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   LAG Düsseldorf, 05.03.2012 - 14 Sa 1377/11   

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LAG Düsseldorf, 05.03.2012 - 14 Sa 1377/11 (https://dejure.org/2012,5557)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2012 - 14 Sa 1377/11 (https://dejure.org/2012,5557)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2012 - 14 Sa 1377/11 (https://dejure.org/2012,5557)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines tariflich unkündbaren Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung; Prognoseentscheidung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 626 BGB
    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines tariflich unkündbaren Arbeitnehmers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung; Prognoseentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05

    Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2012 - 14 Sa 1377/11
    Soweit der Tarifvertrag nur noch die Kündigung aus wichtigem Grund zulässt, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien diesen Begriff im Sinne des Gesetzes gebraucht und verstanden haben (BAG v. 18.01.2001, 2 AZR 616/99, Rz. 77, BAG v. 12.01.2006, 2 AZR 242/05, Rz. 24).

    Allerdings sind strenge Maßstäbe anzulegen, sodass nur in begrenzten Ausnahmefällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einem erkrankten Arbeitnehmer für den Arbeitgeber unzumutbar i.S. des § 626 Abs. 1 BGB sein kann (BAG v. 12.01.2006 a.a.O.).

    Eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einem erkrankten Arbeitnehmer kommt insbesondere in Betracht, wenn ein sinnentleertes Arbeitsverhältnis besteht, bei dem erhebliche Entgeltfortzahlungskosten für den Arbeitgeber entstehen und der Arbeitgeber bis zum Ruhestand keine nennenswerten Arbeitsleistung mehr zu erwarten hat (LAG Köln 04.09.2002, 7 Sa 415/02,NZA-RR 2003, 360; BAG v. 12.01.2006, 2 AZR 242/05, AP § 626 BGB Krankheit Nr. 13).

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2012 - 14 Sa 1377/11
    In der ersten Stufe, ob eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt, in der zweiten, ob eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen gegeben ist und in der dritten eine Interessenabwägung, dass die betriebliche Beeinträchtigung zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führt (BAG v. 29.04.1999, 2 AZR 431/98).

    Bei der Beurteilung einer krankheitsbedingten Kündigung ist allein auf den Kündigungszeitpunkt abzustellen (BAG v. 29.04.1999, 2 AZR 431/98 = AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969).

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99

    Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2012 - 14 Sa 1377/11
    Soweit der Tarifvertrag nur noch die Kündigung aus wichtigem Grund zulässt, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien diesen Begriff im Sinne des Gesetzes gebraucht und verstanden haben (BAG v. 18.01.2001, 2 AZR 616/99, Rz. 77, BAG v. 12.01.2006, 2 AZR 242/05, Rz. 24).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 7 Sa 506/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit bei tariflicher Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2012 - 14 Sa 1377/11
    Es bedarf bei der außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung auf allen drei Prüfungsebenen eines verschärften Maßstabes, um den hohen Anforderungen Rechnung zu tragen, die an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz v. 26.05.2011, 7 Sa 506/09, zitiert nach Juris).
  • LAG Köln, 04.09.2002 - 7 Sa 415/02

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung; unkündbarer Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2012 - 14 Sa 1377/11
    Eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einem erkrankten Arbeitnehmer kommt insbesondere in Betracht, wenn ein sinnentleertes Arbeitsverhältnis besteht, bei dem erhebliche Entgeltfortzahlungskosten für den Arbeitgeber entstehen und der Arbeitgeber bis zum Ruhestand keine nennenswerten Arbeitsleistung mehr zu erwarten hat (LAG Köln 04.09.2002, 7 Sa 415/02,NZA-RR 2003, 360; BAG v. 12.01.2006, 2 AZR 242/05, AP § 626 BGB Krankheit Nr. 13).
  • VG Düsseldorf, 04.05.2012 - 13 K 6422/11

    Zustimmung Kündigung Arbeitsverhältnis Schwerbehinderung Schwerbehinderter

    Mit Urteil vom 5. März 2012, Az.: 14 Sa 1377/11, hat das Landesarbeitsgericht E das Urteil des Arbeitsgerichts auf die Berufung der Klägerin hin abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die außerordentliche Kündigung vom 20. Februar 2011 nicht beendet worden ist.
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