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   OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09   

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OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09 (https://dejure.org/2009,23820)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.09.2009 - 14 U 41/09 (https://dejure.org/2009,23820)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. September 2009 - 14 U 41/09 (https://dejure.org/2009,23820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dokumentierung eines gerichtlichen Hinweises; Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden Pkw mit einem den Radweg in falscher Fahrtrichtung benutzenden Radfahrer [Geisterfahrer]; Ermittlung eines ersatzfähigen Verdienstausfallschadens bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH, NJW 2004, 1945 - juris-Rdnr. 13 ff.) bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte.

    Bei der Prognose muss der Tatrichter als weitere Faktoren deshalb regelmäßig auch Erkenntnisse von Entwicklungen einbeziehen, die sich erst nach dem Unfallereignis bis zur letzten mündlichen Verhandlung ergeben haben (s. dazu BGH, NJW 2004, 1945 - juris-Rdnrn. 18 und 21).

  • OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 288/00

    Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Tennisunfall aufgrund

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
    Das OLG Bamberg hat im Jahr 2002 (VersR 2004, 484 , Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., 27. Aufl., Nr. 522) für eine komplizierte Radiuskopffraktur am rechten Ellenbogen, bei der der Geschädigte nach 6 Monaten noch Einschränkungen beim Beugen und Strecken des Armes hatte und die Wahrscheinlichkeit weiterer Unfallfolgen bestand, einen Betrag von 3.000 Euro bei voller Einstandspflicht des Schädigers ausgeurteilt.
  • BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91

    Erwerbsschaden des Unternehmers bei unfallbedingtem Einsatz zusätzlicher

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
    Deshalb kommt es darauf an, inwieweit sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit als konkreter Verlust in der Vermögensbilanz ausgewirkt hat (BGH, VersR 1992, 973 - juris-Rdnr. 7).
  • KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
    In der Rechtsprechung sind in vergleichbaren Konstellationen mehrfach Gewichtungen im Bereich von 2 : 1 ausgeurteilt worden (vgl. z. B. LG Hagen, SVR 2006, 265: 70 : 30 zugunsten des Radfahrers, da die von dem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr ein erhebliches Gewicht hat; LG Hannover, DAR 1988, 166 : 1/3 : 2/3 zugunsten des Radfahrers; KG, DAR 1993, 257 : 1/4 : 3/4 zugunsten des lediglich 14 Jahre alten Radfahrers, dessen Mitverschulden nicht in gleichem Maße wie dasjenige eines erwachsenen Radfahrers ins Gewicht falle).
  • LG Freiburg, 06.09.2007 - 3 S 120/07
    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
    Das Landgericht Freiburg (NZV 2008, 101) hat zwar eine Quotierung von 40 : 60 % zugunsten des Radfahrers für angemessen erachtet, der den Radweg in der falschen Richtung befuhr, wobei aber zum Nachteil des Radfahrers zusätzlich ins Gewicht fiel, dass sein Rad eine defekte Vorderradbremse aufwies.
  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 142/77

    Höhe des Ersatzes für einen Verdienstausfall

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
    Vielmehr verpflichtet eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit nur zum Schadensersatz, soweit durch sie tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist, d. h. soweit der Verletzte durch die Minderung der Erwerbsfähigkeit tatsächlich einen Verdienstausfall erlitten hat (ständige Rechtsprechung; vgl. dazu neben der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 3. Juni 2005 - SP 2005, 374 und den darin genannten Rechtsprechungsnachweisen insbesondere auch BGH, VersR 1965, 489; BGH, VersR 1968, 396 - juris-Rdnr. 30 f.; BGH, VersR 1970, 640 - juris-Rdnr. 28; BGH, VersR 1978, 1170 - juris-Rdnr. 11 f.; OLG München, VersR 1991, 319 ).
  • BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68

    Umfang der Ersatzfähigkeit der Einkommenssteuer bei gemeinsamer Veranlagung von

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
    Vielmehr verpflichtet eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit nur zum Schadensersatz, soweit durch sie tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist, d. h. soweit der Verletzte durch die Minderung der Erwerbsfähigkeit tatsächlich einen Verdienstausfall erlitten hat (ständige Rechtsprechung; vgl. dazu neben der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 3. Juni 2005 - SP 2005, 374 und den darin genannten Rechtsprechungsnachweisen insbesondere auch BGH, VersR 1965, 489; BGH, VersR 1968, 396 - juris-Rdnr. 30 f.; BGH, VersR 1970, 640 - juris-Rdnr. 28; BGH, VersR 1978, 1170 - juris-Rdnr. 11 f.; OLG München, VersR 1991, 319 ).
  • LG Hagen, 10.02.2006 - 1 S 139/05

