Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 18.12.1998

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.09.1998 - 14 U 174/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12486
OLG Dresden, 01.09.1998 - 14 U 174/98 (https://dejure.org/1998,12486)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.09.1998 - 14 U 174/98 (https://dejure.org/1998,12486)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. September 1998 - 14 U 174/98 (https://dejure.org/1998,12486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführende Verwendung der Begriffer "Finanzbuchhaltung", "Finanzbuchführung", "Einrichtung der Buchführung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Jena, 13.01.2017 - 4 WF 702/16

    Unterhaltsrechtliches Stufenverfahren: Verfahrenswert eines unbezifferten

    Denn im Rahmen eines Stufenverfahrens ist es nicht statthaft, gesondert Auskunft zu verlangen und einen späteren Leistungsantrag lediglich anzukündigen (vgl. OLG Celle, OLGR 1999, 286, 287).
  • OLG Stuttgart, 06.11.2002 - 14 U 21/02

    Kapitalanlage durch Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter: Behandlung

    Diese von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze stellen ein Instrument zur sachgerechten Abwicklung bewusst durchgeführter Leistungs- und Risikogemeinschaften dar (OLG Stuttgart OLGR 1999, 286, 287).
  • OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03

    Forderung

    Diese von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, stellen ein Instrument zur sachgerechten Abwicklung bewusst durchgeführter Leistungs- und Risikogemeinschaften dar (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 286, 287).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 5 UF 89/00

    Berechnung des Zugewinnausgleichs nach § 1378 BGB; Berechnung der Verjährung der

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 14 U 174/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16397
OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 14 U 174/98 (https://dejure.org/1998,16397)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.1998 - 14 U 174/98 (https://dejure.org/1998,16397)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 14 U 174/98 (https://dejure.org/1998,16397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachmangel; Offenbarungspflicht; Verschulden bei Vertragsschluß; c.i.c.; Schadensersatz; Lärmbelästigung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Streitereien

  • hirschra.de

    § 15 WEG; § 242 BGB; § 276 BGB; § 433 BGB
    Wohnungsverkauf bei zerstrittener WE-Wohnanlage: Offenbarungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 14 U 174/98
    Grundlage für den geltend gemachten Anspruch ist nach Auffassung des Senates (entgegen KG NJW 1992, 1901 und mit OLG Düsseldorf NJW 1997, 1079 [= WM 1997, 449]) nicht kaufvertragliches Gewährleistungsrecht, sondern das Rechtsinstitut des Verschuldens bei Vertragsschluß, denn Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft haften nicht der Sache selbst an (vgl. auch BGH NJW 1991, 1673 ff. (1675)), sind also kein Sachmangel.

    bb) Auch ein Fall, bei dem die Beklagten auf ein schikanöses Verhalten von Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft hätten hinweisen müssen (vgl. BGH NJW 1991, 1673 ff., (1675)), liegt nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht vor.

  • OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96

    Haftung des Verkäufers wegen arglistigen Verschweigens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 14 U 174/98
    Grundlage für den geltend gemachten Anspruch ist nach Auffassung des Senates (entgegen KG NJW 1992, 1901 und mit OLG Düsseldorf NJW 1997, 1079 [= WM 1997, 449]) nicht kaufvertragliches Gewährleistungsrecht, sondern das Rechtsinstitut des Verschuldens bei Vertragsschluß, denn Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft haften nicht der Sache selbst an (vgl. auch BGH NJW 1991, 1673 ff. (1675)), sind also kein Sachmangel.

    aa) Entgegen der Auffassung der Kläger waren die Verhältnisse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Kaufabschluß nicht annähernd dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW 1997, 1079 [= WM 1997, 4491) zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar.

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 14 U 174/98
    Entgegen der Auffassung der Beklagten scheitert die Anwendung von c. i. c. nicht grundsätzlich an einem fehlenden Vermögensschaden der Kläger, denn ein solcher Vermögensschaden kann auch darin liegen, daß die erworbene Sache für die Zwekke der Beklagten nicht voll brauchbar ist (BGH NJW 1998, 302ff. (304) [= WM 1998, 88 ff.]).
  • KG, 07.05.1991 - 7 U 6990/90

    Aufklärungspflichten beim Verkauf einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 14 U 174/98
    Grundlage für den geltend gemachten Anspruch ist nach Auffassung des Senates (entgegen KG NJW 1992, 1901 und mit OLG Düsseldorf NJW 1997, 1079 [= WM 1997, 449]) nicht kaufvertragliches Gewährleistungsrecht, sondern das Rechtsinstitut des Verschuldens bei Vertragsschluß, denn Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft haften nicht der Sache selbst an (vgl. auch BGH NJW 1991, 1673 ff. (1675)), sind also kein Sachmangel.
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2021 - 10 U 6/20

    Haftung eines Nachbarn für "Stalking"

    Ein außerhalb des Wohnzwecks liegendes, individuelles Störverhalten eines Nachbarn vermag vor diesem Hintergrund den Sachmangel eines Grundstücks nicht zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1991, V ZR 299/89, NJW 1991, 1673, 1675; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.10.2004, 4 U 84/01; siehe auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.12.1998, 14 U 174/98).
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