Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.09.2013 - 14 CE 13.50 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschwerde; Anspruch auf Baueinstellung; Nachbar; Tiefgaragenzufahrt; Flächenfestsetzung für Garagen; Rücksichtnahmegebot.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Gebietserhaltungsanspruch des planwidrig …
Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2013 - 14 CE 13.50
Im letzteren Fall hat der Nachbar nur ein subjektiv-öffentliches Recht auf Würdigung seiner Interessen unter Zugrundelegung der für das Rücksichtnahmegebot entwickelten Grundsätze; auf den Umstand, dass eine entsprechende Befreiung unterblieben bzw. eine entsprechende Würdigung von der zuständigen Behörde nicht durchgeführt wurde, kommt es nicht an (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454
Nachbarklage; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; "erdrückende" Wirkung; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2013 - 14 CE 13.50
Ein Vorhaben übt grundsätzlich dann erdrückende bzw. einmauernde Wirkung gegenüber dem Nachbarn aus, wenn es in Höhe und Volumen ein Übermaß besitzt und auch nicht annähernd den vorhandenen Gebäuden gleichartig ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - juris Rn. 5;… B.v. 28.9.2010 - 2 CS 10.1760 - juris Rn. 26;… B.v. 8.7.2013 - 2 CS 13.726 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 28.09.2010 - 2 CS 10.1760
Art. 68 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BauO BY vermittelt keinen Drittschutz
Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2013 - 14 CE 13.50
Ein Vorhaben übt grundsätzlich dann erdrückende bzw. einmauernde Wirkung gegenüber dem Nachbarn aus, wenn es in Höhe und Volumen ein Übermaß besitzt und auch nicht annähernd den vorhandenen Gebäuden gleichartig ist (…vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - juris Rn. 5; B.v. 28.9.2010 - 2 CS 10.1760 - juris Rn. 26;… B.v. 8.7.2013 - 2 CS 13.726 - juris Rn. 3).
- VGH Bayern, 02.09.2013 - 14 ZB 13.1193
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein zweigeschossiges Wohnhaus
Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2013 - 14 CE 13.50
Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten (§ 12 Abs. 2 BauNVO) müssen die (unmittelbaren) Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (…vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 2; B.v. 2.9.2013 -14 ZB 13.1193 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 09.09.2009 - 2 CS 09.1977
Parkliftanlage; TA Lärm; Nachbar; unbegründete Beschwerde
Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2013 - 14 CE 13.50
Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten (§ 12 Abs. 2 BauNVO) müssen die (unmittelbaren) Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 2;… B.v. 2.9.2013 -14 ZB 13.1193 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2241
Keine ernstlichen Zweifel
Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2013 - 14 CE 13.50
Die Vorschriften über Genehmigungspflicht und -freiheit und das Genehmigungsverfahren an sich dienen grundsätzlich nur dem öffentlichen Interesse, nicht jedoch dem Nachbarschutz (vgl. BayVGH, B. v. 3.11.2011 - 14 ZB 11.2241 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.07.2013 - 2 CS 13.726
Rücksichtnahmegebot; Verschattung
Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2013 - 14 CE 13.50
Ein Vorhaben übt grundsätzlich dann erdrückende bzw. einmauernde Wirkung gegenüber dem Nachbarn aus, wenn es in Höhe und Volumen ein Übermaß besitzt und auch nicht annähernd den vorhandenen Gebäuden gleichartig ist (…vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - juris Rn. 5;… B.v. 28.9.2010 - 2 CS 10.1760 - juris Rn. 26; B.v. 8.7.2013 - 2 CS 13.726 - juris Rn. 3).
- VG Berlin, 28.10.2014 - 13 L 224.14
Nachbarrechtsschutz gegen eine geplante Tiefgarage (verneint)
Die Regelung zwingt zu dem Schluss, dass die unmittelbaren Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen haben (VGH München, Beschluss vom 5. September 2013 - 14 CE 13.50 -).Rn. 74 Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Tiefgaragen im Vergleich zu oberirdischen Garagen und Stellplätzen unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes im Ganzen gesehen in aller Regel die beste Lösung darstellen und rücksichtsvoller als jene sind, weil durch die Verlagerung des ruhenden Fahrzeugverkehrs unter die Erde eine Vielzahl von Geräuschquellen (Rangierverkehr, Türenschlagen, Unterhaltungen beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, unnötiges Laufenlassen des Motors) oberirdisch nicht mehr wahrnehmbar ist (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 5. September 2013 - 14 CE 13.50 - VG München, Beschluss vom 10. November 2003 - M 8 SN 03.4851 - OVG Münster, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 2 B 301/14.NE -).
- VG München, 22.09.2022 - M 9 SE 21.5307
Geltendmachung eines Gebietserhaltungsanspruchs
Im Übrigen erscheint die Anlage der Tiefgarage mit der Zufahrt hinsichtlich der von Fahrzeugen ausgehenden Emissionen und der auf das Grundstück des Antragstellers einwirkenden Immissionen rücksichtsvoller zu sein als die Anlage von oberirdischen Stellplätzen und das damit zusammenhängende Befahren des Vorhabengrundstücks (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2013 - 14 CE 13.50 - juris Rn. 6). - VG München, 22.09.2022 - M 9 SE 21.5305
Geltendmachung eines Gebietserhaltungsanspruchs
Im Übrigen erscheint die Anlage der Tiefgarage mit der Zufahrt hinsichtlich der von Fahrzeugen ausgehenden Emissionen und der auf das Grundstück der Antragsteller einwirkenden Immissionen rücksichtsvoller zu sein als die Anlage von Stellplätzen und das damit zusammenhängende Befahren des Vorhabengrundstücks entlang der Grenze zu den Antragstellern (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2013 - 14 CE 13.50 - juris Rn. 6).
- VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990
Nachbaranfechtungsklage; Vorbescheid; Errichtung eines Mehrfamilienhauses; …
Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten (§ 12 Abs. 2 BauNVO) müssen die unmittelbaren Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris; B.v. 2.9.2013 - 14 ZB 13.1193 - juris; B.v. 5.9.2013 - 14 CE 13.50 - juris). - VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 5 S 14.1083
Vorläufiger Rechtsschutz; Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage; …
Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten (§ 12 Abs. 2 BauNVO) müssen die unmittelbaren Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (…vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 2 - B.v. 2.9.2013 - 14 ZB 13.1193 - juris Rn. 14; B.v. 5.9.2013 - 14 CE 13.50 - juris Rn. 6). - VG Augsburg, 04.09.2014 - Au 5 K 14.789
Nachbarklage; Vorbescheid für Mehrfamilienhaus (12 Wohneinheiten) und Tiefgarage; …
Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten (§ 12 Abs. 2 BauNVO) müssen die unmittelbaren Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris; B.v. 2.9.2013 - 14 ZB 13.1193 - juris; B.v. 5.9.2013 - 14 CE 13.50 - juris).
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