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| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1983 - 14 A 6/82 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.06.1983 - 14 A 6/82 (https://dejure.org/1983,5980)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - 14 A 6/82 (https://dejure.org/1983,5980)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1984, 278
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
Wohnnutzung in einem sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Kurgebiet" …
Sie bescheinigt nicht, dass die errichteten oder zu errichtenden Räume bebauungsrechtlich zulässig sind (BVerwG…, Beschluss vom 24.07.1985 - 4 B 125.85 -, Rn. 2, juris), weshalb bauplanungsrechtliche Beschränkungen in der Baugenehmigung eine Versagung der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht rechtfertigen können (Nds. OVG, Urteil vom 30.06.1983 - 14 A 39/82 -, Orientierungssatz bei juris, MDR 1984, 343; Nds. OVG, Urteil vom 30.06.1983 - 14 A 6/82 -, Orientierungssatz bei juris, BauR 1984, 278). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83
Zur Rechtsnatur der Abgeschlossenheitsbescheinigung
Soweit das OVG Lüneburg (Urt. v. 30.6.83 - 14 A 6/82 -, BauR 84, 278 - [= DNotZ 1984, 390 ]) unter Bezugnahme auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Aufstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 WEG vom 19.3.74, BAnz 74 Nr. 58, eine andere Auffassung vertritt, kann dem nicht gefolgt werden.
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