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   EuGH, 05.02.1976 - 87/75   

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https://dejure.org/1976,352
EuGH, 05.02.1976 - 87/75 (https://dejure.org/1976,352)
EuGH, Entscheidung vom 05.02.1976 - 87/75 (https://dejure.org/1976,352)
EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 1976 - 87/75 (https://dejure.org/1976,352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EU-Kommission

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • Judicialis

    EWG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG Art. 13 Abs. 2
    1. ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - GESUNDHEITSPOLIZEILICHE UNTERSUCHUNG - BELASTUNG - ERHEBUNG - VERBOT - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 9 , 12]

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 05.02.1976 - 87/75
    Die Conceria Daniele Bresciani bezieht sich in vollem Umfang auf die dem Gerichtshof eingereichten Erklärungen der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache 29/72 (Marimex - Slg. 1972, 1309).

    Wie im Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72 (S.p.A. Marimex/Italienische Finanzverwaltung - Slg. 1972, 1309) entschieden worden ist, sind finanzielle Belastungen, die aus Gründen der gesundheitspolizeilichen Kontrolle der Waren beim Grenzübertritt erhoben werden und sich nach eigenen Kriterien bestimmen, die mit denjenigen für die Bemessung der von gleichartigen inländischen Erzeugnissen zu tragenden Belastungen nicht vergleichbar sind, als Abgaben zollgleicher Wirkung anzusehen.

  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 05.02.1976 - 87/75
    In der Rechtssache 181/73 (Haegeman/belgischen Staat - Slg. 1974, 449) habe der Gerichtshof ausdrücklich erklärt, daß er zur Auslegung von Assoziierungsabkommen befugt sei.
  • EuGH, 18.06.1975 - 94/74

    IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa

    Auszug aus EuGH, 05.02.1976 - 87/75
    Zur zweiten Frage bemerkt die Conceria, der Gerichtshof habe in der Rechtssache 94/74 (IGAV/Ente Nazionale Cellulosa e Carta - Slg. 1975, 699) erklärt, daß die Abgaben zollgleicher Wirkung zum 1. Januar 1970 innerhalb der Gemeinschaft abgeschafft seien.
  • EuGH, 25.10.1972 - 96/71

    Haegemann / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.02.1976 - 87/75
    Der Gerichtshof habe aber in der Rechtssache Haegeman/Kommission - Slg. 1972, 1005, dadurch, daß er die Klägerin an die innerstaatlichen Gerichte verwiesen habe, stillschweigend anerkannt, daß das dort behandelte Assoziierungsabkommen zwischen der Gemeinschaft und Griechenland unmittelbare Wirkungen haben könne.
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    ist?" 6. Aus dem Vorlagebeschluß ergibt sich, daß der Bundesfinanzhof der Ansicht ist, aus den Entscheidungen, in denen der Gerichtshof Bestimmungen von Assoziierungsabkommen für unmittelbar anwendbar erklärt habe, lasse sich keine Antwort auf die Frage la herleiten; der Bundesfinanzhof verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 12. Dezember 1972 in den verbundenen Rechtssachen 21 bis 24/72, International Fruit Company und andere (Slg. S. 1219), vom 30. April 1974 in der Rechtssache 181/73, Haegeman (Slg. S. 449), vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani (Slg. S. 129) und vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78, Hansen (Slg. S. 935).

    So verweise der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Februar 1976 (Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. S. 129, Randnummern 17/18 der Entscheidungsgründe) auf die "besonderen wirtschaftlichen und politischen Bindungen" an bestimmte überseeische Länder und Gebiete.

    Bei der .Beurteilung der Frage, ob bestimmte Vorschriften eines Abkommens unmittelbar anwendbar seien, greife der Gerichtshof auf "Sinn, Aufbau und Wortlaut" dieser Vorschriften zurück (Urteil in der Rechtssache 87/75, a. a. O., Randnummer 16 der Entscheidungsgründe).

    Zur Vorabentscheidungsfrage la bemerken sie, daß der Gerichtshof in seinem Urteil in der genannten Rechtssache 87/75 eine Bestimmung des Jaunde-Abkommens als unmittelbar anwendbar angesehen habe, dabei allerdings dem Umstand ausschlaggebende Bedeutung beigemessen habe, daß dieses Abkommen der Gemeinschaft nicht die gleichen Verpflichtungen wie den assoziierten Staaten auferlegt habe.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Der Umstand, daß mit dem Abkommen im wesentlichen die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei gefördert werden soll und deshalb ein Ungleichgewicht zwischen den jeweiligen Verpflichtungen der Gemeinschaft und des betreffenden Drittlands besteht, schließt nicht aus, daß die Gemeinschaft die unmittelbare Wirkung einiger seiner Bestimmungen anerkennt (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. 1976, 129, Randnr. 23, Kziber, Randnr. 21, und Urteil vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-469/93, Chiquita Italia, Slg. 1995, I-4533, Randnr. 34).
  • EuGH, 09.02.1982 - 270/80

    Polydor u.a. / Harlequin u.a.

    Harlequin und Simons machten unter anderem geltend, nach dem Urteil vom 5. Februar 1976 (Rechtssache 87/75, Conceria Daniele Bresciani/Italienische Finanzverwaltung, Slg. S. 129) hätten die Artikel 14 und 23 des Abkommens unmittelbare Wirkung.

