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   FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02   

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https://dejure.org/2003,5362
FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02 (https://dejure.org/2003,5362)
FG Köln, Entscheidung vom 27.06.2003 - 14 K 6718/02 (https://dejure.org/2003,5362)
FG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 14 K 6718/02 (https://dejure.org/2003,5362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist für die Veräußerung von Grundstücken; Vorliegen einer Rechtsfolgenlage, in der ein Steuerpflichtiger ein Grundstück steuerfrei veräußern kann; Wahrung des Rückwirkungsverbots bei Verlängerung einer ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Das Vertrauen in gleichbleibender Rechtslage in der Zukunft ist nicht schützenswert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2001 - 9 K 474/00

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
    In Fällen in denen zum Zeitpunkt des Ablaufs der zweijährigen Spekulationsfrist die Änderung des § 23 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001 bereits beschlossen gewesen sei, mithin am 24.3.1999, bestünden gerade keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis auf FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2001 9 K 474/00, EFG 2001, 1386).

    Die Änderung der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG von zwei auf zehn Jahre begegnet zumindest in den Fällen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, in denen der Steuerpflichtige zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsfolgenlage vorgefunden hat, zu der er das Grundstück hätte steuerfrei veräußern können (so auch FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 21. Juni 2001 9 K 474/00, EFG 2001, 1386).

    Zu diesem Zeitpunkt bestand daher zu Gunsten des dortigen Steuerpflichtigen die Rechtsfolgenlage der Steuerentstrickung, deren Beseitigung durch einen Akt des Gesetzgebers möglicherweise Verfassungsrecht entgegensteht (vgl. auch FG Baden-Württemberg, EFG 2001, 1386).

    Dem Gesetzgeber steht es mangels "Steuerentstrickung" im Streitfall von Verfassungs wegen frei, eine bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Zukunft zu ändern (vgl. FG Baden-Württemberg, EFG 2001, 1386).

  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
    Diesbezüglich habe der Bundesfinanzhof (BFH) schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahren geäußert (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 5. März 2001, IX B 90/00, BFHE 195, 205, BStBl II 2000, 405).

    Soweit sich die Kläger auf den Beschluss des BFH vom 5. März 2001 (IX B 90/00, BFHE 195, 205, BStBl II 2001, 405, DB 2001, 622) berufen sind die Sachverhalte nicht vergleichbar.

    Ein voller Schutz zugunsten des Fortbestandes der bisherigen Gesetzeslage könnte den dem Gemeinwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber den Einzelinteressen lähmen und das Gemeinwohl gefährden; dies würde den Widerstreit zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Blick auf den Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1987 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, 348; BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983, BFH-Beschluss, BFHE 195, 205; BStBl II 2001, 405).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
    Ebenso verhielt es sich in dem Streitfall der dem Vorlagebeschluss des 13. Senats des Finanzgerichts Köln zu Grunde lag (dazu Finanzgericht Köln, Vorlagebeschluss vom 25. Juli 2002 13 K 460/01, Az. des BVerfG: 2 BvL 14/02 mit Anm. von Schaumburg, EFG 2002, 1236).

    Der Senat hält auch nicht eine Aussetzung des Verfahrens gem. § 74 FGO im Hinblick auf das beim BVerfG 2 BvL 14/02 anhängige Verfahren für geboten, da das Verfahren einen anders gelagerten Sachverhalt betrifft, in dem die Veräußerung bereits vor Beschluss der Änderung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG a. F. erfolgte und zudem das veräußerte Objekt bereits vor der Gesetzesänderung "steuerentstrickt" war.

