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   EuGH, 15.06.1976 - 51/75   

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EuGH, 15.06.1976 - 51/75 (https://dejure.org/1976,406)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.1976 - 51/75 (https://dejure.org/1976,406)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1976 - 51/75 (https://dejure.org/1976,406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    EMI Records / CBS United Kingdom

    1 . GEWERBLICHES EIGENTUM - SCHUTZ - WARENZEICHENRECHT - AUSÜBUNG - INHABER EINES WARENZEICHENS IN ALLEN MITGLIEDSTAATEN DER GEMEINSCHAFT - GLEICHARTIGE , MIT DEM GLEICHEN WARENZEICHEN VERSEHENE ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN EINEM DRITTLAND - EINFUHR UND VERTRIEB IM ...

  • EU-Kommission

    EMI Records / CBS United Kingdom

  • Wolters Kluwer

    Ausübung von Warenzeichenrechten ; Verbot der Einfuhr von Waren mit gleichem Warenzeichen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 3; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 9; ; EWG-Vertrag Art. 10; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEWERBLICHES EIGENTUM - SCHUTZ - WARENZEICHENRECHT - AUSÜBUNG - INHABER EINES WARENZEICHENS IN ALLEN MITGLIEDSTAATEN DER GEMEINSCHAFT - GLEICHARTIGE , MIT DEM GLEICHEN WARENZEICHEN VERSEHENE ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN EINEM DRITTLAND - EINFUHR UND VERTRIEB IM ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1579
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.07.1974 - 192/73

    Van Zuylen / Hag AG

    Auszug aus EuGH, 15.06.1976 - 51/75
    Ebensowenig könne man den vom Gerichtshof in seinem Hag-Urteil (Slg. 1974, 731) dem Begriff der "Ursprungsgleichheit" mehrerer identischer Warenzeichen entnommenen Grundsatz auf den vorliegenden Fall übertragen.

    c) Desgleichen schließe nichts die entsprechende Anwendung des vom Gerichtshof in seinem Hag-Urteil (Slg. 1974, 731) formulierten Grundsatzes aus, wonach die Geltendmachung eines Watenzeichenrechts zu dem Zweck, die Einfuhr von Erzeugnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig mit einem ursprungsgleichen identischen Warenzeichen versehen worden sind, zu verbieten, nicht mit der Notwendigkeit begründet werden kann, den spezifischen Schutzzweck des Warenzeichenrechts wahren zu wollen.

    Unter diesen Umständen würde die Anwendung der vom Gerichtshof insbesondere in den Urteilen "Sirena" (Slg. 1973, 69) und "Hag" (Slg. 1974, 731) herausgearbeiteten Grundsätze dazu führen, den Inhaber eines Warenzeichens in der Gemeinschaft zu benachteiligen, da das Gemeinschaftsrecht dem Zeicheninhaber keinerlei "Gegenseitigkeit" für den Markt des betreffenden Drittlandes sichere; durch die Anwendung dieser Grundsätze werde auch das Interesse des europäischen Verbrauchers geopfert, weil dadurch eine Verwechslungsgefahr hinsichtlich des Ursprungs der Waren herbeigeführt werde.

    - Daher komme es nicht auf die Frage an, ob die betreffenden Warenzeichenrechte im Sinne des Hag-Urteils (Slg. 1974, 731) "ursprungsgleich" seien, zumal die Anwendung der in.

    Die vom Gerichtshof insbesondere in den Urteilen "Sirena" (Slg. 1971, 69) und "Hag" (Slg. 1974, 731) gewählte Lösung bestehe im wesentlichen darin, die konkurrierenden Warenzeichen nicht mehr als räumlich voneinander unabhängig anzusehen, indem man über die Köpfe der derzeitigen Inhaber hinweg die Gemeinschaft der Interessen wiederherstelle, welche ursprünglich bestanden habe.

    Die gegenteilige Auffassung könne auch nicht auf gewisse Entscheidungen des Gerichtshofes gestützt werden: - Was das Hag-Urteil (Slg. 1974, 731) betreffe, so sei der damals vom Gerichtshof beurteilte Sachverhalt anders gewesen als im vorliegenden Fall.

    - In seinem "Hag"-Urteil (Slg. 1974, 731) habe der Gerichtshof die Anwendung des Artikels 85 mit der Begründung ausgeschlossen, daß zwischen den beiden Zeicheninhabern keinerlei rechtliche, finanzielle, technische oder wirtschaftliche Verbindung bestanden habe.

