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OLG Hamm, 20.09.2000 - 14 U 19/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 04.01.2000 - 4 O 476/97
- OLG Hamm, 20.09.2000 - 14 U 19/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.1987 - VIII ZR 251/86
Formularmäßige Vereinbarung der Laufzeit und der Kündigungsfrist des Abonnements …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 14 U 19/00
Soweit in § 8 des Vertrages die Bestätigung enthalten ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien dem Kaufvertrag beigefügt worden, verstößt die Klausel gegen § 11 Nr. 15b AGBG, weil sie dem Zweck dient, die Beweislastverteilung zu Ungunsten des Kunden zu ändern (BGH NJW 1987, 2012). - BGH, 01.04.1992 - VIII ZR 86/91
Keine Verspätung bei Vorbringen im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 14 U 19/00
Die Klägerin schuldet gemäß § 347 BGB in Verbindung mit den Vorschriften des Bereicherungsrechts eine Entschädigung nur für die tatsächlich gezogenen Nutzungen (vgl. BGH NJW 1992, 1965).
- OLG Düsseldorf, 28.03.2019 - 1 U 66/18
Höhe des Schmerzensgeldes bei chronischer Instabilität des …
Die von der Beklagten in der Klageerwiderung beigefügte Entscheidung des OLG Hamm vom 14.06.2000, 14 U 19/00, ist nur sehr bedingt vergleichbar.