Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.08.2014 - 13a C 14.30218 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Asylrecht; Untätigkeitsklage; Aussetzung; unstatthafte Beschwerde
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 10.11.2008 - 13a CE 08.30301
Asylrechtsstreit; außerordentliche Beschwerde
Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2014 - 13a C 14.30218
Der sich damit von Gesetzes wegen ergebende Rechtsmittelausschluss wirkt grundsätzlich unabhängig davon, ob die angegriffene Entscheidung in der Sache als richtig anzusehen ist (BayVGH, B.v. 10.11.2008 - 13a CE 08.30301 - BayVBl 2009, 476).Ihr ist als allgemein geltender Grundsatz zu entnehmen, dass eine im Rechtsmittelzug nicht mögliche Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung aufgrund eines außerordentlichen Rechtsbehelfs demjenigen Gericht vorbehalten bleiben soll, das die Entscheidung erlassen hat (BayVGH, B.v. 10.11.2008 - 13a CE 08.30301 - BayVBl 2009, 476).
- BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02
Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.
Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2014 - 13a C 14.30218
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht die Schaffung des § 321a ZPO im Rahmen der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) zum Anlass genommen, die dargestellte Rechtsprechung wieder aufzugeben (BVerwG, B.v. 16.5.2002 - 6 B 28.02 - NJW 2002, 2657;… Funke-Kaiser a.a.O.). - BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2014 - 13a C 14.30218
Zwar wurde früher bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder bei greifbarer Gesetzwidrigkeit einer Entscheidung aus sonstigen Gründen in eng begrenzten Ausnahmefällen eine "außerordentliche" Beschwerde zugelassen (siehe nur BVerwG, B.v. 4.12.1998 - 8 B 187.98 - NVwZ-RR 2000, 257;… vgl. im Übrigen Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Juni 2014, § 80 Rn. 29.1 ff. m.w.N.). - BVerwG, 08.12.2005 - 5 B 92.05
Verwerfung der "außerordentlichen Beschwerde" eines Beschwerdeführers; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2014 - 13a C 14.30218
Dadurch wurde die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts weiter gestützt (siehe hierzu nur z.B. BVerwG, B.v. 8.12.2005 - 5 B 92.05 - juris Rn. 3; B.v. 3.5.2007 - 5 B 192.06 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 2;… Funke-Kaiser a.a.O.). - BVerwG, 03.05.2007 - 5 B 192.06
Anfechtbarkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Angreifbarkeit von …
- VGH Bayern, 22.09.2015 - 21 CE 15.30187
Verfahren nach dem AsylVfG; Akteneinsicht; vorläufiger Rechtsschutz; …
Rn. 6 Die Beschwerde ist auch nicht als "außerordentliches" Rechtsmittel statthaft (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2015 - 9 CS 15.30190; B.v. 4.12.2014 - 21 C 14.30466; B.v. 21.8.2014 - 13a C 14.30218 - jeweils juris). - VGH Bayern, 02.09.2015 - 9 CS 15.30190
Asylrecht; vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Beschwerde unzulässig
Rn. 3 Die Beschwerde ist auch nicht als "außerordentliches" Rechtsmittel statthaft (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 21 C 14.30446 - juris RdNr. 3; BayVGH, B.v. 21.8.2014 - 13a C 14.30218 - juris RdNr. 7). - VGH Bayern, 28.10.2015 - 9 CS 15.30215
Gerichtskosten, Beschwerdeführer, Nichtzulassung der Revision, Nebenverfahren, …
Rn. 3 Die Beschwerde ist auch nicht als "außerordentliches" Rechtsmittel statthaft (…vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 21 C 14.30446 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 21.8.2014 - 13a C 14.30218 - juris Rn. 7). - VG Oldenburg, 20.05.2015 - 3 A 1842/15
§ 161 VwGO: Bei Untätigkeitsklage und Erledigung des Rechtstreits in der …
Inso fern ist anzunehmen, dass die Beklagte durch geeignete Maß nahmen zukünftig in der Lage sein wird, die Geschäftsbelastung wieder auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, weil wahrscheinlich nicht damit zu rechnen ist, dass die Anzahl der beim Bundesamt eingehenden Asylanträge dauerhaft im dargestellten Umfang an steigen wird (vgl. im Ergebnis auch VG München, 24. Juni 2014 - M 24 K 14.30700 -, das laut Beschluss des BayVGH vom 21. August 2014 - 13a C 14.30218 juris, ausgeführt hatte, die von der Beklagten dargelegte Geschäftsbelastung stelle einen zu reichenden Grund für die Nichtbescheidung dar).". - VG Oldenburg, 21.11.2014 - 3 A 3010/14
§ 161 VwGO: Bei Untätigkeitsklage bzw. nach Erledigung des Rechtsstreits …
Insofern ist anzunehmen, dass die Beklagte durch geeignete Maßnahmen zukünftig in der Lage sein wird, die Ge schäftsbelastung wieder auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, weil wahrscheinlich nicht damit zu rechnen ist, dass die Anzahl der beim Bundesamt eingehenden Asylan träge dauerhaft im dargestellten Umfang ansteigen wird (vgl. im Ergebnis auch VG München, 24. Juni 2014 - M 24 K 14.30700 -, das laut Beschluss des BayVGH vom 2 1 . August 2014 - 13a C 14.30218 -, juris, ausgeführt hatte, die von der Beklagten dar gelegte Geschäftsbelastung stelle einen zureichenden Grund für die Nichtbescheidung dar).
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