    Bei der Entscheidung der Frage, ob die einzelnen Bestimmungen eines Vertrages den Bürgern Rechte verliehen, die die Gerichte der Mitgliedstaaten beachten müßten, stelle der Gerichtshof auf "Sinn, Aufbau und Wortlaut" des Vertrages ab (Urteil vom 5. Februar 1976, Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. S. 129, 140).

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Rechtsprechung
   FG Hessen, 30.10.1975 - I 87/75   

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https://dejure.org/1975,4602
FG Hessen, 30.10.1975 - I 87/75 (https://dejure.org/1975,4602)
FG Hessen, Entscheidung vom 30.10.1975 - I 87/75 (https://dejure.org/1975,4602)
FG Hessen, Entscheidung vom 30. Oktober 1975 - I 87/75 (https://dejure.org/1975,4602)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zuschüsse des Arbeitsamts zu Fortbildungskosten schließen anteiligen Abzug als Werbungskosten nicht aus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Bremen, 18.01.1974 - I 17/73
    Auszug aus FG Hessen, 30.10.1975 - I 87/75
    Werden Fortbildungskosten zum Teil vom Arbeitsamt nach § 44 AFG, § 45 AFG getragen, so schließt § 3c EStG den Abzug des vom Steuerpflichtigen selbst zu tragenden Anteils als Werbungskosten nicht aus (gegen FG Bremen, Urteil vom 18. Januar 1974, I 17/73, EFG 1974, 142) .
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1976 - 87/75   

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https://dejure.org/1976,9293
Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1976 - 87/75 (https://dejure.org/1976,9293)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.01.1976 - 87/75 (https://dejure.org/1976,9293)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1976 - 87/75 (https://dejure.org/1976,9293)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Conceria Daniele Bresciani gegen Amministrazione Italiana delle Finanze.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1976 - 87/75
    Gerade mit Rücksicht auf diese Unterschiede, die Sie mehrfach hervorgehoben haben (Van Gend & Loos, 26/62 - Slg. 1963, 1, und Costa, 6/64 - Slg. 1964, 1251), ließen sich die Widerstände von Rechtsprechung und Lehre derjenigen Mitgliedstaaten überwinden, die durch eine Gleichsetzung des Gemeinschaftsrechts mit dem Völkerrecht die Entstehung eines einheitlichen Rechts im gesamten Gebiet des Gemeinsamen Marktes auf mancherlei Art behinderten.
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1976 - 87/75
    Gerade mit Rücksicht auf diese Unterschiede, die Sie mehrfach hervorgehoben haben (Van Gend & Loos, 26/62 - Slg. 1963, 1, und Costa, 6/64 - Slg. 1964, 1251), ließen sich die Widerstände von Rechtsprechung und Lehre derjenigen Mitgliedstaaten überwinden, die durch eine Gleichsetzung des Gemeinschaftsrechts mit dem Völkerrecht die Entstehung eines einheitlichen Rechts im gesamten Gebiet des Gemeinsamen Marktes auf mancherlei Art behinderten.
  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1976 - 87/75
    Dies geht implizite aus dem Urteil vom 7. Februar 1973 (Schroeder, 40/72 - Slg. 1973, 125) und ausdrücklich aus dem vom 30. April 1974 (Haegeman, 181/73 - Slg. 1974, 449) hervor.
  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1976 - 87/75
    Sie haben in den verbundenen Rechtssachen 21 bis 24/72 (International Fruit Company - Slg. 1972, 1219) zwar die Notwendigkeit einer gemeinschaftsrechtlichen Definition der Tragweite des dort behandelten, die Mitgliedstaaten der EWG bindenden Abkommens aner­.
  • EuGH, 07.02.1973 - 40/72

    Schröder KG / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1976 - 87/75
    Dies geht implizite aus dem Urteil vom 7. Februar 1973 (Schroeder, 40/72 - Slg. 1973, 125) und ausdrücklich aus dem vom 30. April 1974 (Haegeman, 181/73 - Slg. 1974, 449) hervor.
  • EuGH, 18.06.1975 - 94/74

    IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1976 - 87/75
    Abgaben zollgleicher Wirkung zu erheben, seit dem 1. Januar 1970 besteht, so wie es der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Juni 1975 in der Rechtssache 94/74 (IGAV - Slg. 1975, 712) ausgeführt hat.
  • EuGH, 10.12.1974 - 48/74

    Charmasson / Ministre de l'économie und des finances

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1976 - 87/75
    Die Ordnungsmäßigkeit dieses Verfahrens ist - wie übrigens auch schon in dem Vorabentscheidungsverfahren in der Rechtssache 48/74 (Charmasson - Slg. 1974, 1383), in dem es ebenfalls um dieses Abkommen während derselben Zeit' ging - weder vom vorlegenden Gericht noch von den Beteiligten bezweifelt worden.
  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1976 - 87/75
    Bei Fehlen einer entsprechenden inländischen Abgabe würde die anläßlich der Einfuhr erhobene Abgabe nach der vom Gerichtshof insbesondere im Zusammenhang mit Grenzabgaben für gesundheitspolizeiliche Untersuchungen (Marimex 29/72 - Slg. 1972, 1309) gegebenen Definition nur dann nicht unter das Verbot des Artikels 13 fallen, wenn sie als eine Gegenleistung für einen Dienst anzusehen wäre, der dem Importeur individuell geleistet wird.
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