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   EuGH, 11.10.1979 - 225/78   

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https://dejure.org/1979,1480
EuGH, 11.10.1979 - 225/78 (https://dejure.org/1979,1480)
EuGH, Entscheidung vom 11.10.1979 - 225/78 (https://dejure.org/1979,1480)
EuGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1979 - 225/78 (https://dejure.org/1979,1480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Bouhelier

    INTERNATIONALE ABKOMMEN - ABKOMMEN DER GEMEINSCHAFT - ABKOMMEN MIT GRIECHENLAND , SPANIEN UND ÖSTERREICH - NATIONALE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN DER AUSFUHR NACH DIESEN LÄNDERN - IM JAHRE 1972 VERLANGTE AUSFUHRLIZENZEN ODER ...

  • EU-Kommission

    Bouhelier

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Prüfungszeugnisses für die Ausfuhr einer Ware; Erforderlichkeit einer Lizenz für die Ausfuhr einer Ware; Anforderungen an die Qualität einer Ware als Voraussetzung der Erteilung einer Erlaubnis für ihre Ausfuhr; Qualitätskontrolle bei zum Export ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    INTERNATIONALE ABKOMMEN - ABKOMMEN DER GEMEINSCHAFT - ABKOMMEN MIT GRIECHENLAND , SPANIEN UND ÖSTERREICH - NATIONALE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN DER AUSFUHR NACH DIESEN LÄNDERN - IM JAHRE 1972 VERLANGTE AUSFUHRLIZENZEN ODER ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.06.1976 - 51/75

    EMI Records / CBS United Kingdom

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 225/78
    Sinne habe der Gerichtshof in drei Urteilen vom 15. Juni 1976 (Rechtssache 51/75, Slg. S. 811, Randziffer 17 der Entscheidungsgründe; Rechtssache 86/75, Slg. S. 871, Randziffer 17; Rechtssache 96/75, Slg. S. 913, Randziffer 10) entschieden und gesagt, daß "... die Vertragsbestimmungen über die Handelspolitik der Gemeinschaft in den Artikeln 110 ff. EWG-Vertrag keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor[sehen], die den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten beherrschenden zwingenden Grundsätze und insbesondere das Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkung auch auf den Handel mit dritten Ländern zu erstrecken".

    Deswegen hätten Begriffe, die in den Rechtsakten betreffend die gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittländern verwendet werden, möglicherweise einen ganz anderen Sinn als die gleichen Worte, wenn sie im Vertrag für den internen Gebrauch der Gemeinschaft verwendet werden, wie der Generalanwalt Warner in seinen Schlußanträgen zur (oben zitierten) Rechtssache 51/75 ausgeführt habe.

  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 225/78
    Dies gelte ganz besonders für internationale Verträge der Gemeinschaft mit bestimmten Drittländern, bei denen auf "Sinn, Aufbau und Wortlaut" (Urteil vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Slg. S. 129) der Vorschriften dieser Abkommen zurückgegriffen werden müsse, um die entsprechend der für solche Abkommen kennzeichnenden besonderen Zielsetzung und Gegenseitigkeitsregel anwendbaren Bestimmungen festzustellen.
  • EuGH, 15.06.1976 - 96/75

    EMI Records / CBS Schallplatten

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 225/78
    Sinne habe der Gerichtshof in drei Urteilen vom 15. Juni 1976 (Rechtssache 51/75, Slg. S. 811, Randziffer 17 der Entscheidungsgründe; Rechtssache 86/75, Slg. S. 871, Randziffer 17; Rechtssache 96/75, Slg. S. 913, Randziffer 10) entschieden und gesagt, daß "... die Vertragsbestimmungen über die Handelspolitik der Gemeinschaft in den Artikeln 110 ff. EWG-Vertrag keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor[sehen], die den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten beherrschenden zwingenden Grundsätze und insbesondere das Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkung auch auf den Handel mit dritten Ländern zu erstrecken".
  • EuGH, 15.06.1976 - 86/75

    EMI Records / CBS Grammofon

    Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 225/78
    Sinne habe der Gerichtshof in drei Urteilen vom 15. Juni 1976 (Rechtssache 51/75, Slg. S. 811, Randziffer 17 der Entscheidungsgründe; Rechtssache 86/75, Slg. S. 871, Randziffer 17; Rechtssache 96/75, Slg. S. 913, Randziffer 10) entschieden und gesagt, daß "... die Vertragsbestimmungen über die Handelspolitik der Gemeinschaft in den Artikeln 110 ff. EWG-Vertrag keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor[sehen], die den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten beherrschenden zwingenden Grundsätze und insbesondere das Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkung auch auf den Handel mit dritten Ländern zu erstrecken".
  • EuGH, 09.02.1982 - 270/80

    Polydor u.a. / Harlequin u.a.

    Harlequin und Simons stützen ihre Auffassung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere auf die Urteile vom 5. Februar 1976 (Bresciani, a.a.O.), vom 11. Oktober 1979 (Rechtssache 225/78, Bouhelier, Slg. S. 3151), vom 30. November 1977 (Rechtssache 52/77, Cayrol, Slg. S. 2261) und vom 15. Juni 1976 (Rechtssache 51/75, EMI/CBS, Slg. S. 811) sowie auf bestimmte Meinungen in der Literatur (March Hunnings, "Enforceability of the EEC-EFTA Free Trade Agreements", European Law Review 1977, 2, S. 163, 180 bis 184; Waelbroeck, "Enforceability of the EEC-EFTA Free Trade Agreements: A reply", European Law Review 1978, 3, S. 27, 29 und 30).

    der Rechtssache International Fruit (Urteil vom 12. Dezember 1972, verbundene Rechtssachen 21 bis 24/72, Sig. S. 1219) und in der Rechtssache Bouhelier (Urteil vom 11. Oktober 1979, a.a.O.) aufgestellt worden.

  • EuGH, 18.02.1986 - 174/84

    Bulk Oil / Sun International

    Vergleich mit anderen Assoziierungsabkommen, die mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen ausdrücklich verböten, und der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 225/78 (Bouhelier u. a., Slg. 1979, 3151).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-191/90

    Generics (UK) Ltd und Harris Pharmaceuticals Ltd gegen Smith Kline & French

    (5) - Vgl. auch das Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 225/78, Bouhelier,Slg. 1979, Randnr. 6, sowie das Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80, Polydor, Slg. 1982, 329, Randnr. 18.
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