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   OLG Celle, 08.01.2004 - 14 U 100/03   

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https://dejure.org/2004,3335
OLG Celle, 08.01.2004 - 14 U 100/03 (https://dejure.org/2004,3335)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.01.2004 - 14 U 100/03 (https://dejure.org/2004,3335)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 14 U 100/03 (https://dejure.org/2004,3335)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsentschädigung für ein Wohnmobil

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB; § 528 ZPO
    Nutzungsentschädigung für unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils; Nutzung des Wohnwagens statt eines Personenkraftwagens; Geltung des Verschlechterungsverbots

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsentschädigung für unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils; Nutzung des Wohnwagens statt eines Personenkraftwagens; Geltung des Verschlechterungsverbots

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines Wohnmobils

  • Judicialis

    BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Anspruch auf Nutzungsentschädigung für unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 598
  • NJW-RR 2004, 598 (Volltext mit red. LS)
  • NZV 2004, 471
  • NZV 2004, 471 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2004 - 14 U 100/03
    Die Frage, ob überhaupt für den unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, ist streitig: verneinend BGH, VersR 1983, S. 298 f. (allerdings für einen Wohnwagen); OLG Hamm, VersR 1990, S. 864; bejahend und dabei auf den Unterschied Wohnwagen/Wohnmobil abstellend: OLG Düsseldorf, VersR 2001, S. 208 f. Anders als das Landgericht, das von der Erstattungsfähigkeit ausgegangen ist, schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm an, wonach für ein Wohnmobil nur insoweit eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, als der Geschädigte es statt eines PKW nutzt.
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99

    Nutzungsausfall-Ersatz bei Ausfall eines Wohnmobils

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2004 - 14 U 100/03
    Die Frage, ob überhaupt für den unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, ist streitig: verneinend BGH, VersR 1983, S. 298 f. (allerdings für einen Wohnwagen); OLG Hamm, VersR 1990, S. 864; bejahend und dabei auf den Unterschied Wohnwagen/Wohnmobil abstellend: OLG Düsseldorf, VersR 2001, S. 208 f. Anders als das Landgericht, das von der Erstattungsfähigkeit ausgegangen ist, schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm an, wonach für ein Wohnmobil nur insoweit eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, als der Geschädigte es statt eines PKW nutzt.
  • OLG Hamm, 26.01.1989 - 6 U 253/88

    Für Wohnmobile kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn diese

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2004 - 14 U 100/03
    Die Frage, ob überhaupt für den unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, ist streitig: verneinend BGH, VersR 1983, S. 298 f. (allerdings für einen Wohnwagen); OLG Hamm, VersR 1990, S. 864; bejahend und dabei auf den Unterschied Wohnwagen/Wohnmobil abstellend: OLG Düsseldorf, VersR 2001, S. 208 f. Anders als das Landgericht, das von der Erstattungsfähigkeit ausgegangen ist, schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm an, wonach für ein Wohnmobil nur insoweit eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, als der Geschädigte es statt eines PKW nutzt.
  • OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 1 U 224/06

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Entschädigung wegen Nutzungsausfalls eines

    Diese Voraussetzungen sind bei einem Wohnmobil, das - seiner typischen Bestimmung gemäß - ausschließlich als Mittel der Freizeitgestaltung dient, nicht gegeben; eine abstrakt berechnete Nutzungsausfallentschädigung kommt nur dann und nur insoweit in Betracht, als der Geschädigte das Wohnmobil atypisch auch wie einen PKW nutzt, beispielsweise für Fahrten zur Arbeitsstätte oder für alltägliche Besorgungen, weil ihm hierfür kein weiterer PKW zur Verfügung steht (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 864; OLG Celle NJW-RR 2004, 598; LG Kiel VersR 1988, 47; AG Sinzig NZV 1989, 77; für einen Wohnwagen BGHZ 86, 128, 133).
  • LG Frankfurt/Main, 25.04.2019 - 1 S 283/18

    Wird ein Wohnmobil auch für den alltäglichen Gebrauch genutzt, ist im Fall seiner

    Nachvollziehbar hat das Amtsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Celle vom 8.1.2004, 14 U 100/03 (zitiert nach Juris) berücksichtigt, dass das Wohnmobil für den täglichen Gebrauch eher unkomfortabel, unhandlich und unpraktisch ist.
  • AG Nürnberg, 11.03.2009 - 21 C 299/09
    Dieser hypothetische Nutzungswille entfällt nicht bereits deshalb, weil sich die Geschädigte letztlich kein Ersatzfahrzeug angeschafft hat (s. NZV 04, 471).
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