    Geltendmachung von Ansprüchen zum Ersatz von Kosten für eine Entgeltfortzahlung

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
    In der Rechtsprechung sind in vergleichbaren Konstellationen mehrfach Gewichtungen im Bereich von 2 : 1 ausgeurteilt worden (vgl. z. B. LG Hagen, SVR 2006, 265: 70 : 30 zugunsten des Radfahrers, da die von dem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr ein erhebliches Gewicht hat; LG Hannover, DAR 1988, 166 : 1/3 : 2/3 zugunsten des Radfahrers; KG, DAR 1993, 257 : 1/4 : 3/4 zugunsten des lediglich 14 Jahre alten Radfahrers, dessen Mitverschulden nicht in gleichem Maße wie dasjenige eines erwachsenen Radfahrers ins Gewicht falle).
  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 122/67

    Pflicht des Geschädigten zur nutzbringenden Verwertung der verbliebenen

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
    Vielmehr verpflichtet eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit nur zum Schadensersatz, soweit durch sie tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist, d. h. soweit der Verletzte durch die Minderung der Erwerbsfähigkeit tatsächlich einen Verdienstausfall erlitten hat (ständige Rechtsprechung; vgl. dazu neben der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 3. Juni 2005 - SP 2005, 374 und den darin genannten Rechtsprechungsnachweisen insbesondere auch BGH, VersR 1965, 489; BGH, VersR 1968, 396 - juris-Rdnr. 30 f.; BGH, VersR 1970, 640 - juris-Rdnr. 28; BGH, VersR 1978, 1170 - juris-Rdnr. 11 f.; OLG München, VersR 1991, 319 ).
  • LG Hannover, 03.12.1987 - 3 S 302/87

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in Gegenrichtung

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
    In der Rechtsprechung sind in vergleichbaren Konstellationen mehrfach Gewichtungen im Bereich von 2 : 1 ausgeurteilt worden (vgl. z. B. LG Hagen, SVR 2006, 265: 70 : 30 zugunsten des Radfahrers, da die von dem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr ein erhebliches Gewicht hat; LG Hannover, DAR 1988, 166 : 1/3 : 2/3 zugunsten des Radfahrers; KG, DAR 1993, 257 : 1/4 : 3/4 zugunsten des lediglich 14 Jahre alten Radfahrers, dessen Mitverschulden nicht in gleichem Maße wie dasjenige eines erwachsenen Radfahrers ins Gewicht falle).
  • OLG München, 28.02.1989 - 5 U 5138/88

    Anforderungen an die Geltendmachung unfallbedingten Verdienstausfalls

  • AG Arnsberg, 05.06.1996 - 12 C 126/96
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   OLG Nürnberg, 18.05.2009 - 14 U 41/09   

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https://dejure.org/2009,37690
OLG Nürnberg, 18.05.2009 - 14 U 41/09 (https://dejure.org/2009,37690)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.05.2009 - 14 U 41/09 (https://dejure.org/2009,37690)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 14 U 41/09 (https://dejure.org/2009,37690)
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  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2008 - 14 O 10670/07

    Haftung beim Pferdekauf: Beweislastumkehr bei Vorliegen von Kissing-Spines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.05.2009 - 14 U 41/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17. Dezember 2008 (14 O 10670/07) wird zurückgewiesen.
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   OLG Nürnberg, 01.04.2009 - 14 U 41/09   

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https://dejure.org/2009,36199
OLG Nürnberg, 01.04.2009 - 14 U 41/09 (https://dejure.org/2009,36199)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.04.2009 - 14 U 41/09 (https://dejure.org/2009,36199)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. April 2009 - 14 U 41/09 (https://dejure.org/2009,36199)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 266/06

    Mangelhaftigkeit eines Reitpferds wegen Abweichung von der "physiologischen Norm"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.04.2009 - 14 U 41/09
    In seiner Entscheidung vom 7. Februar 2007 ( VIII ZR 266/06 = NJW 2007, 1351) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die Eignung eines klinisch unauffälligen Pferdes für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung als Reitpferd nicht schon dadurch beeinträchtigt werde, dass aufgrund von Abweichungen von der "physiologischen Norm" eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das Tier zukünftig klinische Symptome entwickeln wird, die seiner Verwendung als Reitpferd entgegenstehen.
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   SG Braunschweig, 28.06.2011 - S 14 U 41/09   

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https://dejure.org/2011,130894
SG Braunschweig, 28.06.2011 - S 14 U 41/09 (https://dejure.org/2011,130894)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 28.06.2011 - S 14 U 41/09 (https://dejure.org/2011,130894)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - S 14 U 41/09 (https://dejure.org/2011,130894)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2010 - L 14 U 41/09   

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https://dejure.org/2010,120852
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2010 - L 14 U 41/09 (https://dejure.org/2010,120852)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.05.2010 - L 14 U 41/09 (https://dejure.org/2010,120852)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Mai 2010 - L 14 U 41/09 (https://dejure.org/2010,120852)
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  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2010 - L 14 U 41/09
    Die Bemessung des Grades der MdE selbst, also die aufgrund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung; sie trifft das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (BSG, Urteil vom 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R - in SozR 3-2200 § 581 Nr. 7).
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