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   AG Essen, 18.01.2016 - 14 C 543/15   

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https://dejure.org/2016,22277
AG Essen, 18.01.2016 - 14 C 543/15 (https://dejure.org/2016,22277)
AG Essen, Entscheidung vom 18.01.2016 - 14 C 543/15 (https://dejure.org/2016,22277)
AG Essen, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 14 C 543/15 (https://dejure.org/2016,22277)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Essen verurteilt mit lesenswertem Urteil vom 18.1.2016 - 14 C 543/15 - den Versicherungsnehmer der VHV-Versicherung zur Zahlung des Schadensbetrages, den die VHV rechtswidrig gekürzt hatte.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Essen, 18.01.2016 - 14 C 543/15
    Im Prozess reicht daher ein einfaches Bestreiten der Sachverständigenrechnung seitens des Schädigers oder seiner Versicherung grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, NJW 2014, 1947; siehe auch AG Frankfurt, Der Verkehrsanwalt 2014, 254).

    Der Schädiger muss vielmehr vortragen, dass die vorgelegte Sachverständigenrechnung die übliche Abrechnung der Branche deutlich übersteigt und der Geschädigte dies erkennen hätte können (vgl. BGH, NJW 2014, 1947).

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Essen, 18.01.2016 - 14 C 543/15
    Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (BGH VI ZR 528/12, Urteil vom 15.10.2013).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Essen, 18.01.2016 - 14 C 543/15
    Als erforderlich sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH VI ZR 471/12, Urteil vom 15. Oktober 2013).
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