    Die britische Regierung zeigt dann noch die nach ihrer Auffassung bestehenden Unterschiede zwischen dem vorliegenden Fall und der Situation auf, die Gegenstand des "Hag"-Urteils (Slg. 1974, 731) war, und unterstreicht die ganz besondere und begrenzte Tragweite jenes Urteils, bevor sie vorschlägt, auf die Vorlagefragen zu antworten:.

    e) Außerdem sei der vom Gerichtshof im "Hag"-Urteil (Slg. 1974, 731) ausgesprochene Grundsatz im vorliegenden Fall nicht anwendbar.

  • EuGH, 15.06.1976 - 96/75

    EMI Records / CBS Schallplatten

    Auszug aus EuGH, 15.06.1976 - 51/75
    Kurz darauf hat das Sø- og Handelsret, Kopenhagen, - Rechtssache 86/75 - sowie das Landgericht Köln - Rechtssache 96/75 - dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag unter Bezugnahme auf den inzwischen vorliegenden Vorlagebeschluß des High Court of Justice entsprechende Fragen vorgelegt.

    In den beiden Parallelsachen 86/75 und 96/75 sind die Vorlageentscheidungen beim Gerichtshof am 1. August beziehungsweise am 5. September 1975 eingegangen.

    Die Firma EMI Records Limited, vertreten durch die Rechtsanwälte C. C. Marriot (in der Rechtssache 51/75), Kaj Holm-Nielsen (in der Rechtssache 86/75) und H. Rasner (in der Rechtssache 96/75), die Firma CBS United Kingdom Limited, vertreten durch die Rechtsanwälte F. P. Neill, Q.C., und Antony Watson, für Messrs.

    McKenna & Co., die Firma CBS Grammofon A/S, vertreten durch Rechtsanwalt Eskil Trolle, die Firma CBS Schallplatten GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dietrich Ohlgart, die Regierungen Belgiens (Rechtssache 96/75), Dänemarks, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Irlands, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs, jeweils vertreten durch ihre Bevollmächtigten, und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch ihre Rechtsberater John Temple Lang und Antony McClellan (in der Rechtssache 51/75), Sven Ziegler (in der Rechtssache 86/75) und Erich Zimmermann (in der Rechtssache 96/75), haben gemäß Artikel 20 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der EWG schriftliche Erklärungen abgegeben.

    Was andererseits die in der Rechtssache 96/75 geltend gemachten Columbia-Warenzeichen angeht, also die in Deutschland in den Jahren 1924 und 1931 angemeldeten Warenzeichen, so sei es der EMI seinerzeit noch nicht bekannt gewesen, daß in Deutschland ein anderes Warenzeichen mit der Nummer 101 424 existiert hatte.

    In den beiden anderen Rechtssachen schlägt sie ausführlichere Antworten vor, und zwar in der Rechtssache 96/75 die Antwort.

    96/75) Die belgische Regierung vertritt die Auffassung, im vorliegenden Fall sei die Geltendmachung des Zeichenrechts nicht beschränkt und die streitigen Einfuhren könnten nach den bei Zeichenrechtsverletzungen eröffneten nationalen Verfahren verboten werden.

    Die irische Regierung schlägt außerdem vor, in den Rechtssachen 86/75 und 96/75 verneinend zu antworten.

  • EuGH, 15.06.1976 - 86/75

    EMI Records / CBS Grammofon

    Auszug aus EuGH, 15.06.1976 - 51/75
    Kurz darauf hat das Sø- og Handelsret, Kopenhagen, - Rechtssache 86/75 - sowie das Landgericht Köln - Rechtssache 96/75 - dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag unter Bezugnahme auf den inzwischen vorliegenden Vorlagebeschluß des High Court of Justice entsprechende Fragen vorgelegt.

    In den beiden Parallelsachen 86/75 und 96/75 sind die Vorlageentscheidungen beim Gerichtshof am 1. August beziehungsweise am 5. September 1975 eingegangen.

    Die Firma EMI Records Limited, vertreten durch die Rechtsanwälte C. C. Marriot (in der Rechtssache 51/75), Kaj Holm-Nielsen (in der Rechtssache 86/75) und H. Rasner (in der Rechtssache 96/75), die Firma CBS United Kingdom Limited, vertreten durch die Rechtsanwälte F. P. Neill, Q.C., und Antony Watson, für Messrs.

    McKenna & Co., die Firma CBS Grammofon A/S, vertreten durch Rechtsanwalt Eskil Trolle, die Firma CBS Schallplatten GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dietrich Ohlgart, die Regierungen Belgiens (Rechtssache 96/75), Dänemarks, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Irlands, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs, jeweils vertreten durch ihre Bevollmächtigten, und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch ihre Rechtsberater John Temple Lang und Antony McClellan (in der Rechtssache 51/75), Sven Ziegler (in der Rechtssache 86/75) und Erich Zimmermann (in der Rechtssache 96/75), haben gemäß Artikel 20 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der EWG schriftliche Erklärungen abgegeben.

