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| BSG, 09.05.2012 - B 14 AS 54/12 S |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Oder - S 20 AS 1976/09
- LSG Berlin-Brandenburg - L 25 AS 343/12
- LSG Berlin-Brandenburg - L 25 SF 109/12
- LSG Berlin-Brandenburg - L 25 SF 19/12
- BSG, 09.05.2012 - B 14 AS 54/12 S
- BSG, 09.05.2012 - B 14 AS 53/12 S
- BSG, 10.08.2012 - B 4 AS 143/12 S
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 33/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rn. 15 Sie war damals trotz gewisser gesundheitlicher Probleme erwerbsfähig nach § 8 Abs. 1 SGB II und die fehlende deutsche Staatsangehörigkeit stand ihrer Erwerbsfähigkeit nach § 8 Abs. 2 SGB II nicht entgegen, weil für sie als bulgarische Staatsangehörige die Möglichkeit, dass eine Beschäftigung erlaubt werden könnte, bestand und ausreicht (BSG Urteil vom 30.1.2013 - B 14 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 34, RdNr 13 ff), worauf auch § 8 Abs. 2 SGB II hinweist. - LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 15 AS 57/15 In seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 27. Oktober 2014 (L 15 AS 149/14 B ER) hat der Senat im Einzelnen ausgeführt, dass der vom SG auch im vorliegenden Fall herangezogenen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Januar 2013 (B 14 AS 54/12 R) nicht die Anerkennung eines allgemeinen voraussetzungslosen Aufenthaltsrechts zur Begründung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit zwischen ausländischen unverheirateten Eltern und ihren gemeinsamen Kindern entnommen werden kann.
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