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   VGH Bayern, 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447   

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VGH Bayern, 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447 (https://dejure.org/2008,51172)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447 (https://dejure.org/2008,51172)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2008 - 14 ZB 06.2447 (https://dejure.org/2008,51172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied; Jahresprämie; Benachteiligungsverbot; Vergleichsperson; Lohnausfallprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 16.03.2006 - 14 B 03.964
    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447
    Nicht fortzuzahlen sind dagegen Aufwandsentschädigungen, die solche Aufwendungen abgelten sollen, die dem Betriebsratsmitglied infolge seiner Befreiung von der Arbeitspflicht nicht mehr entstehen (vgl. BayVGH vom 16.3.2006 Az. 14 B 03.964, Juris, DVBl 2007, 391 [Leitsatz]).
  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 B 06.1022

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied; einmalige Entgeltzulage; Rückforderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447
    Daher ist eine entsprechende Prämie oder Zulage auch dann zu zahlen, wenn wegen der Leistungsanforderungen nur ein vergleichsweise geringer Teil der jeweiligen Belegschaft in den Genuss der Zuwendungen kommt, jedoch anzunehmen ist, dass das freigestellte Betriebsratsmitglied zu diesem Kreis gehören würde, wenn es nicht freigestellt wäre und seiner angestammten Tätigkeit nachgehen würde (vgl. BayVGH vom 12.2.2008 Az. 14 B 06.1022 und 14 B 06.1119).
  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 B 06.1119

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied; einmalige Entgeltzulage; Rückforderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447
    Daher ist eine entsprechende Prämie oder Zulage auch dann zu zahlen, wenn wegen der Leistungsanforderungen nur ein vergleichsweise geringer Teil der jeweiligen Belegschaft in den Genuss der Zuwendungen kommt, jedoch anzunehmen ist, dass das freigestellte Betriebsratsmitglied zu diesem Kreis gehören würde, wenn es nicht freigestellt wäre und seiner angestammten Tätigkeit nachgehen würde (vgl. BayVGH vom 12.2.2008 Az. 14 B 06.1022 und 14 B 06.1119).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 13 K 4793/11

    Leistungsprämie Freistellung Personalrat

    Ebenso in Bezug auf das Arbeitsentgelt im Sinn des § 37 Abs. 2 und 4 Betriebsverfassungsgesetz für aufgrund individueller Leistung bemessene Zulagen oder Prämien: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. November 2008 - 14 ZB 06.2447 , juris, Rdn. 4. Im Ergebnis ebenso Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB , juris, Rdn. 28.
  • VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Leistungszulage

    In seiner demnach einschlägigen Entscheidung führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dazu wörtlich folgendes aus (vgl. BayVGH vom 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447 - juris-Rn. 4 und 5):.
  • VG Köln, 20.04.2015 - 15 K 5699/13

    Anspruch eines Beamten und Vorsitzenden des örtlichen Personalrats auf die

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. November 2008 - 14 ZB 06.2447 -, juris, Rn. 4; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 22 und 24.
  • VG München, 08.01.2019 - M 21 K 17.135

    Anspruch auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Leistungsprämien bei

    Das ergibt sich daraus, dass § 42a BBesG, in dem die Leistungsprämien (wie auch die Leistungszulagen) geregelt sind, Teil des 4. Abschnitts des BBesG ist, der mit "Zulagen, Prämien, Zuschläge, Vergütungen" überschrieben ist (vgl. BayVGH, B. v. 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447 - juris; VG Köln, U. v. 20.4.2015 - 15 K 5699/13 -, juris; VG München, U.v. 25.9.2017 - M 21 K 14.2860 - juris, m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 09.01.2014 - 13 K 8885/13

    Leistungsprämie freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot;

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. November 2008 - 14 ZB 06.2447 -, juris, Rn. 4; Verwaltungsgericht Düsseldorf , Urteil vom 16. November 2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 22 und 24.
  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 13 K 2388/12

    Leistungsstufe Leistungsprämie Freistellung Organisationsrecht Personalrat

    Ebenso in Bezug auf das Arbeitsentgelt im Sinn des § 37 Abs. 2 und 4 Betriebsverfassungsgesetz für aufgrund individueller Leistung bemessene Zulagen oder Prämien: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. November 2008 - 14 ZB 06.2447 , juris, Rdn. 4. Im Ergebnis ebenso Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB , juris, Rdn. 28.
  • VGH Bayern, 17.06.2009 - 15 ZB 08.2243

    Antrag auf Zulassung der Berufung; freigestelltes Betriebsratsmitglied;

    bb) Nach § 37 Abs. 4 BetrVG soll das freigestellte Betriebsratsmitglied dasselbe Arbeitsentgelt erhalten, das es verdient haben würde, wenn es das Ehrenamt nicht übernommen hätte und deshalb vielleicht eine bessere berufliche Entwicklung genommen hätte (BAG vom 16.1.2008 Az. 7 AZR 887/06 -juris-; BayVGH vom 24.11.2008 Az. 14 ZB 06.2447 -juris-; Fitting/Engels/Schmidt u.a., BetrVG, 22. Auflage 2004, RdNr. 116 zu § 37).
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