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   FG Münster, 11.02.2011 - 14 K 787/09 E   

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https://dejure.org/2011,9077
FG Münster, 11.02.2011 - 14 K 787/09 E (https://dejure.org/2011,9077)
FG Münster, Entscheidung vom 11.02.2011 - 14 K 787/09 E (https://dejure.org/2011,9077)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 14 K 787/09 E (https://dejure.org/2011,9077)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags nebst Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag i.R.d. Besteuerung der Versorgungsbezüge; Altersgrenze für die Gewährung des Versorgungsfreibetrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 2
    Altersgrenze für Versorgungsfreibetrag verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Altersgrenze für Versorgungsfreibetrag verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Einkommensteuer - Volle Steuerpflicht für private Versorgungsbezüge vor Vollendung des 63. Lebensjahres

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerpflicht für private Versorgungsbezüge vor Vollendung des 63. Lebensjahres

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Steuerpflicht für Versorgungsbezüge vor Vollendung des 63. Lebensjahres

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer: Volle Steuerpflicht für private Versorgungsbezüge vor Vollendung des 63. Lebensjahres

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Versorgungsfreibetrag vor Vollendung des 63. Lebensjahr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 869
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2011 - 14 K 787/09
    Die seit dem Jahr 2005 geltende gesetzliche Neuregelung genüge der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 6. März 2002, 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618), die Alterseinkünfte der Beamten und der Rentner der privaten Wirtschaft einheitlich zu besteuern, nicht.

    Er hat damit der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73) formulierten Verpflichtung zur Schaffung einer verfassungsmäßigen Neuregelung der Besteuerung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen und Sozialversicherungsrenten entsprochen (vgl. z. B. auch BFH Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl II 2009, 710).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2011 - 14 K 787/09
    Er hat damit der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73) formulierten Verpflichtung zur Schaffung einer verfassungsmäßigen Neuregelung der Besteuerung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen und Sozialversicherungsrenten entsprochen (vgl. z. B. auch BFH Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl II 2009, 710).
  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2011 - 14 K 787/09
    Dieser weitere gesetzgeberische Entscheidungsspielraum ist durch die Abwägung zwischen den Erfordernissen folgerichtiger Ausrichtung der Einkommensbesteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und den Notwendigkeiten einfacher, praktikabler und gesamtwirtschaftlich tragfähiger Lösungen gekennzeichnet (z. B. BFH Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BFH, 12.02.2009 - VI R 50/07

    Versorgungsbezüge bei unwiderruflicher Freistellung vom Dienst bis zur Versetzung

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2011 - 14 K 787/09
    Demgegenüber genössen Beamte, die aufgrund der sog. "58-er Regelung" aus dem Dienst ausschieden, den Versorgungsfreibetrag, da das Vorruhestandsgeld ein gleichartiger Bezug im Sinne des § 19 Abs. 2 EStG sei (BFH Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 50/07).
  • BFH, 12.09.2007 - VI B 45/07

    Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen; Anforderungen an die

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2011 - 14 K 787/09
    Denn die Gewährung von Versorgungsbezügen knüpft hinsichtlich der Altersgrenze an beamtenrechtliche Regelungen, u.a. die Antragsaltersgrenze von 63 Jahren an, so dass es in der steuerlichen Regelung des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG keiner Altersgrenze bedurfte (vgl. BFH Beschluss vom 12. September 2007 VI B 45/07, BFH/NV 2008, 60 - allerdings noch zu der bis zum 31. Dezember 2004 geltende Regelung).
  • BFH, 07.02.2013 - VI R 12/11

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leistungen zur Altersversorgung aufgrund

    Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 869 veröffentlichten Gründen ab.
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