Rechtsprechung
| VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00
Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so daß er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).
- BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94
Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00
Umgekehrt ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, Wohnungen, die keine reine Kapitalanlage darstellen, der Zweitwohnungssteuer zu unterwerfen (BVerfG in NVwZ 1996, 57 m.w.N.).Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).
- BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98
Kommunalabgaben - Zweitwohnungsteuer für Wohnungen in einem Feriengebiet
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00
Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so daß er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00
Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so daß er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.). - BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00
Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so daß er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 28.05.1991 - 2 L 118/91
Innehaben einer Zweitwohnung auch ohne Nutzungsabsicht
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00
So entsprach es auch ständiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen OVG, daß maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Erfüllung des Zweitwohnungssteuertatbestandes allein der Beginn des Innehabens der Wohnung bzw. der Jahresbeginn ist und daß die Steuerpflicht bereits entstanden ist, wenn die Wohnung zu diesem Zeitpunkt für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten wird (Urteil vom 28.05.1991 - 2 L 118/91 -, NVwZ 1991, 909). - OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00
In seiner Entscheidung vom 18.10.2000 (Az. 2 L 112/99) führt das OVG unter ausdrücklicher Abkehr von dieser Rechtsprechung und unter Verweis auf die vergleichbare Vorschrift des § 36 Abs. 1 EStG allerdings aus, daß die Steuerpflicht am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet und somit die Steuer "regelmäßig erst am Ende des Veranlagungsjahres entsteht". - OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00
Im Urteil vom selben Tag im Verfahren 2 L 64/99 und in zwei späteren Entscheidungen des OVG (vom 15.11.2000 - 2 L 114/00 - und 04.12.2000 - 2 M 43/00 -) heißt es, daß der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Zweitwohnungsinhaber der Steuer dem Grunde nach unterliegt, der Beginn des Erhebungsjahres ist.
- VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00
Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlungsbescheid, Erledigung
Auf die Frage der Befugnis zur Steuererhebung schon zu Beginn des Veranlagungsjahres und die Vereinbarkeit der Satzungsregelung mit dem KAG kommt es daher nicht mehr an (dazu Kammerurteil vom 28.06.2001 im Verfahren 14 A 154/00). - VG Münster, 18.10.2006 - 9 L 667/06
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchbescheides; Festsetzung von …
Die hierfür unter anderem herangezogene Rechtsprechung des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 KL 112/99 -) zur dortigen Zweitwohnungssteuer und zur Erhebung von hierauf bezogenen Vorauszahlungen dürfte jedenfalls durch die nachfolgende Rechtsprechung dieses Gerichts (Urteil vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 -, s. auch VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Juni 2001 - 14 A 154/00 -, jeweils veröffentlicht in juris) mit dem Hinweis auf die Ermächtigung in § 11 KAG S-H i.V.m. § 38 AO nicht mehr tragfähig sein.
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