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   VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09 V   

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VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09 V (https://dejure.org/2011,21148)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.05.2011 - 14 K 237.09 V (https://dejure.org/2011,21148)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 14 K 237.09 V (https://dejure.org/2011,21148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 4 AufenthG, § 6 Abs 1 AufenthG, § 6 Abs 2 AufenthG, § 6 Abs 3 AufenthG, § 54 Nr 5 AufenthG
    Schengenvisum für mehrfache Einreisen mit einer Gültigkeit von zwei Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Leitsatz)

    Erteilung eines Schengenvisums nach dem Visakodex

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Erteilung eines Schengenvisums nach dem Visakodex

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09
    Schon ein Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums für einen einzelnen kurzfristigen Besuchsaufenthalt ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass der Antragsteller auch nach Ablauf des geplanten Aufenthaltszeitraums an seinem Besuchswunsch festhält (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 -, juris Rn. 14).

    Diese Verordnung regelt seit dem 5. April 2010 (Art. 58 Abs. 2 VK) unter anderem das Verfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum (Art. 1 Abs. 1 VK) und verdrängt die bisherige nationale Regelung in § 6 Abs. 1 bis 3 AufenthG (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 - Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 B 16.09 - juris Rn. 22).

    Es spricht bereits allgemein einiges dafür, dass der Visakodex die Entscheidung über die Erteilung einheitlicher Schengenvisa nunmehr als gebundene Entscheidung ausgestaltet und damit die Ermessensregelung des § 6 Abs. 1 bis 3 AufenthG verdrängt (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 B 16.09 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 K 301.09 -, Teilurteil vom 27. Januar 2011 - 29 K 362.10 V-, n.v.; offengelassen BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. juris Rn. 22).

    Im Hinblick auf die Verpflichtung des Klägers, im Verlauf des Verfahrens für eine Aktualisierung der von ihm zu erbringenden Nachweise zu sorgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 -, juris Rn. 19) war die Verpflichtung der Beklagten mithin antragsgemäß mit der Maßgabe zu versehen, dass das Visum für den Fall des Nachweis bestehenden Krankenversicherungsschutzes im Sinne von Art. 15 des Visakodexes zu erteilen ist.

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09
    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn politische Ziele unter Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verfolgt werden (BVerwG, Urteil vom 30. April 2008 - 1 C 6.08 - juris Rn. 33 m.w.N. unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 28, dort unter Bezugnahme auf BT-Drs 14/7386 zu Art. 11 Nr. 3 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 09.01.2002 [BGBl. I S. 361]).

    Nur dann, wenn konkret dargelegt werden kann, dass eine Vereinigung sich zu einem bestimmten Zeitpunkt terroristisch betätigt oder terroristische Bestrebungen unterstützt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch den Einzelnen in Betracht (so zur neuen Rechtslage Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 12 TG 1911/05 - juris Rn. 2; zur Vorgängerregelung des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG: BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 41).

    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer terroristischen Bestrebungen fördert und damit ihre potentielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotential stärkt, nicht erforderlich ist jedoch, dass der Vereinigung durch die Unterstützungshandlung ein beweis- und messbarer Nutzen entsteht (Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 CS 09.817 - juris Rn.26 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 25 f., 41).

    Nach alter Rechtslage (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG "...wenn Tatsachen belegen, dass er einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt") musste das konkrete unterstützende Verhalten des Einzelnen festgestellt sein, es mussten also entsprechende "verwertbare" Tatsachen vorliegen, welche dem betroffenen Ausländer vorgehalten und im Zweifelsfall auch belegt werden konnten (BVerwG, Urteil v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 juris Rn. 41; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 - juris Rn. 36 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 2 B 16.09

    Erteilung von Schengen-Visa für ukrainische Staatsangehörige zum Besuch ihres

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09
    Diese Verordnung regelt seit dem 5. April 2010 (Art. 58 Abs. 2 VK) unter anderem das Verfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum (Art. 1 Abs. 1 VK) und verdrängt die bisherige nationale Regelung in § 6 Abs. 1 bis 3 AufenthG (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 - Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 B 16.09 - juris Rn. 22).

    Es spricht bereits allgemein einiges dafür, dass der Visakodex die Entscheidung über die Erteilung einheitlicher Schengenvisa nunmehr als gebundene Entscheidung ausgestaltet und damit die Ermessensregelung des § 6 Abs. 1 bis 3 AufenthG verdrängt (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 B 16.09 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 K 301.09 -, Teilurteil vom 27. Januar 2011 - 29 K 362.10 V-, n.v.; offengelassen BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09
    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer terroristischen Bestrebungen fördert und damit ihre potentielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotential stärkt, nicht erforderlich ist jedoch, dass der Vereinigung durch die Unterstützungshandlung ein beweis- und messbarer Nutzen entsteht (Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 CS 09.817 - juris Rn.26 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 25 f., 41).

