Rechtsprechung
OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund wegen angeblicher Kommunikationsprobleme mit dem Bauherrn
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund wegen angeblicher Kommunikationsprobleme mit dem Bauherrn
- rechtsportal.de
HOAI § 10
Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund wegen angeblicher Kommunikationsprobleme mit dem Bauherrn - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Architekt muss sich nach "freier" Kündigung nicht um öffentliche Aufträge bemühen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigungsgrund: fehlende ständige Erreichbarkeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bloße Kommunikationsprobleme berechtigen nicht zur fristlosen Kündigung eines Architektenvertrages
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Kündigung des Architektenvertrags wegen Kommunikationsproblemen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bloße Kommunikationsprobleme berechtigen nicht zur fristlosen Kündigung eines Architektenvertrages
- baunetz.de (Kurzinformation)
Ständige Erreichbarkeit nicht geschuldet!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HOAI § 10
Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund wegen angeblicher Kommunikationsprobleme mit dem Bauherrn
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt muss für den Bauherrn nicht permanent erreichbar sein! (IBR 2015, 204)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vergütung nach freier Kündigung: Was muss der Architekt zu Ersatzaufträgen vortragen? (IBR 2015, 205)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 27.09.2013 - 14 O 124/09
- OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
- BGH, 04.02.2015 - VII ZR 237/14
- BGH, 05.02.2015 - VII ZR 237/14
Papierfundstellen
- BauR 2015, 1356
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.12.2000 - VII ZR 467/99
Beweislast bei Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung eines Pauschalpreisvertrages
Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
Für ersparte Aufwendungen trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 467/99 -, juris).Auch dafür, dass der Architekt durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft Einnahmen erzielt habe oder deren böswilliges Unterlassen gemäß § 649 Satz 2 BGB, trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 467/99 -, juris).
- OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 23 U 199/98
Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
Dies ist aber nur bei besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen der Fall, weil sich lediglich in diesen Fällen dem Auftragnehmer die vertragsgefährdende Wirkung seines Verhaltens von selbst aufdrängen muss und ein bereits eingetretener irreparabler Vertrauensverlust durch irgendwelche Vorhalte nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2001 - 23 U 199/98 -, juris).Die bloße Behauptung eines solchen Vertrauensverlusts genügt jedoch zur Annahme eines wichtigen Grundes nicht; entscheidend ist vielmehr, dass dieser Verlust in dem Verhalten des Architekten eine tatsächliche Grundlage haben muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2001 - 23 U 199/98 -, juris).
- BGH, 10.05.1990 - VII ZR 45/89
Architektenvertrag; Kündigung; Vereinbarte Vergütung; Darlegungslast; Beweislast
Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen eines diesen Anforderungen entsprechenden Kündigungsgrundes trägt der Auftraggeber (BGH NJW-RR 1990, 1109).
- OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 23 U 102/12
Fristlose Kündigung des Architektenvertrages durch den Auftraggeber
Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
Es reichen auch mehrere, im Einzelfall nicht schwerwiegende Verstöße gegen Vertragspflichten aus, die in ihrer Fülle bzw. Gesamtschau zu einer derart erheblichen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses geführt haben, dass dem Auftraggeber ein Festhalten am Architektenvertrag nicht mehr zumutbar ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2013, - 23 U 102/12 -, juris). - BGH, 02.09.1999 - VII ZR 225/98
Besondere Vertrauenesstellung bei Projektsteuerungsvertrag
Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
Dabei sind zur Beurteilung der konkreten vertraglichen Situation das Interesse des einen Vertragspartners an der Lösung vom Vertrage und das des anderen an dessen Weiterbestand umfassend gegeneinander abzuwägen (BGH, Urteil vom 02. September 1999 - VII ZR 225/98 -, juris). - OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrages; Haftung des Architekten …
Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
Lediglich dann, wenn aufgrund der tatsächlichen Umstände berechtigt eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses wegen fehlender Kooperation des Architekten anzunehmen ist, ist für eine Fristsetzung kein Raum (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 08. März 2007 - 5 U 877/06 -, juris). - OLG Rostock, 02.05.2007 - 2 U 54/03
Honoraranspruch nach freier Kündigung eines Architektenvertrages: Anforderungen …
Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
Es ist nicht ersichtlich, was die Klägerin anderes vorbringen kann, wenn sie mangels Nachfrage an Architektenleistungen Füllaufträge nicht erlangt hat (vgl. auch OLG Rostock, Urteil vom 02. Mai 2007 - 2 U 54/03 -, juris). - OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 23 U 251/93
Voraussetzungen der Kündigung aus wichtigem Grund wegen schwerer …
Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
Eine Lösung des Auftraggebers vom Vertrag ist vielmehr im Allgemeinen erst zulässig, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich auf die Folgen einer weiteren Nichterfüllung des Vertrages hingewiesen worden ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juli 1994 - 23 U 251/93 -, juris).
- BGH, 04.02.2015 - VII ZR 237/14 OLG Celle - Az. 14 U 169/13 vom 24.09.2014;.