    EMI Records weist darauf hin, daß das in der Rechtssache 86/75 geltend gemachte Warenzeichenrecht auf einer dänischen Eintragung aus dem Jahre 1960 beruhe, und stellt klar, daß keine der in den Jahren 1917 und 1923 erfolgten Übertragungen eine dänische Eintragung dieses Warenzeichens betroffen habe.

    "daß die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts der Durchsetzung der Zeichenansprüche nach nationalem Recht nicht entgegenstehen und daß von dem Unternehmen B verlangt werden kann, den Vertrieb von Waren mit dem Zeichen X in Mitgliedstaaten zu unterlassen." In der Rechtssache 86/75 schlägt sie folgende Antwort vor:.

    Die irische Regierung schlägt außerdem vor, in den Rechtssachen 86/75 und 96/75 verneinend zu antworten.

    Bei Abgabe ihrer schriftlichen Erklärungen in der Rechtssache 86/75 habe sie ausdrücklich erklärt, sie könne im Augenblick zur möglichen Anwendung des Artikels 85 des Vertrages im Hinblick auf die inzwischen vorgelegten Unterlagen noch keine abschließende Stellung nehmen.

  • EuGH, 18.02.1971 - 40/70

    Sirena / Eda

    Auszug aus EuGH, 15.06.1976 - 51/75
    Die vom Gerichtshof insbesondere in den Urteilen "Sirena" (Slg. 1971, 69) und "Hag" (Slg. 1974, 731) gewählte Lösung bestehe im wesentlichen darin, die konkurrierenden Warenzeichen nicht mehr als räumlich voneinander unabhängig anzusehen, indem man über die Köpfe der derzeitigen Inhaber hinweg die Gemeinschaft der Interessen wiederherstelle, welche ursprünglich bestanden habe.

    - Zu Artikel 86 habe der Gerichtshof im "Sirena"-Urteil (Slg. 1971, 69) entschieden, daß der Inhaber eines Warenzeichens nicht schon deshalb eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 einnehme, weil er Dritten verbieten könne, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Erzeugnisse der gleichen Marke zu vertreiben.

    Selbst wenn mit dem "Sirena"-Urteil (Slg. 1971, 69) das Anwendungsgebiet der Vertragsbestimmungen über den Wettbewerb stark erweitert worden sei, dürfe man doch nicht übersehen, daß eine schlichte Übertragung für sich allein noch nicht zur Anwendbarkeit des Artikels 85 führe.

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 15.06.1976 - 51/75
    So gehe aus den Bestimmungen über die Marktaufteilung und die Beschränkung des Wettbewerbs in den Vereinbarungen von 1917, 1922/1923, 1932 und 1962 hervor, daß der streitige Sachverhalt demjenigen der Rechtssache "Grundig-Consten" ähnlich sei, in welcher der Gerichtshof entschieden habe, daß sowohl die Vereinbarung über das Ausfuhrverbot als auch diejenige über die Anmeldung und Eintragung eines identischen Warenzeichens für alle Vertragshändler gegen Artikel 85 des Vertrages verstieß (Slg. 1966, 321).
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus EuGH, 15.06.1976 - 51/75
    Mit anderen Worten, der von dem Gerichtshof in der Rechtssache "Deutsche Grammophon" (Slg. 1971, 487) anerkannte Grundsatz der "Erschöpfung" des Warenzeichenrechts könne nicht bis hin zu solchen Fällen ausgedehnt werden, in denen Waren in einem Drittland vom Inhaber eines identischen Warenzeichens in Verkehr gebracht worden sind.
  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Auszug aus EuGH, 15.06.1976 - 51/75
    - Hinsichtlich des "Centrafarm"-Urteils (Slg. 1974, 1183) sei festzustellen, daß in jener Rechtssache die streitigen Erzeugnisse in einem Mitgliedstaat mit Zustimmung des Zeicheninhabers unter dem streitigen Warenzeichen auf den Markt gebracht worden waren und daß wegen der zwischen den beiden Zeicheninhaberinnen in zwei Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, einer Mutter- und deren Tochtergesellschaft, bestehenden Bindungen die Ausübung des Warenzeichenrechts die Abschottung der Märkte zur Folge hatte.
  • EuGH, 08.06.1982 - 258/78