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spricht in diesem Zusammenhang davon, dass die "betroffene Rechtspositionen nachträglich im Ganzen entwertet wird" (vgl. BVerfGE 11, 139, 146; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; 25, 142, 154; 25, 269, 290; 30, 392, 402).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
    Ein voller Schutz zugunsten des Fortbestandes der bisherigen Gesetzeslage könnte den dem Gemeinwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber den Einzelinteressen lähmen und das Gemeinwohl gefährden; dies würde den Widerstreit zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Blick auf den Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1987 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, 348; BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983, BFH-Beschluss, BFHE 195, 205; BStBl II 2001, 405).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
    Verfassungsrechlich bedenklich ist daher nicht die Rückwirkung der Gesetze an sich (vgl. BVerfGE 2, 237, 265f.) und der rückwirkende Austausch der Grundlage für eine bestehende Rechtslage, sondern die rückwirkende Veränderung im Sinne einer Verschlechterung der Rechtsfolgenseite, in der Rechtsprechung des 2. Senates des BVerfG als "Rechtsfolgenlage" (vgl. BVerfGE 72, 200, 244) bezeichnet.
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
    Entscheide sich der Steuerpflichtige wegen eines vom Gesetzgeber als Subvention angebotenen steuerlichen Vorteils für ein bestimmtes wirtschafltiches Verhalten, das er ohne den steuerlichen Anreiz so nicht gewählt hätte und nimmt der Gesetzgeber die Verschonungssubvention für die in der Vergangenheit begründete Disposition des Steuerpflichtigen zurück, könne darin eine Verletzung verfassungsmäßig geschützter Interessen liegen (Hinweis auf BVerfG-Beschluss, BVerfGE 97, 67, 80).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spricht in diesem Zusammenhang davon, dass die "betroffene Rechtspositionen nachträglich im Ganzen entwertet wird" (vgl. BVerfGE 11, 139, 146; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; 25, 142, 154; 25, 269, 290; 30, 392, 402).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spricht in diesem Zusammenhang davon, dass die "betroffene Rechtspositionen nachträglich im Ganzen entwertet wird" (vgl. BVerfGE 11, 139, 146; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; 25, 142, 154; 25, 269, 290; 30, 392, 402).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
    Verfassungsrechlich bedenklich ist daher nicht die Rückwirkung der Gesetze an sich (vgl. BVerfGE 2, 237, 265f.) und der rückwirkende Austausch der Grundlage für eine bestehende Rechtslage, sondern die rückwirkende Veränderung im Sinne einer Verschlechterung der Rechtsfolgenseite, in der Rechtsprechung des 2. Senates des BVerfG als "Rechtsfolgenlage" (vgl. BVerfGE 72, 200, 244) bezeichnet.
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

  • BFH, 14.05.1992 - V R 79/87

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG

  • FG Köln, 25.07.2002 - 13 K 460/01

    Verfassungswidrige Rückwirkung der Verlängerung der Spekulationsfristen

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Andere Finanzgerichte gehen dagegen insoweit von einer verfassungsrechtlich zulässigen Rückwirkung aus, da in derartigen Fällen eine gesicherte Rechtsposition des Steuerpflichtigen im Sinne einer "Steuerentstrickung" des Grundstücks zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung noch nicht eingetreten sei; dann stehe es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, die Frist zu verlängern (Urteile des FG Münster vom 26. Juni 2002 10 K 5353/01, EFG 2002, 1177 f.; FG Baden-Württemberg vom 21. Juni 2001 9 K 474/00, EFG 2001, 1386 f.; FG Köln vom 27. Juni 2003 14 K 6718/02, n.v., Aktenzeichen des BFH: IX B 116/03).
  • FG Köln, 24.08.2005 - 14 K 6187/04

    Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte i.d.F. des StEntlG

    Derjenige, bei dem eine günstige Steuerrechtslage nach dem bisher geltenden Recht bereits eingetreten war, verdient einen höheren Vertrauensschutz als derjenige, der diese günstige Rechtswirkung erst für die Zukunft erwartet (BFH-Vorlagebeschluss vom 16.12.2003 a.a.O.; BVerfG-Beschluss vom 14.10.1970, 1 BvR 753/68 und 695, 696/70, BVerfGE 29, 245, 259; BFH-Beschluss vom 16.12.2003 a.a.O.; Senatsurteil vom 27.6.2003 14 K 6718/02).
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