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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.08.2011 - 13a ZB 11.30007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22279
VGH Bayern, 09.08.2011 - 13a ZB 11.30007 (https://dejure.org/2011,22279)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2011 - 13a ZB 11.30007 (https://dejure.org/2011,22279)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2011 - 13a ZB 11.30007 (https://dejure.org/2011,22279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; Beweiswürdigung; extreme allgemeine Gefahrenlage; alleinstehender männlicher arbeitsfähiger Auslandsrückkehrer

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 3
    Berufungszulassungsantrag, Afghanistan, Abschiebungsverbot, Versorgungslage, Grundsätzliche Bedeutung, richterliche Überzeugungsgewissheit, Sperrwirkung, Beweiswürdigung, Prognose, Sicherheitslage, extreme Gefahrenlage, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, besonders ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung in Fällen der verfassungskonformen Anwendung von § 60 Abs. 7 S. 1, 3 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klärungsbedürftigkeit der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung in Fällen der verfassungskonformen Anwendung von § 60 Abs. 7 S. 1, 3 AufenthG

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2011 - 13a ZB 11.30007
    In jüngerer Zeit hat das Bundesverwaltungsgericht diese Auffassung nochmals bestätigt (BVerwG vom 29.6.2010 NVwZ 2011, 48).

    Im Übrigen hängt es wesentlich von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung, wann allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen (BVerwG vom 29.6.2010 NVwZ 2011, 48).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2011 - 13a ZB 11.30007
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe BVerwG vom 8.2.2011 NVwZ-RR 2011, 382) regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen.

    Rn. 7 Zum Einwand der Beklagten, das Verwaltungsgericht habe sich zu Unrecht mit der Einlassung des Klägers begnügt, ohne dem weiter nachzugehen, ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen darf, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen darf, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG vom 8.2.2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2011 - 13a ZB 11.30007
    Es hat - wie bereits ausgeführt - unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG vom 19.11.1996 BVerwGE 102, 249/258) das Bestehen einer extremen allgemeinen Gefahrenlage für den Kläger hinsichtlich der allgemeinen Versorgungslage angenommen.
  • BVerwG, 12.08.2010 - 10 B 18.10

    Abschiebungsverbot bei allgemeinen Gefahren; verfassungskonforme Anwendung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2011 - 13a ZB 11.30007
    Rn. 8 Diesem Ergebnis stehen auch die Zulassungsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 12.8.2010 BVerwG 10 B 18.10 u.a. und vom 23.6.2010 BVerwG 10 B 26.09 u.a. ) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht entgegen.
  • BVerwG, 23.06.2010 - 10 B 26.09

    Abschiebungsschutz; konkrete und allgemeine Gefahr; verfassungskonforme …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2011 - 13a ZB 11.30007
    Rn. 8 Diesem Ergebnis stehen auch die Zulassungsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 12.8.2010 BVerwG 10 B 18.10 u.a. und vom 23.6.2010 BVerwG 10 B 26.09 u.a. ) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2015 - 3 S 901/15

    Nachbarschützende Wirkung einer hinteren Baugrenze

    Rn. 16 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn das erstrebte weitere Gerichtsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen oder im Bereich der Tatsachenfragen nicht geklärten Fragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 9.8.2011 - 13a ZB 11.30007 - AuAS 2011, 250; BVerfG, Beschl. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2014 - A 3 S 2023/12

    Anforderungen an die Asylrechtsgewährung für Konvertiten zum christlichen Glauben

    Rn. 5 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG kommt einer Rechtssache zu, wenn das erstrebte weitere Gerichtsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen oder im Bereich der Tatsachenebene nicht geklärten Fragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höhergerichtlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 364; Bay. VGH, Beschl. v. 9.8.2011 - 13a ZB 11.30007 - AuAS 2011, 250).
  • VG Würzburg, 02.03.2012 - W 2 K 11.30342

    Asyl; Afghanistan; Provinz Uruzgan; Bewaffneter staatlicher Konflikt; Keine …

    Damit ist beim Kläger eine besondere Situation zu sehen, die ihn vom oben dargestellten Normalfall abhebt, so dass nicht erwartet werden kann, dass er in der Lage wäre, durch Gelegenheitsarbeiten in Kabul wenigstens ein kümmerliches Einkommen zu erzielen (vgl. BayVGH v. 12.05.2011 Az: 13 a ZB 10.30340 ; vom 09.08.2011 Az 13 A ZB 11.30007 ).
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