    Nungesser / Kommission

    Die Kommission gibt zunächst die Rechtsprechung des Gerichtshofes wieder, der den Grundsatz aufgestellt habe, daß es gegen die Regeln zum Schutze des freien Wettbewerbs verstoße, ausschließliche Rechte mit dem Ziel zu übertragen, den Vertrieb von Waren in einem Gebiet in absoluter Weise vor Einfuhren identischer Waren abzuschirmen (Urteil vom 13.7. 1966, Rechtssachen 56 und 58/64, Grundig und Consten/Kommission, Slg. 1966, 321; Urteil vom 11.2. 1971, Rechtssache 40/70, Sirena/Eda, Slg. 1971, 69; Urteil vom 15.6.1976, Rechtssache 51/75, EMI Records/CBS United Kingdom, Slg. 1976, 811; Urteil vom 20.6.1978, Rechtssache 28/77, Tepea/Kommission, Slg. 1978, 1391).

    28 Sodann ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 15.6. 1976 in der Rechtssache 51/75, Emi Records, Slg. 1976, 811) ein gewerbliches Schutzrecht als gesetzliche Regelung nicht unter die Merkmale einer Vereinbarung oder Abstimmung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag fällt, daß aber seine Ausübung unter die Verbote des Vertrages fallen kann, wenn sie den Gegenstand, das Mittel oder die Folgen eines Kartells darstellt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-450/19

    Kilpailu- ja kuluttajavirasto

    8 Urteil vom 15. Juni 1976 (51/75, EU:C:1976:85).

    9 Das vorlegende Gericht nimmt insoweit Bezug auf die Rn. 30 und 31 des Urteils vom 15. Juni 1976, EMI Records (51/75, EU:C:1976:85).

    15 Vgl. Urteil vom 15. Juni 1976, EMI Records (51/75, EU:C:1976:85, Rn. 30).

    16 Urteil vom 15. Juni 1976, EMI Records (51/75, EU:C:1976:85, Rn. 31).

    23 Urteil vom 15. Juni 1976 (51/75, EU:C:1976:85).

    28 Urteil vom 15. Juni 1976 (51/75, EU:C:1976:85).

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    Schließlich ergebe sich jedenfalls aus der Rechtsprechung zu Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag, dass dieser Artikel anwendbar sei, wenn ein Parallelverhalten einzelner Unternehmen, das ursprünglich auf einer Vereinbarung beruhte, auch nach dessen Außerkrafttreten fortbestehe (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 51/75, EMI Records, Slg. 1976, 811, Randnr. 30).

    Schließlich reicht es bei außer Kraft getretenen Kartellen für die Anwendbarkeit von Artikel 85 EG-Vertrag und analog von Artikel 65 EGKS-Vertrag aus, dass ihre Wirkungen über ihr formales Außerkrafttreten hinaus fortbestehen (Urteil EMI Records, Randnr. 15, und Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 243/83, Binon, Slg. 1985, 2015, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 212, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94, SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 95).

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    71 Die Kommission hat sich zur Rechtfertigung für die Heranziehung der früheren Absprachen als Beweismittel für das Vorliegen einer späteren Zuwiderhandlung auf das Urteil vom 15. Juli 1976 in der Rechtssache 51/75 (EMI Records, Slg. 1976, 811, Randnr. 30) berufen, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß in einem Fall, in dem Kartelle ausser Kraft getreten sind, es für die Anwendbarkeit des Artikels 85 EWG-Vertrag ausreicht, daß über das formale Ausserkrafttreten hinaus die Kartellwirkungen fortbestehen.

    Somit können die dem Urteil EMI Records zugrunde liegenden Erwägungen, die die Kommission angeführt hat, für eine Lösung des vorliegenden Rechtsstreits nicht herangezogen werden.

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    387 JFE-Kawasaki ist der Auffassung, dass die fehlende Wiederverkaufsmöglichkeit den vorliegenden Fall von sämtlichen Verfahren unterscheide, die die Kommission in Fußnote 37 der angefochtenen Entscheidung als Beleg für ihre Schlussfolgerung angeführt habe, dass die in Artikel 1 festgestellte Übereinkunft den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt habe (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 51/75, EMI Records, Slg. 1976, 811, und Entscheidungen der Kommission 74/634/EWG vom 29. November 1974 betreffend ein Verfahren nach Artikel [81 EG] [IV/27.095 - Französisch-japanische Absprache über Kugellager] [ABl.
  • EuGH, 09.02.1982 - 270/80

    Polydor u.a. / Harlequin u.a.

