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   OLG Hamburg, 23.03.2011 - 14 U 160/10   

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https://dejure.org/2011,41719
OLG Hamburg, 23.03.2011 - 14 U 160/10 (https://dejure.org/2011,41719)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.2011 - 14 U 160/10 (https://dejure.org/2011,41719)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 2011 - 14 U 160/10 (https://dejure.org/2011,41719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des äußeren Bildes der Fahrzeugentwendung durch Vernehmung des Versicherungsnehmers

  • Justiz Hamburg

    § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst b AKB, § 141 ZPO, § 286 ZPO
    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des äußeren Bildes der Fahrzeugentwendung durch Vernehmung des Versicherungsnehmers

  • verkehrslexikon.de

    Zum Nachweis des äußeren Bildes der Fahrzeugentwendung durch Vernehmung des Versicherungsnehmers

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachweis des äußeren Bildes der Fahrzeugentwendung durch Vernehmung des Versicherungsnehmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Düsseldorf, 27.01.2016 - 9 O 149/14

    Darlegungs- und Beweislast bei Diebstahl eines Kfz im Rahmen der Inanspruchnahme

    Es ist nicht ersichtlich, wie ein Versicherungsnehmer unter diesen Umständen den Minimalsachverhalt für die Annahme eines Diebstahls durch eigene Angaben soll führen können (offen lassend: OLG Hamburg, Urteil vom 23.03.2011 - 14 U 160/10, BeckRS 2011, 26699).

    Soweit der Versicherungsnehmer sich zum Beweis dieser Tatsachen auf Zeugenaussagen stützt, bleibt er beweisfällig, wenn die dazu vernommenen Zeugen nach dem persönlichen Eindruck des Tatrichters unglaubwürdig sind (OLG Hamburg, Urteil vom 23.03.2011 - 14 U 160/10, BeckRS 2011, 26699).

  • OLG Brandenburg, 24.06.2015 - 11 U 10/15

    Kfz-Kaskoversicherung: Erschütterung der Redlichkeitsvermutung zu Gunsten des

    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der Versicherungsnehmer glaubwürdig erscheint (vergl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2002, Az.: IV ZR 263/00; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. März 2011, Az.: 14 U 160/10, zitiert nach Juris).
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