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Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16400
ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13 (https://dejure.org/2013,16400)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13 (https://dejure.org/2013,16400)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 14 BVGa 16/13 (https://dejure.org/2013,16400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei der Gestaltung der Facebook-Präsenz eines Unternehmens hat der Betriebsrat KEIN Mitbestimmungsrecht

  • kanzlei.biz

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Gestaltung des Facebook Auftritts eines Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei Betrieb einer Facebook-Seite

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebliche Facebook-Aktivitäten ohne Betriebsratsmitbestimmung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Social Media: Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Facebook und Mitbestimmung des Betriebsrats

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 470
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit …

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13
    b) Dabei kann sich ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats zum einen bereits direkt aus § 87 Abs. 1 BetrVG ergeben, denn dem Betriebsrat steht grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung von mitbestimmungswidrigen Maßnahmen zu, wenn der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG verletzt; dieser Anspruch setzt grundsätzlich auch keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers i. S. d. § 23 Abs. 3 BetrVG voraus (vgl. BAG v. 27.01.2004, 1 ABR 7/03, juris Rn. 17 m. w. N.;… Fitting, BetrVG, 25. Aufl., § 87 Rn. 596, § 23 Rn. 99 ff., jeweils m. w. N.).

    Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer, das der Arbeitgeber kraft seiner Leitungsmacht durch Verhaltensregeln oder sonstige Maßnahmen beeinflussen und koordinieren kann (BAG v. 27.01.2004, a. a. O., Rn. 19 ff. m. zahlr. Nachw.; v. 11.06.2002, 1 ABR 46/01, juris).

    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Arbeitnehmer hieran zu beteiligen; sie sollen an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens gleichberechtigt teilnehmen (BAG v. 27.01.2004, a. a. O.; v. 28.05.2002, 1 ABR 32/01, juris;… v. 11.06.2002, a. a. O.).

    Ein Mitbestimmungsrecht besteht dabei jedoch nur bei Maßnahmen, die das sog. Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen, nicht aber bei solchen, die das sog. Arbeitsverhalten regeln sollen, d. h. bei Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (BAG v. 27.01.2004, a. a. O., Rn. 20).

    Ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig sind Maßnahmen zur Regelung des - nicht örtlich, sondern funktional zu verstehenden - außerbetrieblichen Verhaltens der Arbeitnehmer ohne konkreten Bezug zur Arbeitstätigkeit, da die private Lebensführung der Arbeitnehmer der Regelungskompetenz der Betriebsparteien entzogen ist (BAG v. 27.01.2004, a. a. O., Rn. 21, m. w. N.).

    Mitbestimmungspflichtig ist sowohl die Einführung als auch die Anwendung der technischen Einrichtung (BAG v. 27.01.2004, a. a. O., Rn. 28).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13
    Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer, das der Arbeitgeber kraft seiner Leitungsmacht durch Verhaltensregeln oder sonstige Maßnahmen beeinflussen und koordinieren kann (…BAG v. 27.01.2004, a. a. O., Rn. 19 ff. m. zahlr. Nachw.; v. 11.06.2002, 1 ABR 46/01, juris).

    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Arbeitnehmer hieran zu beteiligen; sie sollen an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens gleichberechtigt teilnehmen (…BAG v. 27.01.2004, a. a. O.; v. 28.05.2002, 1 ABR 32/01, juris; v. 11.06.2002, a. a. O.).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer …

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13
    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Arbeitnehmer hieran zu beteiligen; sie sollen an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens gleichberechtigt teilnehmen (…BAG v. 27.01.2004, a. a. O.; v. 28.05.2002, 1 ABR 32/01, juris;… v. 11.06.2002, a. a. O.).

    Das gilt auch für die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG geregelte Schutzpflicht, die Arbeitgeber wie Betriebsrat dazu anhält, sich bei Verstößen gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit von Arbeitnehmern um Abhilfe zu bemühen, schließt aber nicht die Befugnis ein, aus eigenem Recht zu verlangen, persönlichkeitsverletzende Maßnahmen gegenüber den unmittelbar Betroffenen künftig zu Untertassen (BAG v. 28.05.2002, 1 ABR 32/01, juris, Rn. 43 u. 45 m. w. N.;… HWK/Reichold, 4. Auflage, § 75 BetrVG, Rn. 23 m. w. N.;… a. A. ohne nähere Begründung Fitting, a. a. O., Rn. 178 m. w. N.).

  • Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle der Evangelischen Landeskirche in Baden, 22.06.2012 - 1 Sch 7/12
    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13
    und die Veröffentlichung der Seiten eingeführt hat und anwendet (vgl. Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle der Ev. Landeskirche in Baden v. 22.06.2012, 1 Sch 7/2012, juris, Rn. 23).

    Vielmehr ist die Kommentar-Funktion hinsichtlich der Datensammlung für eine etwaige Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Beschäftigten vergleichbar mit der - nicht mitbestimmungspflichtigen - Einräumung der Möglichkeit, eine Beschwerde-E-Mail an die Beteiligte zu 2.) zu verfassen und zu versenden (so auch Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle der Ev. Landeskirche in Baden v. 22.06.2012, 1 Sch 7/2012, juris, Rn. 27, der sich die Kammer anschließt) oder ein Kritikformular in einen bei den Blutspenden aufgestellten "Kummerkasten" einzuwerfen.

  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines …

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13
    Dabei ist von einer Bestimmung zur Überwachung bereits dann auszugehen, wenn die technische Einrichtung zur Überwachung objektiv geeignet ist, so dass es auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers nicht ankommt (st. Rspr. seit BAG v. 09.09.1975, 1 ABR 20/74, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 2;… Fitting, a. a. O., § 87 Rn. 226 m. w. N.).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13
    Denn es ergibt sich spiegelbildlich auch eine Pflicht des Arbeitgebers, vereinbarungswidrige Maßnahmen zu unterlassen (vgl. BAG v. 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP Nr. 1 zu § 21 a BetrVG 1972, m. w. N.; v. 10.11.1987, 1 ABR 55/86, BAGE 56, 313;… BeckOK-ArbR/Werner, 27. Edition, § 77 BetrVG, Rn. 2, m. w. N.;… Fitting, a. a. O., Rn. 7).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13
    Denn es ergibt sich spiegelbildlich auch eine Pflicht des Arbeitgebers, vereinbarungswidrige Maßnahmen zu unterlassen (vgl. BAG v. 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP Nr. 1 zu § 21 a BetrVG 1972, m. w. N.; v. 10.11.1987, 1 ABR 55/86, BAGE 56, 313;… BeckOK-ArbR/Werner, 27. Edition, § 77 BetrVG, Rn. 2, m. w. N.;… Fitting, a. a. O., Rn. 7).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 3/88

    Mitbestimmung bei Bildungsveranstaltung in der Gleitzeit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13
    Ob sich dieser aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG i. V. m. § 9 der KRBV bzw. aus der KRBV selbst ergibt, kann dabei dahinstehen (vgl. dazu BAG v. 18.04.1989, 1 ABR 3/88, Rn. 28 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08

    Beschlussverfahren; Unterlassung der Anwendung eines Punktesystems bei der …

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13
    Es ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich machen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Köln v. 20.5.2009, 8 TaBVGa 3/09, juris; LAG Hamm v. 21.5.2008, 10 TaBVGa 5/08, juris).
  • LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09

    Freistellung Betriebsratsmitglied; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13
    Es ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich machen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Köln v. 20.5.2009, 8 TaBVGa 3/09, juris; LAG Hamm v. 21.5.2008, 10 TaBVGa 5/08, juris).
  • ArbG Düsseldorf, 27.06.2014 - 14 BV 104/13

    Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates bei der Einrichtung einer facebook-Seite …

    Damit stellt sie - in Verbindung mit dem bei der Arbeitgeberin dafür genutzten Computer, unabhängig davon, ob dieser bereits vor Nutzung der facebook-Software vorhanden war (…vgl. hierzu BAG v. 26.07.1994 - 1 ABR 6/94, juris Rz. 19 m.w.N.) - ein "elektronische Gerät" i.S.d. obigen Definition dar (…vgl. auch Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle der Ev. Landeskirche in Baden v. 22.06.2012, 1 Sch 7/2012, juris, Rn. 23; ArbG Düsseldorf 14 BVGa 16/13, NZA-RR 2013, 470 Rz. 36;… Küttner/Kania, Personalbuch, 21. Auflage 2014, Soziale Netzwerke, Rz. 5; Borsutzky, NZA 2013, 647, 650).
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