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   OLG Celle, 01.07.2004 - 14 U 233/03   

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https://dejure.org/2004,3553
OLG Celle, 01.07.2004 - 14 U 233/03 (https://dejure.org/2004,3553)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.07.2004 - 14 U 233/03 (https://dejure.org/2004,3553)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 14 U 233/03 (https://dejure.org/2004,3553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen mit einer Werklohnforderung; Zahlung restlichen Werklohnes wegen der Errichtung eines Bauwerks; Unzulässigkeit der Berücksichtigung von Mehrwertsteuer bei Schadensersatzzahlungen; Schadensersatz wegen der Ausführung der Fassade

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen mit einer Werklohnforderung; Zahlung restlichen Werklohnes wegen der Errichtung eines Bauwerks; Unzulässigkeit der Berücksichtigung von Mehrwertsteuer bei Schadensersatzzahlungen; Schadensersatz wegen der Ausführung der Fassade

  • Judicialis

    BGB § 631

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Abrechnung bei Vorsteuerabzugsberechtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von MwSt bei aufzurechnenden Schadenspositionen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerabzugsberechtigter Auftraggeber kann die Mehrwertsteuer nicht als Schadensposition geltend machen! (IBR 2004, 564)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 18.10.2007 - 7 U 69/07

    Baumängelhaftung: Ersatzfähigkeit von Privatgutachterkosten als

    Denn dann entsteht ihm wegen § 15 UStG gar kein Schaden, weil er die zu zahlenden Mehrwertsteueranteile hinsichtlich der Schadensbehebungsmaßnahmen als Vorsteuerbetrag gegenüber dem Finanzamt wieder abziehen kann (vgl. OLG Celle, IBR 2004, 564; vgl. bereits BGH NJW 1972, 1460 ff.).
  • KG, 28.11.2008 - 7 U 231/07

    Umsturz eines Baukrans: Rechtsnatur eines Vertrages über Krangestellung; Haftung

    Ist der Geschädigte zum Vorsteuerabzug berechtigt, besteht unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung daher keine Ersatzpflicht (vgl. BGH NJW 1972, 1460 f.; OLG Hamm, Urt. v. 14.2.1996 - 12 U 157/94, juris Tz 5; OLG Celle, Urt. v. 1.7.2004 - 14 U 233/03, juris Tz 25; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn 1275, 1584 Fn 177).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 12 U 189/04

    Lieferung und Einbau einer Autowaschanlage: Kauf- oder Werkvertrag?

    Die Beklagte hat mit Schadensersatzansprüchen in Höhe von 11.966,10 EUR aufgerechnet, die in Höhe von 1.650,50 EUR unbegründet sind, da bei einer Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer (Brutto) Restforderung, bei einer Vorsteuerabzugsberechtigung nur die Nettobeträge zu berücksichtigen sind (OLG Celle, OLGR Celle 2004, 480, zitiert nach JURIS).
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