    Liegen lediglich Verbindungen und Kontakte zu derartigen Organisationen oder deren Mitgliedern vor, ohne dass der Ausländer auch als Nichtmitglied durch sein Engagement eine innere Nähe und Verbundenheit zu dieser Vereinigung selbst zum Ausdruck bringt, fehlt es an einer Unterstützung im dargelegten Sinn (Bayerischer VGH, Urteil vom 25. März 2010 - 10 BV 09.1784 - juris Rn. 16 m.w.N., Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 CS 09.817 - juris Rn. 21 f., 26, Urteil vom 15. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716 - juris Rn. 33; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 11 S 2366/10 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784

    Ausweisung eines Ausländers wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09
    Durch die Neufassung wird eine Absenkung der Schwelle für das Eingreifen des Ausweisungstatbestands insoweit vorgenommen, dass ein Nachweis der Mitgliedschaft oder Unterstützungshandlung gerade nicht geführt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 1 B 17/10 - juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Urteil vom 25. März 2010 - 10 BV 09.1784 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Liegen lediglich Verbindungen und Kontakte zu derartigen Organisationen oder deren Mitgliedern vor, ohne dass der Ausländer auch als Nichtmitglied durch sein Engagement eine innere Nähe und Verbundenheit zu dieser Vereinigung selbst zum Ausdruck bringt, fehlt es an einer Unterstützung im dargelegten Sinn (Bayerischer VGH, Urteil vom 25. März 2010 - 10 BV 09.1784 - juris Rn. 16 m.w.N., Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 CS 09.817 - juris Rn. 21 f., 26, Urteil vom 15. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716 - juris Rn. 33; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 11 S 2366/10 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09
    Anträge oder Anregungen mit dem Ziel der Beweisermittlung oder -ausforschung, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen daher dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen, sofern nicht andere Umstände trotz der mangelhaften Darlegungen eine weitere Aufklärung des Sachverhalts aufdrängen (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1990 - 4 B 249/89 - juris Rn. 114, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218/79, juris Rn. 25, m.w.N), was indes vorliegend nicht der Fall ist.
  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09
    Anträge oder Anregungen mit dem Ziel der Beweisermittlung oder -ausforschung, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen daher dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen, sofern nicht andere Umstände trotz der mangelhaften Darlegungen eine weitere Aufklärung des Sachverhalts aufdrängen (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1990 - 4 B 249/89 - juris Rn. 114, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218/79, juris Rn. 25, m.w.N), was indes vorliegend nicht der Fall ist.
  • VG Berlin, 14.12.2010 - 3 K 301.09

    Visum für Türkin in höherem Lebensalter zum Besuch von Verwandten

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09
    Es spricht bereits allgemein einiges dafür, dass der Visakodex die Entscheidung über die Erteilung einheitlicher Schengenvisa nunmehr als gebundene Entscheidung ausgestaltet und damit die Ermessensregelung des § 6 Abs. 1 bis 3 AufenthG verdrängt (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 B 16.09 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 K 301.09 -, Teilurteil vom 27. Januar 2011 - 29 K 362.10 V-, n.v.; offengelassen BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. juris Rn. 22).
  • VG Berlin, 27.01.2011 - 29 K 362.10

    Erteilung eines Besuchsvisums bei gleichzeitig angestrebtem Daueraufenthalt

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09
    Es spricht bereits allgemein einiges dafür, dass der Visakodex die Entscheidung über die Erteilung einheitlicher Schengenvisa nunmehr als gebundene Entscheidung ausgestaltet und damit die Ermessensregelung des § 6 Abs. 1 bis 3 AufenthG verdrängt (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 B 16.09 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 K 301.09 -, Teilurteil vom 27. Januar 2011 - 29 K 362.10 V-, n.v.; offengelassen BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. juris Rn. 22).
  • BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06

    Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Voraussetzungen eines

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09
    Ob zur Konkretisierung, wann eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Buchst. e SGK vorliegt, wie von der Beklagten angenommen, auf den Versagungsgrund des § 5 Abs. 4 AufenthG zurückgegriffen werden kann - nach dieser Norm ist ein Aufenthaltstitel zwingend zu versagen, wenn ein Ausweisungsgrund im Sinne von § 54 Nr. 5 bis5b AufenthG vorliegt -, oder ob dem an internationalen Vorgaben orientierten, auf den "Beleg durch Tatsachen" abstellenden Maßstab der Vorgängerregelung in § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.06 - juris Rn. 30 ff.) der Vorzug zu geben ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295

    Terrorverdacht: Ausweisung von Tunesier rechtmäßig

  • VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05

    Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit;

  • BVerwG, 21.01.2011 - 1 B 17.10

    Ausweisungsgrund der Sicherheitsgefährdung; Ermessen; Beweismaß

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 11 S 2366/10

    Vorläufiger Rechtsschutz - keine Vollziehung der Ausweisung wegen des Verdachts

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 24 CS 05.1716

    Ausweisung bei zweifelhafter Zugehörigkeit zur Gruppe "Ansar al-Islam";

  • VGH Bayern, 24.01.2007 - 4 A 06.52

    Verbot des Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. rechtmäßig - vollständige Urteilsgründe

  • VG Göttingen, 08.01.2013 - 3 A 168/11

    Rechtliche Ausgestaltung einer Ausweisung nach § 54 Nr. 5 a AufenthG wegen

    Darum muss der Ausländer persönlich und konkret eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen (Nds. OVG, Urteil vom 15.09.2009 - 11 LB 487/07 -, juris, Rn 38ff m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 13.01.2009 - 1 C 2.08 -, juris, Rn 24; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2009, aaO., Rn 26, 29ff; ebenso VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 -, juris, Rn 65f; VG Berlin, Urteil vom 12.05.2011 - 14 K 237.09 V -, juris, Rn 32).
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 6 K 853/18

    Anforderungen an den Nachweis der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

    So bereits die früher für das Ausländerrecht zuständige 10. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, Urteil vom 27.07.2011, 10 K 2228/10; ebenso VG Berlin, Urteil vom 12.05.2011, 14 K 237.09 V unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 25.03.2010, 10 BV 09.1784, sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.12.2010, 11 S 2366/10, jeweils zitiert nach juris; ferner Hailbronner, AuslR, Stand: April 2020, § 54 Rdnr. 57 f, sowie GK-AufenthG, Stand: Juni 2020, § 54 Rdnr. 539 ff.
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