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| OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 40 Abs 1a S 1 Nr 3 LFGB
Unverzüglich; Unverzüglichkeit
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 9 S 2421/20
Unverzügliche Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtlichen Verstoß
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22
Nach Auffassung des Senats fordert der Begriff "unverzüglich" auch im Rahmen von § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ein Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" (…vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 24; VGH BW, Beschl. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21;… VG München, Beschl. v. 19.5.2020 - M 26 E 20.1579 -, juris Rn. 38; jeweils m.w.N.).Vor diesem Hintergrund legt die Anknüpfung an den Begriff der Unverzüglichkeit durch den Gesetzgeber des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs nahe, dass der Begriff auch für die Zwecke dieses Gesetzbuchs in der im Bürgerlichen Gesetzbuch definierten Art und Weise zu verstehen sein soll (VGH BW, Beschl. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21;… VG München, Beschl. v. 19.5.2020 - M 26 E 20.1579 -, juris Rn. 39; jeweils m.w.N.).
Mit sinkender Aktualität der Information reduziert sich auch der Wert dieser Information für die Verbraucherinnen und Verbraucher und umso weniger ist den hiervon Betroffenen die Veröffentlichung im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG zuzumuten (VGH BW, Beschl. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21;… VG München, Beschl. v. 19.5.2020 - M 26 E 20.1579 -, juris Rn. 44; jeweils m.w.N.).
Dabei sind Verzögerungen aus der Sphäre des Lebensmittelunternehmers "fristverlängernd" zu würdigen (…OVG Bremen, Beschl. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 24; VGH BW, Beschl. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21).
- VG München, 19.05.2020 - M 26 E 20.1579
Behördliche Veröffentlichung von Lebensmittelinformationen im Internet - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22
Nach Auffassung des Senats fordert der Begriff "unverzüglich" auch im Rahmen von § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ein Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" (…vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 24;… VGH BW, Beschl. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21; VG München, Beschl. v. 19.5.2020 - M 26 E 20.1579 -, juris Rn. 38; jeweils m.w.N.).Vor diesem Hintergrund legt die Anknüpfung an den Begriff der Unverzüglichkeit durch den Gesetzgeber des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs nahe, dass der Begriff auch für die Zwecke dieses Gesetzbuchs in der im Bürgerlichen Gesetzbuch definierten Art und Weise zu verstehen sein soll (…VGH BW, Beschl. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21; VG München, Beschl. v. 19.5.2020 - M 26 E 20.1579 -, juris Rn. 39; jeweils m.w.N.).
Mit sinkender Aktualität der Information reduziert sich auch der Wert dieser Information für die Verbraucherinnen und Verbraucher und umso weniger ist den hiervon Betroffenen die Veröffentlichung im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG zuzumuten (…VGH BW, Beschl. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21; VG München, Beschl. v. 19.5.2020 - M 26 E 20.1579 -, juris Rn. 44; jeweils m.w.N.).
Unterlässt eine Behörde es unter diesen Umständen, eine hinreichend große Anzahl von Mitarbeitern mit der Bearbeitung von lebensmittelrechtlichen Verfahren der vorliegenden Art zu betrauen, so muss sie sich die zwangsläufig eintretenden Verzögerungen als "schuldhaftes Zögern" zurechnen lassen (vgl. VG München, Beschl. v. 19.5.2020 - M 26 E 20.1579 -, juris Rn. 48).
- BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22
Dieser Gesetzesänderung vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die Vorgängerfassung des § 40 Abs. 1a LFGB insofern mit Art. 12 Abs. 1 GG für unvereinbar erklärt worden war, als in dem Gesetz eine zeitliche Begrenzung der Informationsverbreitung fehlte (BVerfG, Beschl. v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 56).Neben seiner Kritik an einer fehlenden Regelung zur Dauer der Veröffentlichung bezog das Bundesverfassungsgericht auch Erwägungen zum zeitlichen Abstand zwischen dem lebens- oder futtermittelrechtlichen Verstoß und der Veröffentlichung in seine Betrachtung mit ein (BVerfG, Beschl. v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 58):.
- OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21
Veröffentlichung lebens- oder futtermittelrechtlicher Verstöße - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22
Nach Auffassung des Senats fordert der Begriff "unverzüglich" auch im Rahmen von § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ein Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 24;… VGH BW, Beschl. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21;… VG München, Beschl. v. 19.5.2020 - M 26 E 20.1579 -, juris Rn. 38; jeweils m.w.N.).Dabei sind Verzögerungen aus der Sphäre des Lebensmittelunternehmers "fristverlängernd" zu würdigen (OVG Bremen, Beschl. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 24;… VGH BW, Beschl. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21).
- BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11
Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22
Der Anspruch setzt voraus, dass sich die Veröffentlichung als rechtswidriger Eingriff in dieses Grundrecht darstellt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 12.4.2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 22). - VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21
Untersagung der Veröffentlichung von im Rahmen einer Betriebskontrolle in einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22
Der Anspruch setzt voraus, dass sich die Veröffentlichung als rechtswidriger Eingriff in dieses Grundrecht darstellt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 12.4.2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 22). - VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Information der Öffentlichkeit bei Verstößen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22
Durch Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten hat die Behörde es in der Hand, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens ein zügiges Beteiligungsverfahren durchzuführen, etwa indem sie die Staatsanwaltschaft - unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit - um Rückäußerung innerhalb einer konkret angegebenen Frist - ggf. mit dem Hinweis, dass bei fehlender Rückmeldung innerhalb der Frist angenommen werde, dass keine Einwände gegen die Veröffentlichung bestehen - bittet und/oder jedenfalls den Eingang der Rückäußerung der Staatsanwaltschaft kontrolliert (vgl. VG Bayreuth, Beschl. v. 16.5.2022 - B 7 E 22.461 -, juris Rn. 31).
- BVerfG, 28.07.2025 - 1 BvR 1949/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidung zur …
Rn. 28 (a) Der Gesetzgeber hat mit der Anknüpfung an den unbestimmten Rechtsbegriff der Unverzüglichkeit zu erkennen gegeben, dass er die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung nicht von der Einhaltung einer starren zeitlichen Grenze, sondern von einer Beurteilung der konkreten Umstände des Einzelfalls abhängig machen will (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 S 2421/20 -, Rn. 21; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 14 ME 304/22 -, juris, Rn. 27). - VGH Baden-Württemberg, 24.08.2026 - 9 S 1408/26
Zum Fehlen der Unverzüglichkeit i. S. d. § 40 Abs. 1a LFGB bei einer zeitlichen …
Der Senat hat zu dieser Frage aber bereits eingehend ausgeführt, dass das Gesetz in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ein behördliches Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" verlangt (…Senatsbeschluss vom 09.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 20 f.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 21; OVG Bremen…, Beschluss vom 25.02.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 25; VG Bayreuth…, Beschluss vom 16.05.2022 - B 7 E 22.461 -, juris Rn. 26; VG Frankfurt…, Beschluss vom 12.12.2019 - 5 L 3285/19.F -, juris Rn. 27).Rn. 18 Vor diesem Hintergrund bezweckt der Gesetzgeber mit dem tatbestandlichen Merkmal der Unverzüglichkeit, einen möglichst geringen zeitlichen Abstand der Veröffentlichung der Information zu dem die Informationspflicht auslösenden Rechtsverstoß und dadurch eine hinreichende Aktualität zu gewährleisten (…Senatsbeschluss vom 09.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21 m. w. N.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 04.11.2022 - 20 CE 22.2069 -, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 23).
Ob diese Zeitspanne zwischen der Kontrolle und der Veröffentlichung für sich genommen noch als hinreichend kurz einzuordnen wäre, um die Veröffentlichung als unverzüglich einzustufen, bedarf hier keine Entscheidung (zu Einzelfällen vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 29: zehn Wochen; VG Frankfurt…, Urteil vom 22.03.2023 - 5 K 2427/19.F -, juris Rn. 24: viereinhalb Jahre; VG Frankfurt…, Beschluss vom 09.12.2022 - 5 L 3133/22.F -, juris Rn. 33: acht Wochen; VG München…, Beschluss vom 19.05.2020 - M 26 E 20.1579 -, juris Rn. 45: vier Monate; VG Würzburg…, Beschluss vom 20.01.2020 - W 8 E 19.1661 -, juris Rn. 27: sechs Monate; VG Frankfurt…, Beschluss vom 12.12.2019 - 5 L 3285/19.F -, juris Rn. 35: fünf Monate; VG Oldenburg…, Beschluss vom 28.08.2019 - 7 B 2221/19 -, juris Rn. 25: fünf Monate).
- OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 14 ME 357/22
"Fresh Cut"-Salat; Lebensmittelrechtliche Verstöße; Verbrauchsdatum; …
Der Anspruch setzt voraus, dass sich die Veröffentlichung als rechtswidriger Eingriff in dieses Grundrecht darstellt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 13;… VGH BW, Beschl. v. 12.4.2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 22).Maßgeblich ist keine starre zeitliche Grenze, sondern eine Beurteilung der konkreten Umstände des Einzelfalles, wobei der zuständigen Behörde eine nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessende Prüfungs- und Überlegungsfrist einzuräumen ist (vgl. ausführlich: Senatsbeschl. v. 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 21 ff. m.w.N.).
- VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23
§ 40 Abs. 1a LFGB: Zur Anhörung und weiteren Rechtmäßigkeit einer geplanten …
Somit liegen zwischen Feststellung und Anhörung bzw. Mitteilung nur wenige Wochen, welche angesichts des vorliegenden Umfangs der festgestellten Verstöße - der Bericht umfasst 23 Seiten - kein schuldhaftes Zögern der Antragsgegnerin begründet und weit von dem Zeitraum entfernt ist, der die Unverzüglichkeit entfallen lassen könnte (…zu Einzelfällen vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 5 L 3133/22.F. -, juris Rn. 33: acht Wochen; NdsOVG, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 29: zehn Wochen;… VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 L 3285/19.F. -, juris Rn. 35: fünf Monate). - OVG Niedersachsen, 24.03.2023 - 14 ME 16/23
Abwehranspruch; Höchstgehaltsüberschreitung; Lebensmittelpranger; …
Der Anspruch setzt voraus, dass sich die Veröffentlichung als rechtswidriger Eingriff in dieses Grundrecht darstellt (…vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.2023 - 14 ME 357/22 -, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 13;… VGH BW, Beschl. v. 12.4.2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 22).Zu diesem Begriff hat der Senat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2022 (14 ME 304/22, juris) darauf abgestellt, dass in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ein Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" erforderlich sei.
- OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 14 ME 131/23
Gebotene Genauigkeit der Bezeichnung des Lebensmittels bei einer Veröffentlichung …
Der Anspruch setzt voraus, dass sich die Veröffentlichung als rechtswidriger Eingriff in dieses Grundrecht darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.2023 - 14 ME 357/22 -, juris Rn. 11 u. v. 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 13;… VGH BW, Beschl. v. 12.4.2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 22). - VG Karlsruhe, 10.04.2025 - 10 K 200/25
Vorläufiger Rechtsschutz gegen beabsichtigte lebensmittelrechtliche …
Auf die Frage, ob die Anhörung eine Fristsetzung zur Rückäußerung beinhalten muss (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 31), kommt es hiernach nicht an. - VG Freiburg, 21.05.2026 - 9 K 1756/26
Die Anwendung des Art. 14 Abs. 1 und 2 VO (EG) 178/2002 in der Form eines …
Das erscheint angesichts der Komplexität und Bedeutung lebensmittelrechtlicher Informationen der Öffentlichkeit nicht unangemessen viel (vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris, Rn. 22 : 20 Tage zwischen Kontrolle und Anhörung nicht zu beanstanden; OVG Bremen…, Beschluss vom 25.02.2022 - 1 B 487/21- , juris, Rn. 26: Frist von fünf Wochen zwischen Nachkontrolle und dem Abfassen des Anhörungsschreibens grenzwertig; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris, Rn. 28: Anhörung erst nach zehn Wochen nicht mehr unverzüglich). - VGH Baden-Württemberg, 29.01.2026 - 9 S 1616/25
Veröffentlichung nach LFGB § 40 Abs 1a S 1 Nr 3 wegen wiederholter Hygienemängel …
Deshalb und weil es an einer spezifisch lebensmittelrechtlichen Definition des Begriffs der Unverzüglichkeit fehlt, liegt es nach der Auffassung des Senats - auch mit Blick auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung - nahe, in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ein behördliches Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" zu verlangen (…vgl. Senatsbeschluss vom 09.11.2020, a.a.O., juris Rn. 21; so auch OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.2022 - 1 B 487/21 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -. juris Rn. 21; a.A. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 04.11.2022 - 20 CE 22.2069 -, juris Rn. 19 ff.). - VG Würzburg, 16.03.2023 - W 8 E 23.186
Maqui-Beeren-Extrakt als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels
Anhaltspunkte für ein "schuldhaftes Zögern" (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) seitens des Antragsgegners sind nicht ersichtlich (vgl. NdsOVG, B.v. 20.10.2022 - 14 ME 304/22 - juris Rn. 21 ff.). - VG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 5 L 3133/22
Zur Unverzüglichkeit einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB
- VG Würzburg, 06.04.2023 - W 8 E 23.353
Erfolgloser Eilantrag gegen Veröffentlichung einer Beanstandung wegen des …
- VG Frankfurt/Main, 22.03.2023 - 5 K 2427/19
Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB: Keine Unverzüglichkeit nach mehr als …
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