1978 - 138/77
    Die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts, eine finanzielle Belastung der eingeführten Ware sei nur dann Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung, wenn sie auf der gleichen Produktionsstufe wie bei inländischen Erzeugnissen erhoben werde, mißdeute das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Februar 1976 (Bresciani, Rechtssache 87/75 - Slg. 1976, 129), in dem es unter der Randnummer 4 heißt:.
  • EuGH, 12.07.1977 - 89/76

    Kommission / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 05.07.1978 - 138/77
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteile vom 25. Januar 1977 - Bauhuis, Rechtssache 46/76 - Slg. 1977, 5, und vom 12. Juli 1977 - Kommission/Königreich der Niederlande, Rechtssache 89/76 - Slg. 1977, 1355) gehe hervor, daß Gebühren, die aus Anlaß von gesundheitsbehördlichen Kontrollen erhoben würden, die aufgrund des Gemeinschaftsrechts durchgeführt werden müßten, keine Abgaben mit zollgleicher Wirkung seien, wenn ihr Betrag die tatsächlichen Kosten der jeweiligen Kontrolle nicht übersteige.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1978 - 137/77

    Stadt Frankfurt am Main gegen Max Neumann.

    In der Rechtssache 138/77 ist Revisionsklägerin die Firma Hermann Ludwig, die 1974 eine Sendung Rindsgulasch in Dosen aus Ungarn in die Bundesrepublik einführte.

    Für Gulasch, um das es in der Rechtssache 138/77 geht, enthält Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch das Verbot, bei Einfuhren aus dritten Ländern Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle zu erheben.

    Somit komme ich zur ersten vom Bundesverwaltungsgericht in der Rechtssache 137/77 und der einzigen in der Rechtssache 138/77 vorgelegten Frage, ob die Bestimmungen der Richtlinie 72/462/EWG über Untersuchungen auf Wildbret und auf Dosenfleisch entsprechend anzuwenden sind.

    In der Rechtssache 138/77.

  • EuGH, 31.01.1984 - 1/83

    IFG / Freistaat Bayern

    0 Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, daß die gesundheitsbehördliche Kontrolle der aus Drittländern eingeführten Waren in einem anderen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang steht als die Kontrolle von Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft und daß es den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersagt ist, gesundheitsbehördliche Gebühren zu erheben, vorausgesetzt allerdings, daß die Höhe dieser Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen steht (s. die Urteile vom 28.6. 1978, Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453; 5.7.1978, Rechtssache 138/77, Ludwig, Slg. S. 1645; 22.1.1980, Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151; 22.3.1983, Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. S. 1061).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82

    Amministrazione delle finanze gegen Armando und Ottavio Leonelli. - Gebühren für

    - Urteil vom 5. juli 1978 in der Rechtssache 138/77, Firma Hermann Ludwig/Freie und Hansestadt Hamburg, Slg. 1978, 1645.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1979 - 153/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Hansestadt Hamburg - Slg. 1978, 1645) vertreten.
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