Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anforderung eines Sachverständigengutachtens über die Standfestigkeit einer MauerBeschwerdeverfahren; bauaufsichtliche Anordnung; Zweifel an der Standfestigkeit; alternative Beseitigungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16)
- VGH Bayern, 25.03.2019 - 15 C 18.2324
Anordnung zur Gefahrenabwehr bei bestandsgeschützter Anlage
Die Bauaufsichtsbehörde kann daher unter den genannten Voraussetzungen - d.h. insbesondere bei aufgrund objektiver Umstände bestehenden Zweifeln an der Standsicherheit eines Gebäudes - vom Verantwortlichen die Einholung eines Sachverständigengutachtens bzw. die Vorlage eines Nachweises der Standsicherheit durch eine hierfür qualifizierte Fachperson fordern (auch BayVGH, B.v. 30.7.1992 - 15 CS 92.1935 - BeckRS 1992, 10956; B.v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris Rn. 19 ff.;… HessVGH, B.v. 24.6.1991 - 4 TH 899/91 - NVwZ-RR 1992, 288 = juris Rn. 22 ff.;… SächsOVG, B.v. 31.3.2014 - 1 A 699/13 - BauR 2014, 2076 = juris Rn. 6 ff.;… OVG LSA, B.v. 2.9.2014 - 2 M 31/14 - LKV 2014, 556 = juris Rn. 7;… zu Brandschutzfragen vgl. auch OVG NRW, B.v. 16.10.2001 - 7 B 1939/00 - BRS 64 Nr. 200 = juris Rn. 16).Auch hier gilt, dass bei einer Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen - hier von Passanten oder von Menschen, die das betroffenen Gebäude betreten könnten - hochwertige Rechtsgüter inmitten stehen, zu deren Schutz der Staat durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich verpflichtet ist, und dass deshalb an die Möglichkeit, dass diese Personen im Falle eines nicht auszuschließenden Gebäudeeinsturzes zu Schaden kommen, keine besonders hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit zur Erfüllung des Begriff der erheblichen Gefahr zu stellen sind (…vgl. bereits oben sowie BayVGH, B.v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790 - juris Rn. 24; B.v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris Rn. 19).
Insofern hat das Verwaltungsgericht zu Recht darauf abgestellt, dass ein eventueller Einsturz von Gebäudeteilen bzw. sogar des gesamten Nebengebäudes aufgrund objektiver Anhaltspunkte (maroder Zustand der durchnässten Mauern, vertikale Risse in der Mauer; Krümmung des Firstes) gemäß der im Ordnungsrecht gebotenen ex-ante-Betrachtung als möglich erscheint (vgl. i.E. ebenso z.B. BayVGH; B.v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris Rn. 20).
Hinsichtlich des verbleibenden Auswahlermessens entspricht die Entscheidung insbesondere auch in Bezug auf die angeordnete Pflicht zur Vorlage eines Standsicherheitsnachweises schon deshalb dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil die Bauaufsichtsbehörde von schwerwiegenderen Maßnahmen - wie insbesondere einer Nutzungsuntersagung (…hierzu BayVGH, B.v. 11.10.2017 a.a.O.;… B.v.18.9.2018 a.a.O.) oder ggf. auch einer Beseitigungsanordnung (hierzu BayVGH, B.v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris) - abgesehen hat (…vgl. HessVGH, B.v. 24.6.1991 - 4 TH 899/91 - NVwZ-RR 1992, 288 = juris Rn. 30).
- VG Ansbach, 06.02.2018 - AN 9 S 18.00117
Nachträgliche Sofortvollzugsanordnung bei Nutzungsuntersagung
Denn im Bereich des Brandschutzes und der Sicherheit des Betriebs von Versammlungsstätten gilt der allgemeine sicherheitsrechtliche Grundsatz, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (…vgl. BayVGH, U.v. 16.1.1977 - 22 B 96.3491, Rn. 20; B.v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426, Rn. 90 - juris). - VGH Bayern, 16.03.2016 - 9 CS 16.191
Anordnung zum Teilabtrag einer einsturzgefährdeten Grenzmauer
Abgesehen davon, dass es bereits keine Verletzung der Amtsermittlungspflicht darstellt, wenn die Antragsgegnerin auf ein plausibles und nachvollziehbares vorhandenes Sachverständigengutachten Bezug nimmt, ist die Behörde nicht verpflichtet im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes nachzuweisen, dass bei einer baulichen Anlage Einsturzgefahr besteht; vielmehr hat der verantwortliche Störer die Standsicherheit nachzuweisen (vgl. BayVGH, B. v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris Rn. 21).Allein der Hinweis, die Mauer stehe seit mehreren Jahren, kann die Standsicherheit für die Zukunft nicht belegen, weil aufgrund der tatsächlich vorhandenen Risse durch eindringendes Wasser und der Einwirkung von Frost ohne weiteres nachvollziehbar mit einer weiteren Schädigung und einer Zustandsverschlechterung sowie einer daraus resultierenden Risikoerhöhung zu rechnen ist (vgl. BayVGH, B. v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris Rn. 20).
- VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 23.392
Baurecht, Bauaufsichtliche Anordnung zur Sicherung einer einsturzgefährdete …
Auch hier gilt, dass bei einer Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen - hier von Passanten oder von Menschen, die das betroffene Gebäude betreten könnten - hochwertige Rechtsgüter inmitten stehen, zu deren Schutz der Staat durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich verpflichtet ist, und dass deshalb an die Möglichkeit, dass diese Personen im Falle eines nicht auszuschließenden Gebäudeeinsturzes zu Schaden kommen, keine besonders hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit zur Erfüllung des Begriff der erheblichen Gefahr zu stellen sind (…vgl. bereits oben sowie BayVGH, B.v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790 - juris Rn. 24; B.v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris Rn. 19).Zusammenfassend ist das Gebäude aufgrund der angeführten Indizien als stark einsturzgefährdet bzw. jedenfalls als nicht mehr standsicher anzusehen, was jedenfalls bei einer ex-ante-Betrachtung erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen erwarten lässt (vgl. i.E. ebenso z.B. BayVGH; B.v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 06.11.2020 - 15 C 20.2229
Klage gegen eine bauordnungsrechtliche Anordnung
Angesichts des hohen Stellenwertes der Rechtsgüter Leben und Gesundheit (s.o.) genügt es für die Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 54 Abs. 4 BayBO, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts nach einer auf konkreten Tatsachen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (…zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 15 C 18.2324 - BayVBl 2019, 673 = juris Rn. 32;… vgl. auch BayVGH, B.v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790 - juris Rn. 24; B.v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris Rn. 19;… B.v. 18.9.2018 - 15 CS 18.1563 - juris Rn. 23 m.w.N.). - VG Regensburg, 17.05.2017 - RN 6 S 17.422
Hotel mit Brandschutzmängeln - Erfolgloser Eilantrag gegen sofort vollziehbare …
An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BayVGH, B. v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris). - VG Minden, 31.10.2013 - 9 K 3329/12 Rn. 31 OVG NRW, Beschluss vom 16.10.2001 - 7 B 1939/00 -, BRS 64 Nr. 200 = juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 24.06.1991 - 4 TH 899/91 -, BRS 52 Nr. 223 = juris Rn. 22 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 -, juris Rn. 19.
- VG Ansbach, 07.01.2016 - AN 9 S 15.02460
Beseitigungsanordnung für umsturzgefährdete Grenzmauer
Den Maßstab für die Eingriffsschwelle bildet dabei der allgemeine sicherheitsrechtliche Grundsatz, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (…vgl. BayVGH, U. v. 16.1.1997, Az.: 22 B 96.3491, Rdnr. 20; B. v. 29.11.2011, Az.: 14 CS 11.2426, Rdnr. 19 - juris). - VG München, 09.02.2017 - M 8 S 16.5936
Anordnung von bauaufsichtlichen Maßnahmen zur Behebung von brandschutztechnischen …
Den Maßstab für die Eingriffsschwelle bildet dabei der allgemeine sicherheitsrechtliche Grundsatz, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (…vgl. BayVGH, U. v. 16.1.1997 - 22 B 96.3491, Rn. 20; B. v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426, Rn. 19 - juris). - VG München, 12.11.2021 - M 11 S 21.5408
Verpflichtung zur Absicherung einer Fassade
Auch hier gilt, dass bei einer Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen - hier von Passanten - hochwertige Rechtsgüter gefährdet sind, zu deren Schutz der Staat durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich verpflichtet ist, und dass deshalb an die Möglichkeit, dass diese Personen im Falle eines nicht auszuschließenden Gebäudeeinsturzes zu Schaden kommen, keine besonders hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit zur Erfüllung des Begriffs der erheblichen Gefahr zu stellen sind (…vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790 - juris Rn. 24; B.v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris Rn. 19). - VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 S 17.01446
Sperrung von Gästezimmern in Ansbacher Hotel
- VG Ansbach, 28.05.2021 - AN 9 S 21.00525
Untersagung der Nutzung als Beherbergungsstätte - Mängel im Brandschutz
- VG Ansbach, 05.10.2020 - AN 3 S 20.01828
Anordnung zur Absicherung eines Gebäudes
- VG München, 20.02.2017 - M 8 S 17.348
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage
- VG Ansbach, 02.09.2016 - AN 9 S 16.01235
Nutzungsuntersagung für den Betrieb eines Hotels wegen nicht gesicherten …
- VG Würzburg, 18.08.2023 - W 5 S 23.1101
Bauaufsichtliche Anordnung zur Instandsetzung einer Bruchsteinmauer
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