Rechtsprechung
| VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 45 VwGO, § 48 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 21 AtG
(Erstinstanzliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streit über Kosten einer Untersuchungsmaßnahme nach AtG § 21) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 1036
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88
Verwaltungsgericht - Erstinstanzielle Zuständigkeit - Abbau - Stillgelegte …
Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92
Angesichts des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift (so ausdrücklich für den Vorläufer Art. 2 § 9 des Entlastungsgesetzes Hess.VGH, Beschluß vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, S.75), der es verbietet, für jede Streitigkeit, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne der §§ 7 und 9 a Abs. 3 Atomgesetz steht, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte anzunehmen (dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, S.913), muß es bei dem Grundsatz der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte verbleiben (so für die Entscheidung über Anfechtungsklagen gegen staatliche Aufsichtsmaßnahmen, die sich auf die Beförderung radioaktiver Stoffe beziehen, Hess. VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, NVwZ 1989, S.1178). - VGH Hessen, 20.12.1988 - 8 A 699/88
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts
Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92
Angesichts des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift (so ausdrücklich für den Vorläufer Art. 2 § 9 des Entlastungsgesetzes Hess.VGH, Beschluß vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, S.75), der es verbietet, für jede Streitigkeit, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne der §§ 7 und 9 a Abs. 3 Atomgesetz steht, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte anzunehmen (dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, S.913), muß es bei dem Grundsatz der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte verbleiben (so für die Entscheidung über Anfechtungsklagen gegen staatliche Aufsichtsmaßnahmen, die sich auf die Beförderung radioaktiver Stoffe beziehen, Hess. VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, NVwZ 1989, S.1178). - VGH Hessen, 05.08.1987 - 5 A 2204/86
Gerichtszuständigkeit bei Klage gegen isolierten Kostenbescheid gemäß Art 2 § 9 …
Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92
Angesichts des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift (so ausdrücklich für den Vorläufer Art. 2 § 9 des Entlastungsgesetzes Hess.VGH, Beschluß vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, S.75), der es verbietet, für jede Streitigkeit, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne der §§ 7 und 9 a Abs. 3 Atomgesetz steht, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte anzunehmen (dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, S.913), muß es bei dem Grundsatz der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte verbleiben (so für die Entscheidung über Anfechtungsklagen gegen staatliche Aufsichtsmaßnahmen, die sich auf die Beförderung radioaktiver Stoffe beziehen, Hess. VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, NVwZ 1989, S.1178).
- VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
Zustimmung zur Übertragung von Reststrommengenkontingenten
Das Oberverwaltungsgericht sollte also, was § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO anbelangt, nicht für sämtliche atomrechtlichen Streitverfahren erstinstanzlich zuständig sein, sondern nur für solche, die die in § 48 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gegenstände betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22, zur Vorgängerreglung in Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG; Hess.VGH, Beschlüsse vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, ESVGH 39, 139, und vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036).Die erstinstanzliche Zuständigkeit verbleibt daneben nach § 45 VwGO etwa auch für solche Verfahren bei den Verwaltungsgerichten, in denen die zuständigkeitsbegründenden Merkmale nach § 48 Abs. 1 VwGO allenfalls inzident im Sinne einer Annex- oder Vorfrage zu prüfen sind (vgl. etwa Hess.VGH, Beschluss vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036, betreffend ein Streitverfahren um die Kosten für Untersuchungs- und Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 AtG).
- VGH Hessen, 04.09.1996 - 5 A 1858/95
Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes bei isolierter Anfechtung eines …
Die Streitigkeiten über die Erhebung von Kosten für diesbezügliche Behördenentscheidungen gemäß § 21 AtG in Verbindung mit der Kostenverordnung zum Atomgesetz in einem von der Sachentscheidung gesondert ergangenen Kostenbescheid gehören bereits nach dem Wortlaut dieser Vorschrift nicht zu den erstinstanzlichen Zuständigkeiten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluß des 14. Senats vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036; Beschluß des erkennenden 5. Senats vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, 75, noch zu der Vorgängerregelung des Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG).Eine gesonderte Kostenentscheidung betrifft jedoch die technische Verwirklichung dieser Vorhaben nicht (so ebenfalls der 14. Senat in seinem Beschluß vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, a.a.O.; vgl. auch für eine im Rahmen eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ergangene Kostenentscheidung: BVerwG, Beschluß vom 22. November 1995 - 11 VR 42.95 -, UPR 1996, 120).
- VGH Hessen, 30.08.2023 - 5 C 1093/23
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei isolierter Anfechtung eines …
Die erstinstanzliche Zuständigkeit verbleibt nach § 45 VwGO bei den Verwaltungsgerichten auch für solche Verfahren, in denen die zuständigkeitsbegründenden Merkmale nach § 48 Abs. 1 VwGO allenfalls inzident im Sinne einer Annex- oder Vorfrage zu prüfen sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, juris zu Kosten für Untersuchungs- und Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 AtG).
- VG Karlsruhe, 19.11.2012 - 1 K 38/11
Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Förderung von Umschlagsanlagen des …
Denn das Vorhaben erstreckt sich auf eine Vielzahl von Maßnahmen und nicht nur auf einzelne Liegenschaften, so dass bei der Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit der Blick nicht auf diese beschränkt werden kann (vgl. zum vergleichbaren Fall einer Rückübertragung eines Unternehmens nach § 6 VermG: BVerwG, Beschluss vom 02.04.1993 - 7 ER 400/93 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 22 = DÖV 1993, 665; ebenso im Ergebnis: VGH Kassel, Beschluss vom 02.08.1993 - 14 A 995/92 - NVwZ 1994, 1036 für die Zuständigkeit bei einer Anfechtungsklage hinsichtlich eines Kostenbescheids, mit dem der Beklagte die Erstattung von Auslagen im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht geltend macht). - VG Karlsruhe, 21.12.1994 - 10 K 2641/94
Kostentragung für Gutachtensleistungen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Sachsen, 11.01.2001 - 1 D 47/00 Durch den mit § 48 Abs. 1 VwGO bewirkten Wegfall einer Tatsacheninstanz soll nicht nur die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlastet, sondern vor allem die Dauer von Verwaltungsstreitverfahren abgekürzt werden, um die Verwirklichung bestimmter Großvorhaben nicht übermäßig zu verzögern (vgl. HessVGH, Beschl. v. 2.8.1993, NVwZ 1994, 1036;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 48 RdNr. 2 m.w.N.).
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