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   OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09   

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https://dejure.org/2009,35907
OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09 (https://dejure.org/2009,35907)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.09.2009 - 14 U 17/09 (https://dejure.org/2009,35907)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. September 2009 - 14 U 17/09 (https://dejure.org/2009,35907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Gefährdungshaftung eines Mähdreschers als selbstfahrende Arbeitsmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem Mähdrescher

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 29.07.1998 - 20 U 3498/98
    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09
    Zu Recht wird deshalb - auch in Fällen des § 8 StVG - von der Rechtsprechung das Mitverschulden desjenigen höher bewertet, der eine öffentliche Straße mit einem langsamen und schwerfälligen Gefährt nutzt, und ihm eine gesteigerte Sorgfaltspflicht auferlegt (OLG München NJW-RR 1999, 909 - juris Rn. 9 - OLG Düsseldorf VersR 1996, 1386 - Gründe 4. m. w. N.).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 156/96

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Fahrzeugs zur Anwendung der

    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09
    Der BGH hat seine diesbezügliche frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (BGHZ 136, 69; BGH, NZV 1997, 511; OLG Saarbrücken, NZV 2006, 418 - juris-Rdnr. 18).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2005 - 4 U 386/04

    Amtshaftung: Bei Mäharbeiten entstandene Schäden an einem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09
    Der BGH hat seine diesbezügliche frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (BGHZ 136, 69; BGH, NZV 1997, 511; OLG Saarbrücken, NZV 2006, 418 - juris-Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.1995 - 15 U 83/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem auf die Landstraße

    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09
    Zu Recht wird deshalb - auch in Fällen des § 8 StVG - von der Rechtsprechung das Mitverschulden desjenigen höher bewertet, der eine öffentliche Straße mit einem langsamen und schwerfälligen Gefährt nutzt, und ihm eine gesteigerte Sorgfaltspflicht auferlegt (OLG München NJW-RR 1999, 909 - juris Rn. 9 - OLG Düsseldorf VersR 1996, 1386 - Gründe 4. m. w. N.).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95

    Tragweite des Rechtsfahrgebots

    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09
    Dementsprechend hängt es von der Örtlichkeit, der Fahrbahnart und -beschaffenheit, der Fahrgeschwindigkeit, den Sichtverhältnissen, dem Gegenverkehr und anderen Umständen ab, wie weit rechts ein Fahrzeugführer im konkreten Fall vernünftigerweise fahren muss (BGH, VersR 1996, 1249 f. - juris-Rdnr. 7).
  • BGH, 30.09.1997 - VI ZR 347/96

    Befreiung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine von der Versicherungspflicht

    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09
    Der BGH hat seine diesbezügliche frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (BGHZ 136, 69; BGH, NZV 1997, 511; OLG Saarbrücken, NZV 2006, 418 - juris-Rdnr. 18).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.1985 - 4 U 89/84

    Haftungsverteilung bei Begegnung eines Motorrades mit einem LKW auf enger

    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09
    Da § 2 StVO jedoch den Gegenverkehr schützt, muss ein Fahrzeugführer umso schärfer rechts fahren und seine Geschwindigkeit verlangsamen, je schmaler die Straße ist, und hat, wenn ein entgegenkommender Fahrzeugführer erkennbar in seine Fahrspur mit seinem Fahrzeug hineinragt, soweit wie irgend möglich nach rechts zu fahren, seine Geschwindigkeit zu verlangsamen und gegebenenfalls anzuhalten (BGH, VersR 62, 616; OLG München, VersR 66, 668; OLG Karlsruhe, VersR 87, 692).
  • OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13

    Haftung des Halters und des Fahrers eines Mähdreschers

    Diese Vorschriften sind gemäß § 8 Nr. 1 StVG nicht anwendbar, weil die konstruktionsbedingte Höchstgeschwindigkeit des Mähdreschers - was in dem Gutachten des Sachverständigen Prof. y ausgeführt und zwischen den Parteien unstreitig ist - lediglich 20 km/h beträgt (vgl. insoweit auch BGH, NZV 1997, 390f; OLG Celle, Urteil vom 02.09.2009, Az.: 14 U 17/09).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Beklagten durch ihre Verschuldensbeiträge die eigentliche Unfallursache gesetzt haben, ohne die es nicht zu dem Schaden gekommen wäre, was in dem höheren Haftungsanteil auf ihrer Seite zum Ausdruck kommen muss (vgl. insoweit auch OLG Celle, Urteil vom 02.09.2009, Az.: 14 U 17/09; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 491; OLG Köln, NZV 1989, 113ff).

  • OLG Celle, 13.12.2023 - 14 U 32/23

    Anscheinsbeweis; berührungsloser Unfall; Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei

    Die Vorschrift regelt die Verhaltenspflichten beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen auf der rechten Fahrbahnseite, die kein Vorbeifahren ohne durch Mitbenutzung der Gegenfahrbahn bedingte Behinderungen des Gegenverkehrs zulassen (vgl. Senat, Urteil vom 2. September 2009 - 14 U 17/09 -, Rn. 70, juris; Hentschel-König-Dauer, 45. Auflage, Straßenverkehrsrecht, § 6 StVO, Rn. 3).
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