Rechtsprechung
FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11 G, F |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Berücksichtigung von die Berufstätigkeit des Steuerpflichtigenden fördernde Aufwendungen für eine Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 12 Nr 1; EStG § 4 Abs 4
Keine Aufteilung von Wohnungsaufwendungen eines Handelsvertreters bei anteiliger betrieblicher Nutzung der Räume - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Lebenshaltungskosten, Arbeitszimmer - Keine Aufteilung von Wohnungsaufwendungen eines Handelsvertreters bei anteiliger betrieblicher Nutzung der Räume
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Auszug aus FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11
Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind (vgl. BFH vom 21.09.2009 - GrS 1/06, BStBl II 2010, 672).Am 21.09.2009 (GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) hat der Große Senat des BFH allerdings in Bezug auf Reisekosten entschieden, dass die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG einer Aufteilung von gemischt veranlassten, aber anhand ihrer beruflichen und privaten Anteile trennbaren Reisekosten nicht entgegenstehe.
Dabei kann dahinstehen, ob die Kosten für Räume, die zur häuslichen Sphäre gehören und sowohl privat als auch betrieblich/beruflich genutzt werden, auch nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 (GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010) noch generell dem Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG unterliegen.
- BFH, 17.02.2016 - X R 32/11
Gemischt genutztes Arbeitszimmer - Ausschluss eines für den Lastentransport …
Auszug aus FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11
Während einige Finanzgerichte eine Aufteilung der Raumkosten bei gemischter Nutzung generell ablehnen mit dem Argument, dass Wohnraumkosten nach dem subjektiven Nettoprinzip schon über die steuerliche Freistellung des Existenzminimums steuerlich berücksichtigt würden und ansonsten eine steuerliche Doppelberücksichtigung eintreten könnte (so z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2011 - 7 K 2005/08, EFG 2011, 1055, rechtskräftig; widersprechend FG Köln, Urteil vom 19.05.2011 - 10 K 4126/09, EFG 2011, 1410, Rev. anhängig unter X R 32/11), lassen andere Finanzgerichte die Abzugsfähigkeit zumindest daran scheitern, dass bei einer gemischten Nutzung einer Fläche kein geeigneter Aufteilungsmaßstab zur Verfügung stehe (so z.B. FG Hamburg, Urteil vom 08.06.2011 - 6 K 121/10, EFG 2011, 2131, rechtskräftig).Die Revision wurde im Hinblick auf die den Anwendungsbereich des § 12 Nr. 1 EStG betreffenden bereits anhängigen Revisionsverfahren (u.a. X R 32/11) nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zwecks Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
- BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01
Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Auszug aus FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11
Häusliches Arbeitszimmer in diesem Sinne ist der Rechtsprechung zufolge ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. verwaltungsorganisatorischer Arbeiten dient (BFH-Urteil vom 19.09.2002 - VI R 70/01, BStBl II 2003, 139).
- FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09
Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar
Auszug aus FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11
Während einige Finanzgerichte eine Aufteilung der Raumkosten bei gemischter Nutzung generell ablehnen mit dem Argument, dass Wohnraumkosten nach dem subjektiven Nettoprinzip schon über die steuerliche Freistellung des Existenzminimums steuerlich berücksichtigt würden und ansonsten eine steuerliche Doppelberücksichtigung eintreten könnte (so z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2011 - 7 K 2005/08, EFG 2011, 1055, rechtskräftig; widersprechend FG Köln, Urteil vom 19.05.2011 - 10 K 4126/09, EFG 2011, 1410, Rev. anhängig unter X R 32/11), lassen andere Finanzgerichte die Abzugsfähigkeit zumindest daran scheitern, dass bei einer gemischten Nutzung einer Fläche kein geeigneter Aufteilungsmaßstab zur Verfügung stehe (so z.B. FG Hamburg, Urteil vom 08.06.2011 - 6 K 121/10, EFG 2011, 2131, rechtskräftig). - BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11
Denn zum einen ist es nach der Rechtsprechung des BFH für die Frage, ob ein Raum als häusliches Arbeitszimmer zu qualifizieren ist, ohne Bedeutung, ob der Raum eine Betriebsstätte i.S.d. § 12 AO darstellt (BFH, Urteil vom 16.10.2002 - XI R 89/00, BStBl II 2003, 185). - BFH, 29.11.2006 - VI R 3/04
Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen …
Auszug aus FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11
