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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2016 - L 14 U 16/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,101929
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2016 - L 14 U 16/16 B ER (https://dejure.org/2016,101929)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.02.2016 - L 14 U 16/16 B ER (https://dejure.org/2016,101929)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - L 14 U 16/16 B ER (https://dejure.org/2016,101929)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2010 - L 3 U 112/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2016 - L 14 U 16/16
    Die freie Arztwahl gem. § 26 Abs. 5 Satz 1 Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII) ist insoweit eingeschränkt, als nach dieser Vorschrift die Unfallversicherungsträger im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen Art, Umfang und Durchführung der Heilbehandlung bestimmen (so bereits Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Januar 2010 - Az.: L 3 U 112/09 sowie Beschluss vom 16. Juli 2012 - Az.: L 9 U 115/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 9 U 115/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2016 - L 14 U 16/16
    Die freie Arztwahl gem. § 26 Abs. 5 Satz 1 Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII) ist insoweit eingeschränkt, als nach dieser Vorschrift die Unfallversicherungsträger im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen Art, Umfang und Durchführung der Heilbehandlung bestimmen (so bereits Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Januar 2010 - Az.: L 3 U 112/09 sowie Beschluss vom 16. Juli 2012 - Az.: L 9 U 115/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 14 U 53/16
    Das Sozialgericht (SG) Osnabrück hat zu Recht den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes des Antragstellers vom 29. Januar 2016, mit dem dieser zum einen aufgrund von Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte, Falschaussage, Körperverletzung, Verbreitung öffentlichen Irrtums und aus allen rechtlichen Gründen eine Unterlassung gegen einen Mitarbeiter der Antragsgegnerin und zum anderen erneut - wie bereits im Verfahren L 14 U 16/16 B ER - die Kostenübernahme für weitere "Untersuchungen sowie Behandlungen zur Klärung einer metallallergischen Sensibilität vor einer Re-Re-Revisionsoperation" bzw. einer "stationären operativen Auslandsbehandlung für einen Hüft-TEP-Wechsel im Universitätsspital F." seines durch einen Arbeitsunfall vom 26. März 1986 geschädigten und mit einer Hüft-TEP operativ versorgten linken Hüftgelenkes begehrt, abgelehnt.

    Zum anderen ist der Anspruch des Antragstellers auf Kostenerstattung bereits Streitgegenstand des Beschlusses des Senats vom 29. Februar 2016 zum Verfahren L 14 U 16/16 B ER gewesen, über den bereits entschieden worden ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2016 - L 14 U 51/16
    Der Antrag des Antragstellers auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 14 U 16/16 B ER wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2016 - L 12 SF 4/16
    Die dagegen erhobene Beschwerde wies der - zuständige - 14. Senat des erkennenden Gerichts mit Beschluss vom 29.1.2016 (L 14 U 16/16 B ER) aus den Gründen des angefochtenen SG-Beschlusses sowie deshalb zurück, weil auch ein Anordnungsanspruch nicht ersichtlich sei: Eine freie Arztwahl mit stationärer operativer Auslandsbehandlung sei ihm Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vorgesehen (§ 26 Abs. 5 Satz 1 SGB VII).
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