    Harlequin und Simons stützen ihre Auffassung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere auf die Urteile vom 5. Februar 1976 (Bresciani, a.a.O.), vom 11. Oktober 1979 (Rechtssache 225/78, Bouhelier, Slg. S. 3151), vom 30. November 1977 (Rechtssache 52/77, Cayrol, Slg. S. 2261) und vom 15. Juni 1976 (Rechtssache 51/75, EMI/CBS, Slg. S. 811) sowie auf bestimmte Meinungen in der Literatur (March Hunnings, "Enforceability of the EEC-EFTA Free Trade Agreements", European Law Review 1977, 2, S. 163, 180 bis 184; Waelbroeck, "Enforceability of the EEC-EFTA Free Trade Agreements: A reply", European Law Review 1978, 3, S. 27, 29 und 30).
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    81 Die Kommission hat sich zur Rechtfertigung für die Heranziehung der früheren Absprachen als Beweismittel für das Vorliegen einer späteren Zuwiderhandlung auf das Urteil vom 15. Juli 1976 in der Rechtssache 51/75 (EMI Records, Slg. 1976, 811, Randnr. 30) berufen, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß in einem Fall, in dem Kartelle ausser Kraft getreten sind, es für die Anwendbarkeit des Artikels 85 EWG-Vertrag ausreicht, daß über das formale Ausserkrafttreten hinaus die Kartellwirkungen fortbestehen.

    Somit können die dem Urteil EMI Records zugrunde liegenden Erwägungen, die die Kommission angeführt hat, für eine Lösung des vorliegenden Rechtsstreits nicht herangezogen werden.

  • EuGH, 14.01.2021 - C-450/19

    Kilpailu- ja kuluttajavirasto

    Aus den Urteilen vom 15. Juni 1976, EMI Records (51/75, EU:C:1976:85), vom 3. Juli 1985, Binon (243/83, EU:C:1985:284), und vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission (C-70/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:351), ergebe sich, dass es für die Beurteilung der Dauer des wettbewerbswidrigen Verhaltens auf dessen wirtschaftliche Auswirkungen und nicht auf dessen Rechtsform ankomme.
  • EuG, 13.12.2001 - T-48/98

    Acerinox / Kommission

    Schließlich reicht es bei außer Kraft getretenen Kartellen für die Anwendbarkeit von Artikel 85 EG-Vertrag und analog von Artikel 65 EGKS-Vertrag aus, dass ihre Wirkungen über ihr formales Außerkrafttreten hinaus fortbestehen (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 51/75, EMI Records, Slg. 1976, 811, Randnr. 30, und vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 243/83, Binon, Slg. 1985, 2015, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 212, und SCA Holding/Kommission, Randnr. 95).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

    ( 93 ) Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, Slg. 1971, 125, Randnrn. 16 und 17), vom 18. Februar 1971 in der Rechtssache 40/70 (Sirena, Slg. 1971, 7, Randnr. 16) und vom 25. Juni 1976 in der Rechtssache 51/75 (EMI, Slg. 1976, 811, Randnr. 36).
  • EuGH, 11.10.1979 - 225/78

    Bouhelier

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02

    Acerinox / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Legierungszuschlag

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-267/95

    Merck & Co. Inc., Merck Sharp & Dohme Ltd und Merck Sharp & Dohme International

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2017 - C-518/16

    ZPT AD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2010 - C-428/08

    Erstmals ist der Gerichtshof aufgerufen, die Reichweite der europäischen Regelung

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-9/93

    IHT Internationale Heiztechnik GmbH und Uwe Danzinger gegen Ideal-Standard GmbH

  • EuGH, 27.10.1992 - C-191/90

    Generics und Harris Pharmaceuticals / Smith Kline und French Laboratories

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-414/99

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, BEI DER ANWENDUNG DES

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1990 - C-10/89

    SA CNL-SUCAL NV gegen HAG GF AG. - Freier Warenverkehr - Warenzeichenrecht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Aimé Richardt und Les Accessoires Scientifiques SNC. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1998 - C-355/96

    Silhouette International Schmied

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1982 - 7/82

    Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) gegen Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1982 - 144/81

    Keurkoop BV gegen Nancy Kean Gifts BV. - Schutz des gewerblichen und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-191/90

    Generics (UK) Ltd und Harris Pharmaceuticals Ltd gegen Smith Kline & French

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1985 - 243/83

    SA Binon & Cie gegen SA Agence et messageries de la presse. - Wettbewerb:

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1979 - 225/78

    Procureur de la République de Besançon gegen Bouhelier und andere. - Ankeruhren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.1978 - 28/77

    Tepea BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Erzeugnisse für die

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1978 - 34/78

    Yoshida Nederland BV gegen Kamer van Koophandel en Fabrieken voor Friesland. -

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