Schon der Umstand, dass das Arbeitszimmer als Durchgangszimmer zu mehreren Privaträumen diente, oder der Umstand, dass der Arbeitsraum vom angrenzenden Wohnzimmer aus durch einen offenen Durchgang ohne Türabschluss betreten werden konnte und dadurch nicht gewährleistet war, dass das Arbeitszimmer getrennt vom Wohnraum hätte genutzt werden können, konnten ausreichen, um eine schädliche private Mitbenutzung anzunehmen, mit der Folge, dass die Aufwendungen wegen des Abzugs- und Aufteilungsverbots des § 12 Nr. 1 EStG nicht zum Abzug zuzulassen waren (vgl. BFH, Urteile vom 06.12.1991 - VI R 101/87, BStBl II 1992, 304 m.w.N.;… vom 19.05.1995 - VI R 3/95, BFH/NV 1995, 880;… vom 16.08.2005 - VI B 8/05, BFH/NV 2005, 2006; vom 29.11.2006 - VI R 3/04, BStBl II 2007, 308). - BFH, 10.10.2012 - VIII R 44/10
Arbeitszimmer einer Musikerin - Gegenstand des Verfahrens bei Änderung des …
Auszug aus FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11
Aus diesem Grund können z.B. die Kosten für ein Warenlager oder für eine als Behandlungsraum ausgestattete und über einen separaten Eingang für Patienten leicht zugängliche Notfallpraxis in unbeschränkter Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sein (vgl. BFH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII R 44/10, BFH/NV 2013, 359 m.w.N.). - BFH, 09.11.2006 - IV R 2/06
Häusliches Arbeitszimmer - mehrere Räume
Auszug aus FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11
Sie sind jedoch u.a. dann zu bejahen, wenn das Büro auch von dritten, nicht familienangehörigen und auch nicht haushaltszugehörigen Personen genutzt wird (vgl. BFH, Urteil vom 09.11.2006 - IV R 2/06, BFH/NV 2007, 677 m.w.N.). - BFH, 06.12.1991 - VI R 101/87
Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom …
Auszug aus FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11
Schon der Umstand, dass das Arbeitszimmer als Durchgangszimmer zu mehreren Privaträumen diente, oder der Umstand, dass der Arbeitsraum vom angrenzenden Wohnzimmer aus durch einen offenen Durchgang ohne Türabschluss betreten werden konnte und dadurch nicht gewährleistet war, dass das Arbeitszimmer getrennt vom Wohnraum hätte genutzt werden können, konnten ausreichen, um eine schädliche private Mitbenutzung anzunehmen, mit der Folge, dass die Aufwendungen wegen des Abzugs- und Aufteilungsverbots des § 12 Nr. 1 EStG nicht zum Abzug zuzulassen waren (vgl. BFH, Urteile vom 06.12.1991 - VI R 101/87, BStBl II 1992, 304 m.w.N.;… vom 19.05.1995 - VI R 3/95, BFH/NV 1995, 880;… vom 16.08.2005 - VI B 8/05, BFH/NV 2005, 2006; vom 29.11.2006 - VI R 3/04, BStBl II 2007, 308). - FG Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 7 K 2005/08
Kein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem …
Auszug aus FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11
Während einige Finanzgerichte eine Aufteilung der Raumkosten bei gemischter Nutzung generell ablehnen mit dem Argument, dass Wohnraumkosten nach dem subjektiven Nettoprinzip schon über die steuerliche Freistellung des Existenzminimums steuerlich berücksichtigt würden und ansonsten eine steuerliche Doppelberücksichtigung eintreten könnte (so z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2011 - 7 K 2005/08, EFG 2011, 1055, rechtskräftig; widersprechend FG Köln, Urteil vom 19.05.2011 - 10 K 4126/09, EFG 2011, 1410, Rev. anhängig unter X R 32/11), lassen andere Finanzgerichte die Abzugsfähigkeit zumindest daran scheitern, dass bei einer gemischten Nutzung einer Fläche kein geeigneter Aufteilungsmaßstab zur Verfügung stehe (so z.B. FG Hamburg, Urteil vom 08.06.2011 - 6 K 121/10, EFG 2011, 2131, rechtskräftig). - BFH, 16.08.2005 - VI B 8/05
Galerie kein häusliches Arbeitszimmer
- FG Hamburg, 08.06.2011 - 6 K 121/10
Aufwendungen für gemischtgenutzten Raum
- BFH, 19.05.1995 - VI R 3/95
Offener Raum kein häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14
Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …
Gegen eine Aufteilung haben sich ausgesprochen: das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2010 2 K 2331/09 (EFG 2011, 1961, Rev. III R 62/11); das FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Februar 2011 7 K 2005/08 (EFG 2011, 1055); das FG München, Urteil vom 31. Mai 2011 13 K 2979/10 (EFG 2012, 1825, Rev. VIII R 24/12); das FG Hamburg, Urteil vom 8. Juni 2011 6 K 121/10 (EFG 2011, 2131); das Sächsische FG, Urteil vom 11. Januar 2012 2 K 1854/11 (EFG 2012, 1125); das FG Düsseldorf, Urteil vom 1. Februar 2012 7 K 87/11 E (EFG 2012, 1830, Rev. VIII R 10/12); das Sächsische FG, Urteil vom 24. Mai 2012 1 K 1474/10 (juris, Rev. X R 18/12); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2012 3 K 1740/10 (EFG 2013, 113, Rev. VI R 68/12); das FG Münster, Urteil vom 26. April 2013 14 K 3871/11 G, F (juris); das FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013 10 K 734/11 E (EFG 2013, 1023, Rev. X R 26/13); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2013 2 K 2225/11 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2015, 641, Rev. VIII R 22/14).