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Rechtsprechung
   VG Köln, 10.12.2001 - 14 L 2133/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19717
VG Köln, 10.12.2001 - 14 L 2133/01 (https://dejure.org/2001,19717)
VG Köln, Entscheidung vom 10.12.2001 - 14 L 2133/01 (https://dejure.org/2001,19717)
VG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 14 L 2133/01 (https://dejure.org/2001,19717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Maßnahmen des Bundesaufsichtsamts für Kreditwesen (BAKred); Anordnung der sofortigen Einstellung des Geschäftsbetriebs und der unverzüglichen Abwicklung dieser Geschäfte durch das BAKred bei Erbringen von ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VG Köln, 10.12.2001 - 14 L 2133/01
    Ferner sei die Beauftragung und Bevollmächtigung des lizensierten Finanzportfolioverwalters durch den Antragsteller nicht "für andere" i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG erfolgt, weil nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - die (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechtsfähigkeit besitze, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründe, und damit das in Rede stehende Handeln des Antragstellers als Eigenhandeln der "L. " durch ihr Geschäftsführungsorgan anzusehen sei.

    Nach dem Urteil des BGH vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - (NJW 2001, S. 1056 ff.) kann die (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesamthandsgemeinschaft ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr grundsätzlich, d.h. soweit nicht spezielle Gesichtspunkte entgegenstehen, jede Rechtsposition einnehmen; soweit sie in diesem Rahmen eigene Rechte und Pflichten begründet, ist sie (ohne juristische Person zu sein) rechtsfähig (vgl. § 14 Abs. 2 BGB).

  • BGH, 16.07.2001 - II ZB 23/00

    Beteiligung einer BGB -Gesellschaft an einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus VG Köln, 10.12.2001 - 14 L 2133/01
    Zur Begründung wurde in Ergänzung des bisherigen Vorbringens geltend gemacht, dass die "L. " nach der zitierten BGH-Entscheidung, die inzwischen durch den Beschluss des BGH vom 16. Juli 2001 - II ZB 23/00 - bestätigt worden sei, eigene Rechte und Pflichten aus den Vermögensanlagen herleiten könne.

    Mit einer vergleichbaren Argumentation hat im Übrigen der BGH in seinem Beschluss vom 16. Juli 2001 - II ZB 23/00 - (NJW 2001, S. 3121 ff.) die Fähigkeit der (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts bejaht, als Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft in das Handelsregister eingetragen zu werden.

  • VG Frankfurt/Main, 17.11.2003 - 9 E 2836/02
    Wegen des Wortlauts der einzelnen Vereinbarungen wird auf die deutsche Übersetzung des Verwaltervertrags Bezug genommen, die sich bei den beigezogenen Akten des VG Köln (Az. 14 L 2133/01, Bl. 124 ff.) befindet.

    Rn. 19 Die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (6 Bände) und die Akten des erkennenden Gerichts 9 G 4223/02(2), 9 G 4718/02(2), 9 G 4753/02(2), 9 G 4795/02(2) sowie die Akten des VG Köln 14 L 2133/01 (2 Bände) wurden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02

    Finanzportfolioverwaltung - Abwicklung - Befugnisse des Abwicklers

    Dem beschließenden Senat liegt die beigezogene Akte des beim Verwaltungsgericht Köln anhängig gewordenen Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes 14 L 2133/01 vor.
  • VG Köln, 10.12.2001 - 14 L 2204/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Untersagung einer gewerbsmäßigen …

    Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der "L. " ist gemäß § 5 Abs. 1 GV deren Initiator-Gesellschafter L. aus B. , Antragsteller im Verfahren 14 L 2133/01.

    Rn. 26 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und in dem Verfahren 14 L 2133/01 sowie auf die in beiden Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

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