Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47562
OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13 (https://dejure.org/2014,47562)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2014 - 14 U 169/13 (https://dejure.org/2014,47562)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2014 - 14 U 169/13 (https://dejure.org/2014,47562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,47562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund wegen angeblicher Kommunikationsprobleme mit dem Bauherrn

  • rechtsportal.de

    HOAI § 10
    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund wegen angeblicher Kommunikationsprobleme mit dem Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt muss sich nach "freier" Kündigung nicht um öffentliche Aufträge bemühen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsgrund: fehlende ständige Erreichbarkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bloße Kommunikationsprobleme berechtigen nicht zur fristlosen Kündigung eines Architektenvertrages

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kündigung des Architektenvertrags wegen Kommunikationsproblemen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bloße Kommunikationsprobleme berechtigen nicht zur fristlosen Kündigung eines Architektenvertrages

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Ständige Erreichbarkeit nicht geschuldet!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI § 10
    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund wegen angeblicher Kommunikationsprobleme mit dem Bauherrn

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss für den Bauherrn nicht permanent erreichbar sein! (IBR 2015, 204)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung nach freier Kündigung: Was muss der Architekt zu Ersatzaufträgen vortragen? (IBR 2015, 205)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 467/99

    Beweislast bei Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
    Für ersparte Aufwendungen trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 467/99 -, juris).

    Auch dafür, dass der Architekt durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft Einnahmen erzielt habe oder deren böswilliges Unterlassen gemäß § 649 Satz 2 BGB, trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 467/99 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 23 U 199/98

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
    Dies ist aber nur bei besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen der Fall, weil sich lediglich in diesen Fällen dem Auftragnehmer die vertragsgefährdende Wirkung seines Verhaltens von selbst aufdrängen muss und ein bereits eingetretener irreparabler Vertrauensverlust durch irgendwelche Vorhalte nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2001 - 23 U 199/98 -, juris).

    Die bloße Behauptung eines solchen Vertrauensverlusts genügt jedoch zur Annahme eines wichtigen Grundes nicht; entscheidend ist vielmehr, dass dieser Verlust in dem Verhalten des Architekten eine tatsächliche Grundlage haben muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2001 - 23 U 199/98 -, juris).

  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 45/89

    Architektenvertrag; Kündigung; Vereinbarte Vergütung; Darlegungslast; Beweislast

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen eines diesen Anforderungen entsprechenden Kündigungsgrundes trägt der Auftraggeber (BGH NJW-RR 1990, 1109).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 23 U 102/12

    Fristlose Kündigung des Architektenvertrages durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
    Es reichen auch mehrere, im Einzelfall nicht schwerwiegende Verstöße gegen Vertragspflichten aus, die in ihrer Fülle bzw. Gesamtschau zu einer derart erheblichen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses geführt haben, dass dem Auftraggeber ein Festhalten am Architektenvertrag nicht mehr zumutbar ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2013, - 23 U 102/12 -, juris).
  • BGH, 02.09.1999 - VII ZR 225/98

    Besondere Vertrauenesstellung bei Projektsteuerungsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
    Dabei sind zur Beurteilung der konkreten vertraglichen Situation das Interesse des einen Vertragspartners an der Lösung vom Vertrage und das des anderen an dessen Weiterbestand umfassend gegeneinander abzuwägen (BGH, Urteil vom 02. September 1999 - VII ZR 225/98 -, juris).
  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06

    Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrages; Haftung des Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
    Lediglich dann, wenn aufgrund der tatsächlichen Umstände berechtigt eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses wegen fehlender Kooperation des Architekten anzunehmen ist, ist für eine Fristsetzung kein Raum (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 08. März 2007 - 5 U 877/06 -, juris).
  • OLG Rostock, 02.05.2007 - 2 U 54/03

    Honoraranspruch nach freier Kündigung eines Architektenvertrages: Anforderungen

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
    Es ist nicht ersichtlich, was die Klägerin anderes vorbringen kann, wenn sie mangels Nachfrage an Architektenleistungen Füllaufträge nicht erlangt hat (vgl. auch OLG Rostock, Urteil vom 02. Mai 2007 - 2 U 54/03 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 23 U 251/93

    Voraussetzungen der Kündigung aus wichtigem Grund wegen schwerer

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
    Eine Lösung des Auftraggebers vom Vertrag ist vielmehr im Allgemeinen erst zulässig, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich auf die Folgen einer weiteren Nichterfüllung des Vertrages hingewiesen worden ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juli 1994 - 23 U 251/93 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht