Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 2 - Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7 - 13) |
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
(2) 1Im Sinne von Absatz 1 können Ausländerinnen und Ausländer nur erwerbstätig sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. 2Die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung vorbehaltlich einer Zustimmung nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes aufzunehmen, ist ausreichend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 |
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Rechtsprechung zu § 8 SGB II
2.188 Entscheidungen zu § 8 SGB II in unserer Datenbank:
- LSG Sachsen, 15.07.2026 - L 10 AS 180/24
- LSG Baden-Württemberg, 30.07.2026 - L 9 AS 2184/26
- LSG Sachsen, 29.06.2026 - L 3 AS 139/25
- LSG Baden-Württemberg, 25.08.2026 - L 9 AS 2448/26
Geistwesen klagt vor dem Sozialgericht
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Aufforderung ...
- BSG, 18.06.2026 - B 4 AS 10/25 R
Führt allein der von der Ausländerbehörde festgestellte Verlust des ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2025 - L 10 AS 403/24
Grundsicherung für Arbeitsuchende - rechtliche Erwerbsfähigkeit - britischer ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2025 - L 10 AS 403/24
- LSG Bayern, 27.07.2026 - L 15 AS 534/26
Leistungsausschluss, Arbeitnehmereigenschaft, Rechtsmissbrauch, einstweiliger ...
- LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20
Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2024 - L 12 AS 476/24
Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers ...
Querverweise
Auf § 8 SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
- § 64 (Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 74 (Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Serviceleistungen
- § 109a (Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung)
Redaktionelle Querverweise zu § 8 SGB II:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- §§ 18 ff. (Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen) (zu 8 II)